Magellan RoadMate 760 Manual - German - Page 4

Thales Navigation SA. Z.A.C. de la Fleuriaye, B.P. 60433, 44474 Carquefou Cedex, Frankreich

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Softwarerichtlinie definiere Interoperabilität wünschen, müssen Sie dem Lizenzgeber und seinen Zulieferern in angemessenem Umfang Gelegenheit geben, besagte Informationen zu angemessenen Bedingungen zu liefern, einschließlich von Kosten, die vom Lizenzgeber und seinen Zulieferern zu bestimmen sind. Der Endnutzer stellt den Lizenzgeber und seine Zulieferer (und deren Zulieferer) sowie deren Mitglieder der Geschäftsleitung, Angestellte und Vertreter von allen Ansprüchen, Forderungen oder Verfahren frei, unabhängig von der Art oder Ursache der Forderung oder des Anspruchs oder Verfahrens, bei dem Verluste, Kosten, Auslagen, Schäden oder Verletzungen (einschließlich Verletzungen mit Todesfolge) angeführt werden, die aus der Benutzung oder dem Besitz der Software resultieren. Dieser Vertrag bleibt bis zu seiner Beendigung gültig. Die Lizenz endet, ohne dass es einer Kündigung durch den Lizenzgeber bedarf, wenn Sie gegen eine der Bestimmungen dieses Vertrages verstoßen. Bei der Beendigung müssen Sie aufhören, die Software und die Dokumentation zu verwenden, und diese sowie sämtliche Kopien davon an den Lizenzgeber zurückgeben. Der Vertrag unterliegt dem Recht Frankreichs unabhängig von Konflikten aus dessen Bestimmung und unabhängig von der UN-Konvention über den internationalen Warenkauf und ist dementsprechend auszulegen. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBEGRENZUNG. : AUSSER WIE IN DER DAS PRODUKT BEGLEITENDEN EINGESCHRÄNKTEN GARANTIE DARGELEGT, MACHEN DER LIZENZGEBER UND SEINE ZULIEFERER (UND DEREN ZULIEFERER) KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE, MEDIEN, DOKUMENTATION, ERGEBNISSE ODER GENAUIGKEIT DER DATEN UND SCHLIESSEN HIERMIT AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GEWÄHR DER MARKTFÄHIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER KONFORMITÄT AUS. DER LIZENZGEBER UND SEINE ZULIEFERER (UND DEREN ZULIEFERER) GEWÄHRLEISTEN NICHT, DASS DIE SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT ODER DASS IHR BETRIEB FREI VON UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERN SEIN WIRD. Die Nutzung eines GPS-Empfängers ersetzt nicht die Notwendigkeit eines guten Urteilsvermögens beim Navigieren und Sie sollten sich nie als einziges Navigationsmittel darauf verlassen. Der Lizenzgeber und seine Zulieferer (und deren Zulieferer) haften Ihnen oder Dritten gegenüber nicht für konkrete, indirekte, Neben- oder Folgeschäden (einschließlich u.a. von Gewinnausfällen oder Einsparungen, Ausfallzeiten, Schäden an oder Ersatz von Ausrüstung und Eigentum oder Wiederherstellung oder Ersatz von Computern oder Daten), die aus Forderungen resultieren, die auf Gewährleistung, Vertrag, Haftungsrecht (einschließlich Fahrlässigkeit), strenger Haftung oder sonstigem basieren, selbst wenn der Lizenzgeber oder dessen dritte Zulieferer (oder deren dritte Zulieferer) über die Möglichkeit solcher Forderungen oder Schäden informiert worden waren. Die Haftung des Lizenzgebers und seiner Zulieferer (und deren Zulieferer) für konkrete Schäden übersteigt nicht den Betrag, der für das GPS-Empfänger-Produkt gezahlt wurde. Manche Länder gestatten den Ausschluss der Begrenzung impliziter Garantien oder Haftung für Neben- oder Folgeschäden nicht, die o. g. Beschränkungen oder Ausschlüsse gelten daher eventuell nicht für Sie. Copyright © 2005 Thales SA. Alle Rechte vorbehalten. Enthaltene Daten © 2005 NAVTEQ BV. Alle Rechte vorbehalten. Thales Navigation SA. Z.A.C. de la Fleuriaye, B.P. 60433, 44474 Carquefou Cedex, Frankreich Telefon: +33 (0)2 28 09 38 00, Fax: +33 (0)2 28 09 39 39

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Softwarerichtlinie definiere Interoperabilität wünschen, müssen Sie dem Lizenzgeber und seinen
Zulieferern in angemessenem Umfang Gelegenheit geben, besagte Informationen zu angemessenen
Bedingungen zu liefern, einschließlich von Kosten, die vom Lizenzgeber und seinen Zulieferern zu
bestimmen sind. Der Endnutzer stellt den Lizenzgeber und seine Zulieferer (und deren Zulieferer)
sowie deren Mitglieder der Geschäftsleitung, Angestellte und Vertreter von allen Ansprüchen,
Forderungen oder Verfahren frei, unabhängig von der Art oder Ursache der Forderung oder des
Anspruchs oder Verfahrens, bei dem Verluste, Kosten, Auslagen, Schäden oder Verletzungen
(einschließlich Verletzungen mit Todesfolge) angeführt werden, die aus der Benutzung oder dem
Besitz der Software resultieren.
Dieser Vertrag bleibt bis zu seiner Beendigung gültig. Die Lizenz endet, ohne dass es einer
Kündigung durch den Lizenzgeber bedarf, wenn Sie gegen eine der Bestimmungen dieses Vertrages
verstoßen. Bei der Beendigung müssen Sie aufhören, die Software und die Dokumentation zu
verwenden, und diese sowie sämtliche Kopien davon an den Lizenzgeber zurückgeben. Der Vertrag
unterliegt dem Recht Frankreichs unabhängig von Konflikten aus dessen Bestimmung und
unabhängig von der
UN-Konvention über den internationalen Warenkauf und ist dementsprechend auszulegen.
GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBEGRENZUNG. : AUSSER WIE IN DER DAS
PRODUKT BEGLEITENDEN EINGESCHRÄNKTEN GARANTIE DARGELEGT, MACHEN DER
LIZENZGEBER UND SEINE ZULIEFERER (UND DEREN ZULIEFERER) KEINE AUSDRÜCKLICHEN
ODER IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN IN BEZUG AUF DIE
SOFTWARE, MEDIEN, DOKUMENTATION, ERGEBNISSE ODER GENAUIGKEIT DER DATEN UND
SCHLIESSEN HIERMIT AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GEWÄHR DER MARKTFÄHIGKEIT UND
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER KONFORMITÄT AUS. DER LIZENZGEBER
UND SEINE ZULIEFERER (UND DEREN ZULIEFERER) GEWÄHRLEISTEN NICHT, DASS DIE
SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT ODER DASS IHR BETRIEB FREI VON
UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERN SEIN WIRD. Die Nutzung eines GPS-Empfängers ersetzt
nicht die Notwendigkeit eines guten Urteilsvermögens beim Navigieren und Sie sollten sich nie als
einziges Navigationsmittel darauf verlassen.
Der Lizenzgeber und seine Zulieferer (und deren Zulieferer) haften Ihnen oder Dritten gegenüber
nicht für konkrete, indirekte, Neben- oder Folgeschäden (einschließlich u.a. von Gewinnausfällen
oder Einsparungen, Ausfallzeiten, Schäden an oder Ersatz von Ausrüstung und Eigentum oder
Wiederherstellung oder Ersatz von Computern oder Daten), die aus Forderungen resultieren, die auf
Gewährleistung, Vertrag, Haftungsrecht (einschließlich Fahrlässigkeit), strenger Haftung oder
sonstigem basieren, selbst wenn der Lizenzgeber oder dessen dritte Zulieferer (oder deren dritte
Zulieferer) über die Möglichkeit solcher Forderungen oder Schäden informiert worden waren. Die
Haftung des Lizenzgebers und seiner Zulieferer (und deren Zulieferer) für konkrete Schäden
übersteigt nicht den Betrag, der für das GPS-Empfänger-Produkt gezahlt wurde.
Manche Länder gestatten den Ausschluss der Begrenzung impliziter Garantien oder Haftung für
Neben- oder Folgeschäden nicht, die o. g. Beschränkungen oder Ausschlüsse gelten daher eventuell
nicht für Sie.
Copyright © 2005 Thales SA. Alle Rechte vorbehalten.
Enthaltene Daten © 2005 NAVTEQ BV. Alle Rechte vorbehalten.
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