Lenovo ThinkPad R50p German - Service and troubleshooting guide for ThinkPad R - Page 91
Gewährleistungsinformationen
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1. IBM haftet unbegrenzt für: a. Tod oder Personenschäden, soweit die Schäden fahrlässig von der IBM verursacht wurden; und b. Verletzung ihrer Verpflichtungen aus Ziffer 12 des ″Sales of Goods Act 1979″ oder aus Ziffer 2 des ″Supply of Goods and Services Act 1982″ oder gesetzlicher Änderung bzw. Neuverordnung dieser Ziffern. 2. IBM haftet unbegrenzt, unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen IBM nicht haftbar ist, für materielle Schäden an beweglichen Sachen nur, soweit die Schäden fahrlässig von der IBM verursacht wurden. 3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet die IBM insgesamt für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu einem Betrag von 1) 75.000 Pfund Sterling oder 2) 125 % des gesamten für die betreffende Maschine zu zahlenden Kaufpreises bzw. die zu zahlenden Gebühren. Diese Einschränkungen gelten auch für die Unterlieferanten und Reseller der IBM. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM, die Unterlieferanten und Reseller insgesamt haftbar gemacht werden können. Fälle, in denen IBM nicht haftbar ist Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind die IBM, ihre Unterlieferanten oder Reseller in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst wenn die IBM, ihre Unterlieferanten oder Reseller auf die Möglichkeit solcher Verluste hingewiesen wurden: 1. Verlust oder Beschädigung von Daten; 2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder 3. entgangene Gewinne, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädi- gung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen. Teil 3 - Gewährleistungsinformationen Teil 3 enthält Informationen hinsichtlich der für Ihre Maschine geltenden Gewährleistung, einschließlich Gewährleistungszeitraum und Art des Gewährleistungsservice, der von IBM geleistet wird. Gewährleistungszeitraum Der Gewährleistungszeitraum, der in der nachfolgenden Tabelle angegeben ist, kann in den einzelnen Ländern und Regionen unterschiedlich sein. Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken 79