Lenovo ThinkCentre A30 (German) Quick reference guide - Page 75
Österreich
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DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN GELTEN JEWEILS FÜR DIE GENANNTEN LÄNDER: ÖSTERREICH Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Satz ersetzt den ersten Satz im ersten Absatz dieses Abschnitts: Die Gewährleistung für eine IBM Maschine umfasst die Funktionalität einer Maschine bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung der Maschine mit ihren Spezifikationen. Folgende Absätze werden diesem Abschnitt hinzugefügt: Der Gewährleistungszeitraum für Maschinen beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer. Ist IBM oder der Reseller nicht in der Lage, die IBM Maschine zu reparieren, können Sie nach Ihrer Wahl die Herabsetzung des Preises entsprechend der Gebrauchsminderung der nicht reparierten Maschine oder die Rückgängigmachung des Vertrages hinsichtlich der betreffenden Maschine verlangen und sich den bezahlten Kaufpreis zurückerstatten lassen. Der zweite Absatz entfällt. Fehlerbehebung durch IBM: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Während des Gewährleistungszeitraums übernimmt IBM die Kosten für den Hin- und Rücktransport der Maschine, wenn sie bei der IBM repariert wird. Haftungsbeschränkung: Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt: Die in diesem Abschnitt genannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei zugesicherten Eigenschaften. Das Ende des folgenden Absatzes wird wie folgt ergänzt: Die IBM haftet nur bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. ÄGYPTEN Haftungsbeschränkung: Ziffer 2 dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt: Die IBM haftet für sonstige tatsächliche, direkte Schäden bis zu dem Betrag, den Sie für die betreffende Maschine bezahlt haben. Im Rahmen dieser Haftungsbeschränkung umfasst der Terminus ″Maschine″ den Maschinencode und den lizenzierten internen Code (″LIC″). Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Reseller (ungeändert). Anhang B. IBM Erklärung über begrenzte Gewährleistung Z125-4753-07 11/2002 55