Lenovo J100 (German) Quick reference guide - Page 62
Haftungsbegrenzung
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1. sicherzustellen, dass keine rechtlichen Verpflichtungen bzw. Einschränkungen bestehen, die dem Ersetzen der Maschine oder eines Teils entgegenstehen, 2. bei einer Maschine, die nicht sein Eigentum ist, die Genehmigung des Eigentümers für den Gewährleistungsservice dieser Maschine durch den Service-Provider einzuholen und 3. soweit zutreffend, vor Erbringung des Gewährleistungsservice: a. die vom Service-Provider vorgegebene Vorgehensweise zur Serviceanforderung zu befolgen, b. alle auf der Maschine befindlichen Programme, Daten und Ressourcen zu sichern, c. dem Service-Provider den für die Ausführung seiner Aufgaben erforderlichen freien und sicheren Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen zu gewähren. 4. (a) sicherzustellen, dass alle Informationen über identifizierte oder identifizierbare Personen (persönliche Daten) auf der Maschine gelöscht werden (im technisch möglichen Rahmen), (b) dem Service-Provider oder einem Lieferanten zu gestatten, in seinem Namen alle noch vorhandenen persönlichen Daten, die der Service-Provider zur Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung für notwendig erachtet, zu verarbeiten (dazu gehört eventuell der Versand der Maschine an einen anderen der weltweit verteilten Servicestandorte), und (c) sicherzustellen, dass diese Art der Verarbeitung mit den für persönliche Daten geltenden Gesetzen vereinbar ist. Haftungsbegrenzung Lenovo trägt die Verantwortung für den Verlust bzw. die Beschädigung der Maschine, 1) während sie sich im Besitz des Service-Providers befindet oder 2) in Fällen, in denen Lenovo die Transportkosten trägt, während sie sich auf dem Transportweg befindet. Weder Lenovo noch der Service-Provider ist verantwortlich für vertrauliche, private oder persönliche Daten auf einer Maschine, die der Kunde, gleich aus welchem Grund, zurückgibt. Solche Informationen müssen vor Rückgabe der Maschine entfernt werden. Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo oder aus sonstigen Gründen von Lenovo Schadensersatz verlangen kann, ist die Haftung von Lenovo unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der der Schadensersatzanspruch an Lenovo beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen), und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung begrenzt auf: 1. Körperverletzung (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die Lenovo rechtlich haftbar ist; und 2. bei anderen direkten Schäden auf die für die Maschine zu entrichtenden Gebühren, die Grundlage des Rechtsanspruchs ist. 42 Kurzübersicht