Bose Frames Rondo Multilingual Safety Instructions - Page 17
MENGE: 1 EA, EU-FILTERKATEGORIE, AUSTRALISCHE GLÄSERKATEGORIE, UV-Einstufung, Bitte füllen Sie
View all Bose Frames Rondo manuals
Add to My Manuals
Save this manual to your list of manuals |
Page 17 highlights
Versuchen Sie NICHT, die aufladbare Lithium-IonenBatterie aus diesem Produkt zu nehmen. Wenden Sie sich zum Herausnehmen an Ihren Bose-Händler oder einen anderen qualifizierten Fachmann. MENGE: 1 EA Hergestellt für: Bose Corporation, M 100 The Mountain Road, Framingham, MA 01701 Nicht verwenden, wenn die Verpackung L beschädigt ist. +45 °C p l 0 °C • Dieses Produkt entspricht ANSI Z80.3, AS/NZS 1067.1 und EN ISO 12312-1. • Getönte Brillen sollten nicht beim Fahren in der Nacht getragen werden. • NICHT GEEIGNET FÜR DAS FAHREN IN DER DÄMMERUNG ODER NACHTS. • Dieses Produkt blockiert mehr als 99 % der UVAund UVB-Lichtenergie. Dieses Produkt entspricht ANSI Z80.3. • Mit den Alto- oder Rondo-Produkten sollten nur von Bose zugelassene Gläser verwendet werden. • Nicht für das direkte Blicken in die Sonne. • Nicht zum Schutz vor künstlichen Lichtquellen, z. B. Solarien. • Nicht für die Verwendung als Augenschutz vor mechanischen Gefahren. • Bei Nichtgebrauch Produkt im mitgelieferten Transport-Etui aufbewahren. • Wenden Sie sich an den BoseKundendienst, um ein Ersatz-Netzteil oder Ersatzgläser zu erhalten. Besuchen Sie: worldwide.Bose.com/Support/Frames EU-FILTERKATEGORIE: ISO12312-1 KAT. 2 AUSTRALISCHE GLÄSERKATEGORIE: 1067.1 KAT. 2 Guter Schutz vor Sonnenstrahlung UV-Einstufung: UV 400 cut Bitte füllen Sie Folgendes aus und bewahren Sie es für Ihre Unterlagen auf: Die Serien- und Modellnummer finden Sie am linken Bügel. Seriennummer Modellnummer Bewahren Sie die Kaufquittung zusammen mit der Bedienungsanleitung auf. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um Ihr Bose-Produkt zu registrieren. Sie können dies ganz einfach auf http://global.Bose.com/register Herstellungsdatum: Die achte Ziffer in der N Seriennummer gibt das Herstellungsjahr an: „9" ist 2009 oder 2019.