Lenovo ThinkPad X40 (German) Service and Troubleshooting Guide for the ThinkPa - Page 95
Gewährleistungsinformationen
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2. Lenovo haftet unbegrenzt, unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist, für materielle Schäden an beweglichen Sachen nur, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo verursacht wurden. 3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet Lenovo insgesamt für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu 125 % des gesamten für die betreffende Maschine zu zahlenden Kaufpreises bzw. die zu zahlenden Gebühren. Diese Begrenzung gilt ebenso für Lenovo Lieferanten, Lenovo Reseller und Service-Provider. Dies ist der maximale Betrag, für den Lenovo, die Lieferanten, Reseller und Service-Provider insgesamt haftbar gemacht werden können. Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder Service-Provider in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst wenn Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder Service-Provider auf die Möglichkeit solcher Verluste hingewiesen wurden: 1. Verlust oder Beschädigung von Daten; 2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder 3. entgangene Gewinne, Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen. Teil 3 - Gewährleistungsinformationen Teil 3 enthält Informationen hinsichtlich der für die Maschine des Kunden geltenden Gewährleistung, einschließlich Gewährleistungszeitraum und Art des Gewährleistungsservice, der von Lenovo geleistet wird. Gewährleistungszeitraum Der Gewährleistungszeitraum, der in der nachfolgenden Tabelle angegeben ist, kann in den einzelnen Ländern und Regionen unterschiedlich sein. HINWEIS: ″Region″ steht für die chinesischen Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macao. Eine Gewährleistung von 3 Jahren für Teile und von 1 Jahr für Serviceleistungen bedeutet beispielsweise, dass Lenovo kostenlosen Gewährleistungsservice bereitstellt für: a. Teile und Serviceleistungen im ersten Jahr der Gewährleistung; und b. nur Teile (auf Austauschbasis) im zweiten oder dritten Jahr der Gewährleistung. Die Serviceleistungen, die im zweiten und dritten Jahr der Gewährleistung für Reparaturen oder den Ersatz von Teilen und Maschinen anfallen, werden dem Kunden vom Service-Provider in Rechnung gestellt. Anhang B. Gewährleistungsbestimmungen 73