Lenovo ThinkCentre A30 (English, Dutch, French, German, Italian) Quick referen - Page 250
FRANKREICH, Haftungsbeschränkung, DEUTSCHLAND, Umfang, dieser, Gewährleistung, Fehlerbehebung, durch
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FRANKREICH Haftungsbeschränkung: Der folgende Satz ersetzt den zweiten Satz im ersten Absatz dieses Abschnitts: Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz verlangen können, ist die IBM unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch beruht, höchstens für folgenden Schadensersatz haftbar: (Ziffer 1 und 2 unverändert). DEUTSCHLAND Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Satz ersetzt den ersten Satz im ersten Absatz dieses Abschnitts: Die Gewährleistung für eine IBM Maschine umfasst die Funktionalität der Maschine bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung der Maschine mit ihren Spezifikationen. Folgende Absätze werden diesem Abschnitt hinzugefügt: Der Gewährleistungszeitraum für Maschinen beträgt mindestens zwölf Monate. Sind IBM oder der Reseller nicht in der Lage, die IBM Maschine zu reparieren, können Sie nach Ihrer Wahl die Herabsetzung des Preises entsprechend der Gebrauchsminderung der nicht reparierten Maschine oder die Rückgängigmachung des Vertrages hinsichtlich der betroffenen Maschine verlangen und sich den bezahlten Kaufpreis zurückerstatten lassen. Der zweite Absatz entfällt. Fehlerbehebung durch IBM: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Während des Gewährleistungszeitraums übernimmt IBM die Kosten für den Hin- und Rücktransport der Maschine, wenn sie bei der IBM repariert wird. Haftungsbeschränkung: Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt: Die in diesem Abschnitt genannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei zugesicherten Eigenschaften. Das Ende des folgenden Absatzes wird wie folgt ergänzt: Die IBM haftet nur bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. UNGARN Haftungsbeschränkung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Die hier genannten Einschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht bei Vertragsbruch, der zum Tode oder zu physischen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt, die vorsätzlich, durch Fahrlässigkeit oder durch kriminelle Handlungen verursacht wurden. Die Parteien akzeptieren die Verbindlichkeit der Haftungsbeschränkungen und erkennen an, dass Abschnitt 314.(2) des ungarischen Zivilrechts zur Anwendung kommt, da der Kaufpreis als auch andere Vorteile aus der vorliegenden Gewährleistung diese Haftungsbeschränkung ausgleichen. 218 Kurzübersicht