Lenovo ThinkCentre M51e (German) Quick reference guide - Page 76
denen, nicht, haftbar, Fälle, SLOWAKEI, Haftungsbeschränkung, SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSWANA, LESOTHO
View all Lenovo ThinkCentre M51e manuals
Add to My Manuals
Save this manual to your list of manuals |
Page 76 highlights
Unterlassung oder jedes Versäumnis vonseiten der IBM im Zusammenhang mit oder in Bezug auf den Inhalt dieser Gewährleistung, für die IBM Ihnen gegenüber rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im Wesentlichen die gleichen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmaliges Verschulden betrachtet, wobei als Datum für das Verschulden das letzte Verschulden gilt. Soweit Sie aus Verschulden der IBM zu Schaden gekommen sind, haben Sie Anspruch auf Entschädigung vonseiten der IBM. Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang der IBM Ihnen gegenüber. 1. IBM haftet unbegrenzt für Tod oder Personenschäden, soweit die Schäden fahrlässig von IBM verursacht wurden. 2. Unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen IBM nicht haftbar ist, haf- tet die IBM für materielle Schäden an beweglichen Sachen nur, soweit die Schäden fahrlässig von der IBM verursacht wurden. 3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet die IBM insgesamt für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu einem Betrag von 1) 125.000 Euro oder 2) 125 % des Betrags, den Sie für die betreffende Maschine bezahlt haben. Fälle, in denen IBM nicht haftbar ist Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind die IBM, ihre Unterlieferanten oder Reseller in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst wenn die IBM, ihre Unterlieferanten oder Reseller auf die Möglichkeit solcher Verluste hingewiesen wurden: 1. Verlust oder Beschädigung von Daten; 2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder 3. entgangene Gewinne, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädi- gung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen. SLOWAKEI Haftungsbeschränkung: Der letzte Absatz wird wie folgt ergänzt: Die Einschränkungen gelten nur insoweit, als sie nicht durch §§ 373-386 des slowakischen Handelsrechts verboten sind. SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSWANA, LESOTHO UND SWASILAND Haftungsbeschränkung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Die IBM haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfüllung des Vertrages durch die IBM im Zusammenhang mit diesen Gewährleistungsbedingungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag, den Sie für die betroffene Maschine bezahlt haben. 60 Kurzübersicht