HP Photosmart C5300 Basic Guide - Page 30

Gewährleistung, Kapitel 3, HP Photosmart C5300 All-in-One Series

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Kapitel 3 Deutsch Gewährleistung HP Produkt Softwaremedien Drucker Druckpatronen Druckköpfe Dauer der beschränkten Gewährleistung 90 Tage 1 Jahr Bis die HP Tinte verbraucht oder das auf der Druckpatrone angegebene Enddatum für die Garantie erreicht ist, je nachdem, welcher Fall zuerst eintritt. Diese Garantie gilt nicht für nachgefüllte, nachgearbeitete, recycelte, zweckentfremdete oder in anderer Weise manipulierte HP Tintenprodukte. 1 Jahr A. Umfang der beschränkten Gewährleistung 1. Hewlett-Packard (HP) gewährleistet dem Endkunden, dass die oben genannten HP Produkte während des oben genannten Gewährleistungszeitraums frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Der Gewährleistungszeitraum beginnt mit dem Kaufdatum. 2. Bei Softwareprodukten gilt die eingeschränkte Garantie von HP nur für die Nichtausführung von Programmieranweisungen. HP übernimmt keine Garantie dafür, dass die Verwendung jeglicher Produkte unterbrechungsfrei bzw. ohne Fehler verläuft. 3. Die beschränkte Gewährleistung von HP gilt nur für Mängel, die sich bei normaler Benutzung des Produkts ergeben, und erstreckt sich nicht auf Fehler, die durch Folgendes verursacht wurden: a. Unsachgemäße Wartung oder Abänderung des Produkts; b. Software, Druckmedien, Ersatzteile oder Verbrauchsmaterial, die nicht von HP geliefert oder unterstützt werden; c. Betrieb des Produkts, der nicht den technischen Daten entspricht; d. Unberechtigte Abänderung oder falsche Verwendung. 4. Bei HP-Druckerprodukten wirkt sich die Verwendung einer nicht von HP hergestellten bzw. einer aufgefüllten Patrone nicht auf die Garantie für den Kunden bzw. auf jegliche Unterstützungsverträge mit dem Kunden aus. Wenn der Ausfall bzw. die Beschädigung des Druckers jedoch auf die Verwendung einer nicht von HP hergestellten bzw. einer aufgefüllten Patrone oder einer abgelaufenen Tintenpatrone zurückzuführen ist, stellt HP für die Wartung des Druckers bei diesem Ausfall bzw. dieser Beschädigung die standardmäßigen Arbeits- und Materialkosten in Rechnung. 5. Wenn HP während des jeweils zutreffenden Gewährleistungszeitraums von einem Schaden an einem unter die Gewährleistung von HP fallenden Produkt in Kenntnis gesetzt wird, wird das betreffende Produkt nach Wahl von HP entweder repariert oder ersetzt. 6. Sollte HP nicht in der Lage sein, ein fehlerhaftes, unter die Gewährleistung fallendes Produkt zu reparieren oder zu ersetzen, erstattet HP innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Benachrichtigung über den Schaden den vom Endkunden bezahlten Kaufpreis für das Produkt zurück. 7. HP ist erst dann verpflichtet, das mangelhafte Produkt zu reparieren, zu ersetzen oder den Kaufpreis zurückzuerstatten, wenn der Endkunde dieses an HP zurückgesandt hat. 8. Ersatzprodukte können entweder neu oder neuwertig sein, solange sie über mindestens denselben Funktionsumfang verfügen wie das zu ersetzende Produkt. 9. HP Produkte können aufgearbeitete Teile, Komponenten oder Materialien enthalten, die in der Leistung neuen Teilen entsprechen. 10. Die Erklärung zur beschränkten Gewährleistung von HP gilt in jedem Land, in dem die aufgeführten Produkte von HP vertrieben werden. Weitergehende auf der Gewährleistung beruhende Dienstleistungen (z.B. Vor-Ort-Service) können mit jeder autorisierten HP Serviceeinrichtung in den Ländern vereinbart werden, in denen das Produkt durch HP oder einen autorisierten Importeur vertrieben wird. B. Einschränkungen der Gewährleistung WEDER HP NOCH DESSEN ZULIEFERER ÜBERNEHMEN ÜBER DAS NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGE AUSMASS HINAUS ANDERE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHE-RUNGEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, ZUFRIEDEN STELLENDEN QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. C. Haftungsbeschränkung 1. Sofern durch die geltende Gesetzgebung keine anderen Bestimmungen festgelegt sind, stehen dem Endkunden über die in dieser Gewährleistungsvereinbarung genannten Leistungen hinaus keine weiteren Ansprüche zu. 2. IN DEM NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN MASS UND MIT AUSNAHME DER IN DIESER GEWÄHRLEISTUNGSVEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH ANGEGEBENEN VERPFLICHTUNGEN SIND WEDER HP NOCH DESSEN ZULIEFERER ERSATZPFLICHTIG FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF DER GRUNDLAGE VON VERTRÄGEN, UNERLAUBTEN HANDLUNGEN ODER ANDEREN RECHTSTHEORIEN GELTEND GEMACHT WERDEN UND OB HP ODER DESSEN ZULIEFERER VON DER MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS UNTERRICHTET WORDEN SIND. D. Geltendes Recht 1. Diese Gewährleistungsvereinbarung stattet den Endkunden mit bestimmten Rechten aus. Der Endkunde hat unter Umständen noch weitere Rechte, die in den Vereinigten Staaten von Bundesstaat zu Bundesstaat, in Kanada von Provinz zu Provinz, und allgemein von Land zu Land verschieden sein können. 2. Soweit diese Gewährleistungsvereinbarung nicht dem geltenden Recht entspricht, soll sie als dahingehend abgeändert gelten, dass die hierin enthaltenen Bestimmungen dem geltenden Recht entsprechen. Unter dem geltenden Recht treffen bestimmte Erklärungen und Einschränkungen dieser Gewährleistungsvereinbarung möglicherweise nicht auf den Endkunden zu. In einigen US-Bundesstaaten und in einigen anderen Ländern (sowie in einigen kanadischen Provinzen): a. werden die Rechte des Verbrauchers nicht durch die Erklärungen und Einschränkungen dieser Gewährleistungsvereinbarung beschränkt (z.B. in Großbritannien); b. ist ein Hersteller nicht berechtigt, solche Erklärungen und Einschränkungen durchzusetzen; c. verfügt ein Endkunde über weitere Gewährleistungsansprüche; insbesondere kann die Dauer stillschweigender Gewährleistungen durch das geltende Recht geregelt sein und darf vom Hersteller nicht eingeschränkt werden, oder eine zeitliche Einschränkung der stillschweigenden Gewährleistung ist zulässig. 3. DURCH DIESE GEWÄHRLEISTUNGSVEREINBARUNG WERDEN DIE ANSPRÜCHE DES ENDKUNDEN, DIE DURCH DAS IN DIESEN LÄNDERN GELTENDE RECHT IM ZUSAMMENHANG MIT DEM KAUF VON HP PRODUKTEN GEWÄHRT WERDEN, NUR IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN RAHMEN AUSGESCHLOSSEN, EINGESCHRÄNKT ODER GEÄNDERT. DIE BEDINGUNGEN DIESER GEWÄHRLEISTUNGSVEREINBARUNG GELTEN ZUSÄTZLICH ZU DEN GESETZLICHEN ENDKUNDENRECHTEN. HP Herstellergarantie Sehr geehrter Kunde, Als Anlage finden Sie die Namen und Adressen der jeweiligen HP Gesellschaft, die in Ihrem Land die HP Herstellergarantie gewähren. Über die Herstellergarantie hinaus haben Sie gegebenenfalls Mängelansprüche gegenüber Ihrem Verkäufer aus dem Kaufvertrag, die durch diese Garantie nicht eingeschränkt werden. Deutschland: Hewlett-Packard GmbH, Herrenberger Straße 140, D-71034 Böblingen Luxemburg: Hewlett-Packard Luxembourg SCA, 7a, rue Robert Stümper, L-2557 Luxembourg-Gasperich Österreich: Hewlett-Packard Ges.m.b.H., Wienerbergstrasse 41 A-1120 Wien 26 HP Photosmart C5300 All-in-One Series

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Gewährleistung
A. Umfang der beschränkten Gewährleistung
1. Hewlett-Packard (HP) gewährleistet dem Endkunden, dass die oben genannten HP Produkte während des oben genannten
Gewährleistungszeitraums frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Der Gewährleistungszeitraum beginnt mit dem
Kaufdatum.
2. Bei Softwareprodukten gilt die eingeschränkte Garantie von HP nur für die Nichtausführung von Programmieranweisungen.
HP übernimmt keine Garantie dafür, dass die Verwendung jeglicher Produkte unterbrechungsfrei bzw. ohne Fehler verläuft.
3. Die beschränkte Gewährleistung von HP gilt nur für Mängel, die sich bei normaler Benutzung des Produkts ergeben, und
erstreckt sich nicht auf Fehler, die durch Folgendes verursacht wurden:
a. Unsachgemäße Wartung oder Abänderung des Produkts;
b. Software, Druckmedien, Ersatzteile oder Verbrauchsmaterial, die nicht von HP geliefert oder unterstützt werden;
c. Betrieb des Produkts, der nicht den technischen Daten entspricht;
d. Unberechtigte Abänderung oder falsche Verwendung.
4. Bei HP-Druckerprodukten wirkt sich die Verwendung einer nicht von HP hergestellten bzw. einer aufgefüllten Patrone nicht
auf die Garantie für den Kunden bzw. auf jegliche Unterstützungsverträge mit dem Kunden aus. Wenn der Ausfall bzw. die
Beschädigung des Druckers jedoch auf die Verwendung einer nicht von HP hergestellten bzw. einer aufgefüllten Patrone
oder einer abgelaufenen Tintenpatrone zurückzuführen ist, stellt HP für die Wartung des Druckers bei diesem Ausfall bzw.
dieser Beschädigung die standardmäßigen Arbeits- und Materialkosten in Rechnung.
5. Wenn HP während des jeweils zutreffenden Gewährleistungszeitraums von einem Schaden an einem unter die
Gewährleistung von HP fallenden Produkt in Kenntnis gesetzt wird, wird das betreffende Produkt nach Wahl von HP
entweder repariert oder ersetzt.
6. Sollte HP nicht in der Lage sein, ein fehlerhaftes, unter die Gewährleistung fallendes Produkt zu reparieren oder zu ersetzen,
erstattet HP innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Benachrichtigung über den Schaden den vom Endkunden
bezahlten Kaufpreis für das Produkt zurück.
7. HP ist erst dann verpflichtet, das mangelhafte Produkt zu reparieren, zu ersetzen oder den Kaufpreis zurückzuerstatten,
wenn der Endkunde dieses an HP zurückgesandt hat.
8. Ersatzprodukte können entweder neu oder neuwertig sein, solange sie über mindestens denselben Funktionsumfang
verfügen wie das zu ersetzende Produkt.
9. HP Produkte können aufgearbeitete Teile, Komponenten oder Materialien enthalten, die in der Leistung neuen Teilen
entsprechen.
10. Die Erklärung zur beschränkten Gewährleistung von HP gilt in jedem Land, in dem die aufgeführten Produkte von HP
vertrieben werden. Weitergehende auf der Gewährleistung beruhende Dienstleistungen (z.B. Vor-Ort-Service) können mit
jeder autorisierten HP Serviceeinrichtung in den Ländern vereinbart werden, in denen das Produkt durch HP oder einen
autorisierten Importeur vertrieben wird.
B. Einschränkungen der Gewährleistung
WEDER HP NOCH DESSEN ZULIEFERER ÜBERNEHMEN ÜBER DAS NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGE
AUSMASS HINAUS ANDERE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER
ZUSICHE-RUNGEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, ZUFRIEDEN STELLENDEN QUALITÄT UND EIGNUNG
FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
C. Haftungsbeschränkung
1. Sofern durch die geltende Gesetzgebung keine anderen Bestimmungen festgelegt sind, stehen dem Endkunden über die in
dieser Gewährleistungsvereinbarung genannten Leistungen hinaus keine weiteren Ansprüche zu.
2. IN DEM NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN MASS UND MIT AUSNAHME DER IN DIESER
GEWÄHRLEISTUNGSVEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH ANGEGEBENEN VERPFLICHTUNGEN SIND WEDER HP
NOCH DESSEN ZULIEFERER ERSATZPFLICHTIG FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER
FOLGESCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF DER GRUNDLAGE VON VERTRÄGEN, UNERLAUBTEN
HANDLUNGEN ODER ANDEREN RECHTSTHEORIEN GELTEND GEMACHT WERDEN UND OB HP ODER DESSEN
ZULIEFERER VON DER MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS UNTERRICHTET WORDEN SIND.
D. Geltendes Recht
1. Diese Gewährleistungsvereinbarung stattet den Endkunden mit bestimmten Rechten aus. Der Endkunde hat unter
Umständen noch weitere Rechte, die in den Vereinigten Staaten von Bundesstaat zu Bundesstaat, in Kanada von Provinz zu
Provinz, und allgemein von Land zu Land verschieden sein können.
2. Soweit diese Gewährleistungsvereinbarung nicht dem geltenden Recht entspricht, soll sie als dahingehend abgeändert
gelten, dass die hierin enthaltenen Bestimmungen dem geltenden Recht entsprechen. Unter dem geltenden Recht treffen
bestimmte Erklärungen und Einschränkungen dieser Gewährleistungsvereinbarung möglicherweise nicht auf den Endkunden
zu. In einigen US-Bundesstaaten und in einigen anderen Ländern (sowie in einigen kanadischen Provinzen):
a. werden die Rechte des Verbrauchers nicht durch die Erklärungen und Einschränkungen dieser
Gewährleistungsvereinbarung beschränkt (z.B. in Großbritannien);
b. ist ein Hersteller nicht berechtigt, solche Erklärungen und Einschränkungen durchzusetzen;
c. verfügt ein Endkunde über weitere Gewährleistungsansprüche; insbesondere kann die Dauer stillschweigender
Gewährleistungen durch das geltende Recht geregelt sein und darf vom Hersteller nicht eingeschränkt werden, oder eine
zeitliche Einschränkung der stillschweigenden Gewährleistung ist zulässig.
3. DURCH DIESE GEWÄHRLEISTUNGSVEREINBARUNG WERDEN DIE ANSPRÜCHE DES ENDKUNDEN, DIE DURCH
DAS IN DIESEN LÄNDERN GELTENDE RECHT IM ZUSAMMENHANG MIT DEM KAUF VON HP PRODUKTEN GEWÄHRT
WERDEN, NUR IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN RAHMEN AUSGESCHLOSSEN, EINGESCHRÄNKT ODER GEÄNDERT.
DIE BEDINGUNGEN DIESER GEWÄHRLEISTUNGSVEREINBARUNG GELTEN ZUSÄTZLICH ZU DEN GESETZLICHEN
ENDKUNDENRECHTEN.
HP Herstellergarantie
Sehr geehrter Kunde,
Als Anlage finden Sie die Namen und Adressen der jeweiligen HP Gesellschaft, die in Ihrem Land die HP Herstellergarantie
gewähren.
Über die Herstellergarantie hinaus haben Sie gegebenenfalls Mängelansprüche gegenüber Ihrem Verkäufer aus dem
Kaufvertrag, die durch diese Garantie nicht eingeschränkt werden.
Deutschland:
Hewlett-Packard GmbH, Herrenberger Straße 140, D-71034 Böblingen
Luxemburg:
Hewlett-Packard Luxembourg SCA, 7a, rue Robert Stümper, L-2557 Luxembourg-Gasperich
Österreich:
Hewlett-Packard Ges.m.b.H., Wienerbergstrasse 41 A-1120 Wien
HP Produkt
Dauer der beschränkten Gewährleistung
Softwaremedien
90 Tage
Drucker
1 Jahr
Druckpatronen
Bis die HP Tinte verbraucht oder das auf der Druckpatrone
angegebene Enddatum für die Garantie erreicht ist, je nachdem,
welcher Fall zuerst eintritt. Diese Garantie gilt nicht für nachgefüllte,
nachgearbeitete, recycelte, zweckentfremdete oder in anderer
Weise manipulierte HP Tintenprodukte.
Druckköpfe
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