Lenovo ThinkPad R50p German - Service and troubleshooting guide for ThinkPad R - Page 91

Gewährleistungsinformationen

Page 91 highlights

1. IBM haftet unbegrenzt für: a. Tod oder Personenschäden, soweit die Schäden fahrlässig von der IBM verursacht wurden; und b. Verletzung ihrer Verpflichtungen aus Ziffer 12 des ″Sales of Goods Act 1979″ oder aus Ziffer 2 des ″Supply of Goods and Services Act 1982″ oder gesetzlicher Änderung bzw. Neuverordnung dieser Ziffern. 2. IBM haftet unbegrenzt, unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen IBM nicht haftbar ist, für materielle Schäden an beweglichen Sachen nur, soweit die Schäden fahrlässig von der IBM verursacht wurden. 3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet die IBM insgesamt für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu einem Betrag von 1) 75.000 Pfund Sterling oder 2) 125 % des gesamten für die betreffende Maschine zu zahlenden Kaufpreises bzw. die zu zahlenden Gebühren. Diese Einschränkungen gelten auch für die Unterlieferanten und Reseller der IBM. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM, die Unterlieferanten und Reseller insgesamt haftbar gemacht werden können. Fälle, in denen IBM nicht haftbar ist Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind die IBM, ihre Unterlieferanten oder Reseller in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst wenn die IBM, ihre Unterlieferanten oder Reseller auf die Möglichkeit solcher Verluste hingewiesen wurden: 1. Verlust oder Beschädigung von Daten; 2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder 3. entgangene Gewinne, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädi- gung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen. Teil 3 - Gewährleistungsinformationen Teil 3 enthält Informationen hinsichtlich der für Ihre Maschine geltenden Gewährleistung, einschließlich Gewährleistungszeitraum und Art des Gewährleistungsservice, der von IBM geleistet wird. Gewährleistungszeitraum Der Gewährleistungszeitraum, der in der nachfolgenden Tabelle angegeben ist, kann in den einzelnen Ländern und Regionen unterschiedlich sein. Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken 79

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
  • 19
  • 20
  • 21
  • 22
  • 23
  • 24
  • 25
  • 26
  • 27
  • 28
  • 29
  • 30
  • 31
  • 32
  • 33
  • 34
  • 35
  • 36
  • 37
  • 38
  • 39
  • 40
  • 41
  • 42
  • 43
  • 44
  • 45
  • 46
  • 47
  • 48
  • 49
  • 50
  • 51
  • 52
  • 53
  • 54
  • 55
  • 56
  • 57
  • 58
  • 59
  • 60
  • 61
  • 62
  • 63
  • 64
  • 65
  • 66
  • 67
  • 68
  • 69
  • 70
  • 71
  • 72
  • 73
  • 74
  • 75
  • 76
  • 77
  • 78
  • 79
  • 80
  • 81
  • 82
  • 83
  • 84
  • 85
  • 86
  • 87
  • 88
  • 89
  • 90
  • 91
  • 92
  • 93
  • 94
  • 95
  • 96
  • 97
  • 98
  • 99
  • 100
  • 101
  • 102
  • 103
  • 104

1.
IBM
haftet
unbegrenzt
für:
a.
Tod
oder
Personenschäden,
soweit
die
Schäden
fahrlässig
von
der
IBM
verursacht
wurden;
und
b.
Verletzung
ihrer
Verpflichtungen
aus
Ziffer
12
des
Sales
of
Goods
Act
1979
oder
aus
Ziffer
2
des
Supply
of
Goods
and
Services
Act
1982
oder
gesetzlicher
Änderung
bzw.
Neuverordnung
dieser
Ziffern.
2.
IBM
haftet
unbegrenzt,
unter
Ausschluss
der
folgenden
Fälle,
in
denen
IBM
nicht
haftbar
ist
,
für
materielle
Schäden
an
beweglichen
Sachen
nur,
soweit
die
Schäden
fahrlässig
von
der
IBM
verursacht
wurden.
3.
Mit
Ausnahme
der
Regelungen
oben
unter
Ziffer
1
und
2
haftet
die
IBM
insgesamt
für
tatsächliche
Schäden
pro
Verschulden
höchstens
bis
zu
einem
Betrag
von
1)
75.000
Pfund
Sterling
oder
2)
125
%
des
gesamten
für
die
betreffende
Maschine
zu
zahlenden
Kaufpreises
bzw.
die
zu
zahlenden
Gebühren.
Diese
Einschränkungen
gelten
auch
für
die
Unterlieferanten
und
Reseller
der
IBM.
Dies
ist
der
maximale
Betrag,
für
den
IBM,
die
Unterlieferanten
und
Reseller
insgesamt
haftbar
gemacht
werden
können.
Fälle,
in
denen
IBM
nicht
haftbar
ist
Mit
Ausnahme
der
Regelungen
oben
unter
Ziffer
1
sind
die
IBM,
ihre
Unter-
lieferanten
oder
Reseller
in
keinem
Fall
haftbar
für
folgende
Verluste,
selbst
wenn
die
IBM,
ihre
Unterlieferanten
oder
Reseller
auf
die
Möglichkeit
solcher
Verluste
hingewiesen
wurden:
1.
Verlust
oder
Beschädigung
von
Daten;
2.
spezielle,
mittelbare
oder
Folgeschäden;
oder
3.
entgangene
Gewinne,
entgangene
Geschäftsabschlüsse,
Umsätze,
Schädi-
gung
des
guten
Namens
oder
Verlust
erwarteter
Einsparungen.
Teil
3
-
Gewährleistungsinformationen
Teil
3
enthält
Informationen
hinsichtlich
der
für
Ihre
Maschine
geltenden
Gewährleistung,
einschließlich
Gewährleistungszeitraum
und
Art
des
Gewährleistungsservice,
der
von
IBM
geleistet
wird.
Gewährleistungszeitraum
Der
Gewährleistungszeitraum,
der
in
der
nachfolgenden
Tabelle
angegeben
ist,
kann
in
den
einzelnen
Ländern
und
Regionen
unterschiedlich
sein.
Anhang
C.
Gewährleistungsbestimmungen,
Bemerkungen
und
Marken
79