Lenovo J100 (German) Quick reference guide - Page 63
Länderspezifische, Bestimmungen
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Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für die Lieferanten und Reseller von Lenovo sowie den Service-Provider. Dies ist der maximale Betrag, für den Lenovo, die Lieferanten, Reseller und der Service-Provider insgesamt haftbar gemacht werden können. AUF KEINEN FALL SIND LENOVO, DIE LIEFERANTEN, RESELLER ODER SERVICE-PROVIDER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE: 1) ANSPRÜCHE DRITTER AUF SCHADENSERSATZ GEGENÜBER DEM KUNDEN (ANDERE ANSPRÜCHE ALS OBEN UNTER HAFTUNGSBEGRENZUNG, ZIFFER 1 ANGEGEBEN); 2) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; 3) SPEZIELLE, MITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN ODER ANDERE WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN; ODER 4) ENTGANGENE GEWINNE, GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE, SCHÄDIGUNG DES GUTEN NAMENS ODER VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN. EINIGE LÄNDER ODER RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN NICHT DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BEGRENZUNG VON FOLGESCHÄDEN, SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE MÖGLICHERWEISE NICHT ANWENDBAR SIND. Geltendes Recht Beide Vertragsparteien sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem die Maschine erworben wurde, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. DIESE GEWÄHRLEISTUNGEN ERMÖGLICHEN DEM KUNDEN DIE GELTENDMACHUNG BESTIMMTER RECHTE, DIE ABHÄNGIG VOM JEWEILIGEN LAND ODER DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG VONEINANDER ABWEICHEN KÖNNEN. Rechtsprechung Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Lenovo unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Maschine erworben wurde. Teil 2 - Länderspezifische Bestimmungen MITTEL- UND SÜDAMERIKA ARGENTINIEN Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt: Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch das Handelsgericht in Buenos Aires verhandelt. Anhang C. Lenovo Gewährleistung 43