Lenovo ThinkStation D20 C&L 1 Pub Switzerland English-French-Greek-Ita - Page 140
diesen Zwecken wendet sich der Kunde an Lenovo Australia & New Zealand Pty
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nicht um einen schwerwiegenden Fehler, hat der Kunde ebenfalls ein Anrecht auf die Reparatur bzw. den Austausch des Produkts. Neuseeland Der gleiche Abschnitt in Teil 1 wird wie folgt ergänzt: Nutzung von persönlichen Informationen: Lenovo ist nicht in der Lage, die Services gemäß der vorliegenden Garantie zu erbringen, wenn der Kunde seine persönlichen Informationen nicht zur Verfügung stellt bzw. Lenovo untersagt, seine Informationen an einen Vertreter oder Auftragnehmer von Lenovo zu übermitteln. Der Kunde hat gemäß dem Privacy Act 1993 (Datenschutzgesetz) das Recht, auf seine persönlichen Informationen und Daten zuzugreifen und diese im Falle von Fehlern berichtigen zu lassen. Zu diesen Zwecken wendet sich der Kunde an Lenovo (Australia & New Zealand) Pty Limited ABN 70 112 394 411. Adresse: Level 10, North Tower, 1-5 Railway Street, Chatswood, NSW, 2067. Telefon: 61 2 8003 8200. E-Mail: [email protected] Bangladesch, Kambodscha, Indien, Indonesien, Nepal, Philippinen, Vietnam und Sri Lanka Teil 1 wird wie folgt ergänzt: Schlichtung Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus der vorliegenden Garantie ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden in Singapur durch Schiedsspruch geregelt bzw. beigelegt. Diese Garantie wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen Singapurs ungeachtet kollisionsrechtlicher Bestimmungen geregelt, ausgelegt und durchgesetzt. Wenn der Kunde das Produkt in Indien erworben hat, werden Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, in Bangalore, Indien, durch Schiedsspruch geregelt bzw. beigelegt. Schiedsverfahren in Singapur werden in Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien des Singapore International Arbitration Center („SIAC-Richtlinien") durchgeführt. Schiedsverfahren in Indien werden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen Indiens durchgeführt. Der in Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Parteien ohne Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darlegung der Fakten sowie eine Begründung enthalten. Die Verkehrssprache für sämtliche Schiedsverfahren ist Englisch. Die zum Verfahren gehörenden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein. Die englische Version dieser Garantie ist in solchen Verfahren verbindlich und hat Vorrang vor den Versionen anderer Sprachen. Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) Teil 1 wird wie folgt ergänzt: 28 ThinkStation Sicherheit und Garantie