Garmin dezl Headsets Important Safety and Product Information - Page 16
Provinz U. U. Zustehen, Nicht Ein, Und Setzt Diese
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Eingeschränkte Gewährleistung DIESE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT IHNEN BESTIMMTE GESETZLICHE RECHTE; AUSSERDEM HABEN SIE GGF. ANDERE GESETZLICHE RECHTE, DIE JE NACH BUNDESLAND (BZW. LAND ODER PROVINZ) VARIIEREN. GARMIN SCHRÄNKT ANDERE GESETZLICHE RECHTE, DIE IHNEN GEMÄSS DEN GESETZEN IHRES BUNDESLANDES (BZW. IHRES LANDES ODER IHRER PROVINZ) U. U. ZUSTEHEN, NICHT EIN, UND SETZT DIESE AUCH NICHT AUS. DIE GESETZE IHRES BUNDESLANDES, IHRES LANDES ODER IHRER PROVINZ BIETEN IHNEN EINEN VOLLSTÄNDIGEN EINBLICK IN IHRE RECHTE. Für nicht für die Luftfahrt vorgesehenen Produkte gilt ab dem Kaufdatum eine einjährige Garantie auf Material- und Verarbeitungsfehler. Innerhalb dieses Zeitraums repariert oder ersetzt Garmin nach eigenem Ermessen alle bei ordnungsgemäßer Verwendung ausgefallenen Komponenten. Diese Reparatur- und Austauscharbeiten sind für den Kunden in Bezug auf Teile und Arbeitszeit unter der Voraussetzung kostenlos, dass dieser die Transportkosten übernimmt. Diese eingeschränkte Gewährleistung findet keinerlei Anwendung auf: (i) kosmetische Schäden, z. B. Kratzer oder Dellen, (ii) Verschleißteile wie Batterien, sofern Produktschäden nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind, (iii) durch Unfälle, Missbrauch, unsachgemäße Verwendung, Wasser, Überschwemmung, Feuer oder andere höhere Gewalt oder äußere Ursachen hervorgerufene Schäden, (iv) Schäden aufgrund einer Wartung durch nicht von Garmin autorisierte Dienstanbieter, (v) Schäden an einem Produkt, das ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Garmin modifiziert oder geändert wurde, oder (vi) Schäden an einem Produkt, das mit Netz- und/oder Datenkabeln verbunden wurde, die nicht von Garmin bereitgestellt wurden. Darüber hinaus behält Garmin sich das Recht vor, Garantieansprüche für Produkte oder Dienstleistungen abzulehnen, die unter Verstoß gegen die Gesetze eines Landes erworben und/oder verwendet werden.Produkte von Garmin sind ausschließlich als Hilfsmittel vorgesehen und dürfen nicht für Zwecke verwendet werden, die präzise Messungen von Richtungen, Distanzen, Positionen oder Topografien erfordern. Für Navigationsprodukte übernimmt Garmin keinerlei Gewährleistungen im Hinblick auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Kartendaten. Außerdem findet diese eingeschränkte Gewährleistung keinerlei Anwendung auf Leistungseinschränkungen eines Navigationsprodukts von Garmin, die sich durch die Verwendung des Geräts in der Nähe von Telefonen oder anderen Geräten ergeben, die ein terrestrisches Breitbandnetz nutzen, dessen Frequenzen nahe der von einem GNSS (Global Navigation Satellite System) wie dem Global Positioning Service (GPS) verwendeten Frequenzen liegen, noch ist Garmin für diese Leistungseinschränkungen verantwortlich. Die Verwendung dieser Geräte kann den Empfang von GNSSSignalen beeinträchtigen. IM NACH GELTENDEN RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG GELTEN DIE IN DIESER EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG AUFGEFÜHRTEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSMITTEL EXKLUSIV UND SCHLIESSEN JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE, GESETZLICHE ODER ANDERWEITIGE GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSMITTEL AUS, U. A. STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN ZU HANDELSTAUGLICHKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, GESETZLICHE ODER ANDERWEITIGE GEWÄHRLEISTUNGEN, UND GARMIN SCHLIESST DIE VORGENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSMITTEL AUSDRÜCKLICH AUS. DIESE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT IHNEN BESTIMMTE GESETZLICHE RECHTE; AUSSERDEM HABEN SIE GGF. ANDERE GESETZLICHE RECHTE, DIE JE NACH BUNDESLAND BZW. LAND VARIIEREN. FALLS STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN GEMÄSS DEN GESETZEN IHRES BUNDESLANDES ODER IHRES LANDES NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN, IST DIE DAUER DERARTIGER GEWÄHRLEISTUNGEN AUF DIE DAUER DIESER EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG BESCHRÄNKT. IN EINIGEN BUNDESLÄNDERN (BZW. LÄNDERN UND PROVINZEN) IST DIE EINSCHRÄNKUNG DER DAUER EINER EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG NICHT GESTATTET; IN EINEM SOLCHEN FALL TRIFFT DER VORSTEHEND GENANNTE AUSSCHLUSS GGF. NICHT AUF SIE ZU. IN KEINERLEI FALL HAFTET GARMIN BEI EINEM GARANTIEANSPRUCH FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE, KONKRETE, INDIREKTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE DURCH DIE SACH- ODER UNSACHGEMÄSSE VERWENDUNG ODER DIE NICHTVERWENDBARKEIT DIESES PRODUKTS ODER DEFEKTE DES PRODUKTS ENTSTEHEN. IN EINIGEN BUNDESLÄNDERN (SOWIE LÄNDERN UND PROVINZEN) IST DER AUSSCHLUSS VON BEILÄUFIG ENTSTANDENEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT GESTATTET; IN EINEM SOLCHEN FALL TREFFEN DIE VORGENANNTEN AUSSCHLÜSSE NICHT AUF SIE ZU. Falls Sie während des Gewährleistungszeitraums gemäß dieser eingeschränkten Gewährleistung einen Garantieanspruch geltend machen, geht Garmin nach eigenem Ermessen folgendermaßen vor und (i) repariert das Gerät mit neuen Teilen oder mit gebrauchten Teilen, die die Qualitätsstandards von Garmin erfüllen, (ii) ersetzt das Gerät durch ein neues oder überarbeitetes Gerät, das die Qualitätsstandards von Garmin erfüllt, oder (iii) tauscht das Gerät aus, wobei der volle Kaufpreis erstattet wird. DIESE RECHTSMITTEL SIND DIE EINZIGEN IHNEN IM FALLE EINES GARANTIEANSPRUCHS ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN RECHTSMITTEL. Für reparierte oder ersetzte Geräte gilt eine Gewährleistung von 90 Tagen. Falls für das eingesendete Gerät weiterhin die ursprüngliche Gewährleistung gilt, beträgt die neue Gewährleistung 90 Tage oder bis zum Ende der ursprünglichen einjährigen 16