Lenovo ThinkCentre M50e (German) Quick reference guide - Page 82
GROSSBRITANNIEN, Haftungsbeschränkung, Fälle, denen, nicht, haftbar
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GROSSBRITANNIEN Haftungsbeschränkung: Die Bedingungen in diesem Abschnitt werden durch den folgenden Text vollständig ersetzt: Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet ″Verschulden″ jede Handlung, Erklärung, Unterlassung oder jedes Versäumnis vonseiten der IBM im Zusammenhang mit oder in Bezug auf den Inhalt dieser Gewährleistung, für die IBM Ihnen gegenüber rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im Wesentlichen die gleichen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmaliges Verschulden betrachtet. Soweit Sie aus Verschulden der IBM zu Schaden gekommen sind, haben Sie Anspruch auf Entschädigung vonseiten der IBM. Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang der IBM Ihnen gegenüber. 1. IBM haftet unbegrenzt für: a. Tod oder Personenschäden, soweit die Schäden fahrlässig von der IBM verursacht wurden; und b. Verletzung ihrer Verpflichtungen aus Ziffer 12 des ″Sales of Goods Act 1979″ oder aus Ziffer 2 des ″Supply of Goods and Services Act 1982″ oder gesetzlicher Änderung bzw. Neuverordnung dieser Ziffern. 2. IBM haftet unbegrenzt, unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen IBM nicht haftbar ist, für materielle Schäden an beweglichen Sachen nur, soweit die Schäden fahrlässig von der IBM verursacht wurden. 3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet die IBM insgesamt für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu einem Betrag von 1) 75.000 Pfund Sterling oder 2) 125 % des gesamten für die betreffende Maschine zu zahlenden Kaufpreises bzw. die zu zahlenden Gebühren. Diese Einschränkungen gelten auch für die Unterlieferanten und Reseller der IBM. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM, die Unterlieferanten und Reseller insgesamt haftbar gemacht werden können. Fälle, in denen IBM nicht haftbar ist Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind die IBM, ihre Unterlieferanten oder Reseller in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst wenn die IBM, ihre Unterlieferanten oder Reseller auf die Möglichkeit solcher Verluste hingewiesen wurden: 1. Verlust oder Beschädigung von Daten; 2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder 3. entgangene Gewinne, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädi- gung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen. 62 Kurzübersicht