Lenovo ThinkCentre M76 (German) Lenovo License Agreement - Page 3

Kambodscha, Indonesien, Vietnam, Sri Lanka, Philippinen

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10. Allgemeines a) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. b) Sie verpflichten sich alle anwendbaren Export- und Importbestimmungen einzuhalten. c) Sowohl Sie als auch Lenovo verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei (2) Jahre nach Auftreten des Klagegrundes einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind. 11. Schlichtung Wenn Sie das Software-Produkt in Kambodscha, Indonesien, Vietnam, Sri Lanka oder auf den Philippinen erworben haben, werden Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit im Zusammenhang stehen, in Singapur durch Schiedsspruch geregelt bzw. beigelegt, und diese Vereinbarung wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen Singapurs geregelt, ausgelegt und durchgeführt, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. Wenn Sie das Produkt in Indien erworben haben, werden Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit im Zusammenhang stehen, in Bangalore, Indien durch Schiedsspruch geregelt bzw. beigelegt. Schiedsverfahren in Singapur werden in Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien des Singapore International Arbitration Center („SIAC-Richtlinien") durchgeführt. Schiedsverfahren in Indien werden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen Indiens durchgeführt. Der in Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Parteien ohne Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darlegung der Fakten sowie eine Begründung enthalten. Die Verkehrssprache für sämtliche Schiedsverfahren ist Englisch (die zum Verfahren gehörenden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die englische Version dieser Vereinbarung ist in solchen Verfahren die verbindliche und hat Vorrang vor allen anderen Sprachen.

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10. Allgemeines
a) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt.
b) Sie verpflichten sich alle anwendbaren Export- und Importbestimmungen einzuhalten.
c) Sowohl Sie als auch Lenovo verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei (2) Jahre
nach Auftreten des Klagegrundes einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar
vorgesehen sind.
11.
Schlichtung
Wenn Sie das Software-Produkt in
Kambodscha, Indonesien, Vietnam, Sri Lanka
oder auf den
Philippinen
erworben
haben, werden Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit im Zusammenhang
stehen, in Singapur durch Schiedsspruch geregelt bzw. beigelegt, und diese Vereinbarung wird in Übereinstimmung mit
den Gesetzen Singapurs geregelt, ausgelegt und durchgeführt, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.
Wenn
Sie das Produkt in Indien erworben haben, werden Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung
ergeben oder damit im Zusammenhang stehen, in Bangalore, Indien durch Schiedsspruch geregelt bzw. beigelegt.
Schiedsverfahren in Singapur werden in Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien des Singapore International
Arbitration Center („SIAC-Richtlinien“) durchgeführt.
Schiedsverfahren in Indien werden in Übereinstimmung mit den
geltenden Gesetzen Indiens durchgeführt. Der in Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für
alle Parteien ohne Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darlegung der Fakten sowie eine Begründung enthalten.
Die
Verkehrssprache für sämtliche Schiedsverfahren ist Englisch (die zum Verfahren gehörenden Dokumente müssen
ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die englische Version dieser Vereinbarung ist in solchen Verfahren die verbindliche
und hat Vorrang vor allen anderen Sprachen.