Lenovo ThinkPad T43p (German) Service and Troubleshooting guide for the ThinkP - Page 85

GeschÄftsabschlÜsse

Page 85 highlights

Lenovo beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen), und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung begrenzt auf: 1. Körperverletzung (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die Lenovo rechtlich haftbar ist; und 2. bei anderen direkten Schäden auf die für die Maschine zu entrichtenden Gebühren, die Grundlage des Rechtsanspruchs ist. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für die Lieferanten und Reseller von Lenovo sowie den Service-Provider. Dies ist der maximale Betrag, für den Lenovo, die Lieferanten, Reseller und der Service-Provider insgesamt haftbar gemacht werden können. AUF KEINEN FALL SIND LENOVO, DIE LIEFERANTEN, RESELLER ODER SERVICE-PROVIDER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE: 1) ANSPRÜCHE DRITTER AUF SCHADENSERSATZ GEGENÜBER DEM KUNDEN (ANDERE ANSPRÜCHE ALS OBEN UNTER HAFTUNGSBEGRENZUNG, ZIFFER 1 ANGEGEBEN); 2) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; 3) SPEZIELLE, MITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN ODER ANDERE WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN; ODER 4) ENTGANGENE GEWINNE, GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE, SCHÄDIGUNG DES GUTEN NAMENS ODER VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN. EINIGE LÄNDER ODER RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN NICHT DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BEGRENZUNG VON FOLGESCHÄDEN, SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE MÖGLICHERWEISE NICHT ANWENDBAR SIND. Geltendes Recht Beide Vertragsparteien sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem die Maschine erworben wurde, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. DIESE GEWÄHRLEISTUNGEN ERMÖGLICHEN DEM KUNDEN DIE GELTENDMACHUNG BESTIMMTER RECHTE, DIE ABHÄNGIG VOM JEWEILIGEN LAND ODER DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG VONEINANDER ABWEICHEN KÖNNEN. Rechtsprechung Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Lenovo unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Maschine erworben wurde. Anhang B. Gewährleistungsbestimmungen 61

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
  • 19
  • 20
  • 21
  • 22
  • 23
  • 24
  • 25
  • 26
  • 27
  • 28
  • 29
  • 30
  • 31
  • 32
  • 33
  • 34
  • 35
  • 36
  • 37
  • 38
  • 39
  • 40
  • 41
  • 42
  • 43
  • 44
  • 45
  • 46
  • 47
  • 48
  • 49
  • 50
  • 51
  • 52
  • 53
  • 54
  • 55
  • 56
  • 57
  • 58
  • 59
  • 60
  • 61
  • 62
  • 63
  • 64
  • 65
  • 66
  • 67
  • 68
  • 69
  • 70
  • 71
  • 72
  • 73
  • 74
  • 75
  • 76
  • 77
  • 78
  • 79
  • 80
  • 81
  • 82
  • 83
  • 84
  • 85
  • 86
  • 87
  • 88
  • 89
  • 90
  • 91
  • 92
  • 93
  • 94
  • 95
  • 96
  • 97
  • 98
  • 99
  • 100
  • 101
  • 102
  • 103
  • 104
  • 105
  • 106
  • 107
  • 108
  • 109
  • 110
  • 111
  • 112
  • 113
  • 114
  • 115
  • 116
  • 117
  • 118
  • 119
  • 120
  • 121
  • 122
  • 123
  • 124
  • 125
  • 126

Lenovo
beruht
(einschließlich
Verletzung
wesentlicher
Vertragspflichten,
Fahr-
lässigkeit,
unrichtiger
Angaben
oder
anderer
Ansprüche
aus
dem
Vertrag
oder
auf
Grund
unerlaubter
Handlungen),
und
außer
in
Fällen
der
gesetzlich
zwingenden
Haftung
begrenzt
auf:
1.
Körperverletzung
(einschließlich
Tod)
und
Schäden
an
Immobilien
und
beweglichen
Sachen,
für
die
Lenovo
rechtlich
haftbar
ist;
und
2.
bei
anderen
direkten
Schäden
auf
die
für
die
Maschine
zu
entrichtenden
Gebühren,
die
Grundlage
des
Rechtsanspruchs
ist.
Diese
Haftungsbegrenzung
gilt
auch
für
die
Lieferanten
und
Reseller
von
Lenovo
sowie
den
Service-Provider.
Dies
ist
der
maximale
Betrag,
für
den
Lenovo,
die
Lieferanten,
Reseller
und
der
Service-Provider
insgesamt
haftbar
gemacht
werden
können.
AUF
KEINEN
FALL
SIND
LENOVO,
DIE
LIEFERANTEN,
RESELLER
ODER
SERVICE-PROVIDER
IN
FOLGENDEN
FÄLLEN
HAFTBAR,
AUCH
WENN
AUF
DIE
MÖGLICHKEIT
SOLCHER
SCHÄDEN
HINGEWIESEN
WURDE:
1)
ANSPRÜCHE
DRITTER
AUF
SCHADENSERSATZ
GEGENÜ-
BER
DEM
KUNDEN
(ANDERE
ANSPRÜCHE
ALS
OBEN
UNTER
HAFTUNGSBEGRENZUNG,
ZIFFER
1
ANGEGEBEN);
2)
VERLUST
ODER
BESCHÄDIGUNG
VON
DATEN;
3)
SPEZIELLE,
MITTELBARE
ODER
FOLGESCHÄDEN
ODER
ANDERE
WIRTSCHAFTLICHE
FOLGESCHÄ-
DEN;
ODER
4)
ENTGANGENE
GEWINNE,
GESCHÄFTSABSCHLÜSSE,
UMSÄTZE,
SCHÄDIGUNG
DES
GUTEN
NAMENS
ODER
VERLUST
ERWARTETER
EINSPARUNGEN.
EINIGE
LÄNDER
ODER
RECHTSORD-
NUNGEN
ERLAUBEN
NICHT
DEN
AUSSCHLUSS
ODER
DIE
BEGREN-
ZUNG
VON
FOLGESCHÄDEN,
SO
DASS
OBIGE
EINSCHRÄNKUNGEN
UND
AUSSCHLÜSSE
MÖGLICHERWEISE
NICHT
ANWENDBAR
SIND.
Geltendes
Recht
Beide
Vertragsparteien
sind
damit
einverstanden,
dass
die
Gesetze
des
Landes
zur
Anwendung
kommen,
in
dem
die
Maschine
erworben
wurde,
um
die
Rechte,
Pflichten
und
Verpflichtungen
der
Vertragsparteien,
die
sich
aus
dem
Inhalt
dieser
Vereinbarung
ergeben
oder
in
irgendeiner
Weise
damit
in
Zusammenhang
stehen,
zu
regeln,
zu
interpretieren
und
durchzuführen,
unge-
achtet
unterschiedlicher
Rechtsgrundlagen.
DIESE
GEWÄHRLEISTUNGEN
ERMÖGLICHEN
DEM
KUNDEN
DIE
GELTENDMACHUNG
BESTIMMTER
RECHTE,
DIE
ABHÄNGIG
VOM
JEWEILIGEN
LAND
ODER
DER
JEWEILIGEN
RECHTSORDNUNG
VON-
EINANDER
ABWEICHEN
KÖNNEN.
Rechtsprechung
Alle
Rechte,
Pflichten
und
Verpflichtungen
von
Lenovo
unterliegen
der
Recht-
sprechung
des
Landes,
in
dem
die
Maschine
erworben
wurde.
Anhang
B.
Gewährleistungsbestimmungen
61