Garmin VHF 215 AIS Important Safety and Product Information - Page 13

Wichtige Sicherheits- und Produktinformationen, Sicherheitsabstand zum Kompass

Page 13 highlights

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei den Behörden vor Ort nach eventuell geltenden Antennen- oder Betriebsbeschränkungen. Sicherheitsabstand zum Kompass Es muss gewährleistet sein, dass das VHF-Funkgerät in einer Entfernung von mindestens 500 mm (20 Zoll) von Kompassen installiert ist. Überprüfen Sie bei in Betrieb befindlichem Funkgerät den Kompass auf ordnungsgemäße Funktion. Wichtige Produktinformationen Diese Ausrüstung kann weltweit eingesetzt werden, einschließlich folgender europäischer Länder: AT DK DE IT MT SK GB CH BE EE GR LV NL SI IS BG CY FI HU LT PL ES LI RO CZ FR IE LU PT SE NO TR Lizenzanforderungen Von zahlreichen Ländern und Behörden wird vorgeschrieben, dass Benutzer im Besitz einer Schiffsfunklizenz sowie einer angemessenen Lizenz für den Betrieb eines Funkgerätes sein müssen, um die Funkausrüstung im Seefunkverkehr einsetzen zu können. Entsprechende Einzelheiten erfahren Sie bei der zuständigen Behörde. Benutzerseitige Pflichten Die Benutzer tragen die Verantwortung für die Einhaltung der jeweils geltenden lokalen und internationalen Vorschriften. Eine Verletzung dieser Vorschriften kann zu schweren Strafen führen. Die Sendefrequenzen Ihres Funkgerätes sind der Verwendung  im Seefunkverkehr vorbehalten, und jede von Ihnen zum Senden genutzte Frequenz muss ausdrücklich in Ihrer Schiffslizenz aufgeführt sein. Zum Betrieb des Funkgerätes an Land, u. a. im Rahmen des Transports Ihres Bootes, ist eine spezielle Lizenz erforderlich. Außerhalb der von der Baseler Vereinbarung abgedeckten europäischen Binnengewässer ist die ATISVerwendung nicht gestattet. Länderspezifische Funkgerätezulassungen für das VHF 100i/VHF 200i/VHF 300i/ VHF 300 AIS An dem Gerät wurden Zulassungsmarkierungen angebracht, um kenntlich zu machen, dass dieses Gerät für den Gebrauch in Europa, Australien und Neuseeland zugelassen ist. Konformitätserklärung Garmin erklärt hiermit, dass das VHF 100i/VHF 200i/VHF 300i/VHF 300i AIS und das GHS 10i den wesentlichen Anforderungen und weiteren relevanten Vorschriften der Richtlinie 1999/5/EG entsprechen. Sie finden die vollständige Konformitätserklärung auf der Garmin-Website für Ihr Produkt von Garmin unter www.garmin.com/compliance. CE-Kennzeichnung Die Nummer der benannten CE-Stelle (0168) gilt nur für das VHF 100i/VHF 200i/VHF 300i/VHF 300i AIS. 0168 Eingeschränkte Garantie Für dieses Garmin-Produkt gilt ab dem Kaufdatum eine einjährige Garantie auf Material- und 13

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HINWEIS:
Erkundigen Sie sich bei den
Behörden vor Ort nach eventuell geltenden
Antennen- oder Betriebsbeschränkungen.
Sicherheitsabstand zum Kompass
Es muss gewährleistet sein, dass das VHF-Funkgerät
in einer Entfernung von mindestens 500 mm (20 Zoll)
von Kompassen installiert ist. Überprüfen Sie bei in
Betrieb befindlichem Funkgerät den Kompass auf
ordnungsgemäße Funktion.
Wichtige Produktinformationen
Diese Ausrüstung kann weltweit eingesetzt werden,
einschließlich folgender europäischer Länder:
AT
DK
DE
IT
MT
SK
GB
CH
BE
EE
GR
LV
NL
SI
IS
BG
CY
FI
HU
LT
PL
ES
LI
RO
CZ
FR
IE
LU
PT
SE
NO
TR
Lizenzanforderungen
Von zahlreichen Ländern und Behörden wird
vorgeschrieben, dass Benutzer im Besitz einer
Schiffsfunklizenz sowie einer angemessenen Lizenz
für den Betrieb eines Funkgerätes sein müssen, um
die Funkausrüstung im Seefunkverkehr einsetzen zu
können. Entsprechende Einzelheiten erfahren Sie bei der
zuständigen Behörde.
Benutzerseitige Pflichten
Die Benutzer tragen die Verantwortung für die
Einhaltung der jeweils geltenden lokalen und
internationalen Vorschriften. Eine Verletzung dieser
Vorschriften kann zu schweren Strafen führen. Die
Sendefrequenzen Ihres Funkgerätes sind der Verwendung
im Seefunkverkehr vorbehalten, und jede von Ihnen
zum Senden genutzte Frequenz muss ausdrücklich in
Ihrer Schiffslizenz aufgeführt sein. Zum Betrieb des
Funkgerätes an Land, u. a. im Rahmen des Transports
Ihres Bootes, ist eine spezielle Lizenz erforderlich.
Außerhalb der von der Baseler Vereinbarung
abgedeckten europäischen Binnengewässer ist die ATIS-
Verwendung nicht gestattet.
Länderspezifische Funkgerätezulassungen
für das VHF 100i/VHF 200i/VHF 300i/
VHF 300 AIS
An dem Gerät wurden Zulassungsmarkierungen
angebracht, um kenntlich zu machen, dass dieses Gerät
für den Gebrauch in Europa, Australien und Neuseeland
zugelassen ist.
Konformitätserklärung
Garmin erklärt hiermit, dass das VHF 100i/VHF
200i/VHF 300i/VHF 300i AIS und das GHS 10i den
wesentlichen Anforderungen und weiteren relevanten
Vorschriften der Richtlinie 1999/5/EG entsprechen.
Sie finden die vollständige Konformitätserklärung auf
der Garmin-Website für Ihr Produkt von Garmin unter
www.garmin.com/compliance
.
CE-Kennzeichnung
Die Nummer der benannten CE-Stelle (0168) gilt nur für
das VHF 100i/VHF 200i/VHF 300i/VHF 300i AIS.
0168
Eingeschränkte Garantie
Für dieses Garmin-Produkt gilt ab dem Kaufdatum
eine einjährige Garantie auf Material- und