Lenovo ThinkCentre M52 (German) Quick reference guide - Page 81

Fehlerbehebung, durch, Lenovo, Haftungsbegrenzung, ÄGYPTEN, FRANKREICH

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Folgende Absätze werden diesem Abschnitt hinzugefügt: Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer. Ist der Service-Provider nicht in der Lage, die Lenovo Maschine zu reparieren, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises entsprechend der Gebrauchsminderung der nicht reparierten Maschine oder die Rückgängigmachung des Vertrags hinsichtlich der betreffenden Maschine verlangen und sich den bezahlten Kaufpreis zurückerstatten lassen. Der zweite Absatz entfällt. Fehlerbehebung durch Lenovo: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Während des Gewährleistungszeitraums wird Lenovo dem Kunden die Kosten für den Hin- und Rücktransport der fehlerhaften Maschine zurückerstatten, wenn die Reparatur beim IBM Service erfolgt. Haftungsbegrenzung: Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt: Die in dieser Gewährleistung genannten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Lenovo sowie bei zugesicherten Eigenschaften. Ziffer 2 wird durch folgenden Satz ergänzt: Lenovo haftet nur bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. ÄGYPTEN Haftungsbegrenzung: Ziffer 2 dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt: Lenovo haftet für sonstige tatsächliche direkte Schäden bis zu dem Betrag, den der Kunde für die betreffende Maschine bezahlt hat. Anwendbarkeit für Lieferanten, Reseller und Service-Provider (unverändert). FRANKREICH Haftungsbegrenzung: Der zweite Satz des ersten Absatzes dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt: Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo oder aus sonstigen Gründen von Lenovo Schadensersatz verlangen kann, ist Lenovo unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der der Schadensersatzanspruch beruht, höchstens für folgenden Schadensersatz haftbar: (Ziffer 1 und 2 unverändert). Anhang B. Lenovo Gewährleistung 61

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Folgende
Absätze
werden
diesem
Abschnitt
hinzugefügt:
Als
Begrenzungszeitraum
für
Kunden
mit
laufenden
Verfahren
wegen
Verstö-
ßen
gegen
die
Gewährleistungsbestimmungen
gilt
mindestens
die
gesetzlich
vereinbarte
Zeitdauer.
Ist
der
Service-Provider
nicht
in
der
Lage,
die
Lenovo
Maschine
zu
reparieren,
kann
der
Kunde
nach
seiner
Wahl
die
Herabsetzung
des
Preises
entsprechend
der
Gebrauchsminderung
der
nicht
reparierten
Maschine
oder
die
Rückgängigmachung
des
Vertrags
hinsichtlich
der
betreffen-
den
Maschine
verlangen
und
sich
den
bezahlten
Kaufpreis
zurückerstatten
las-
sen.
Der
zweite
Absatz
entfällt.
Fehlerbehebung
durch
Lenovo:
Dieser
Abschnitt
wird
wie
folgt
ergänzt:
Während
des
Gewährleistungszeitraums
wird
Lenovo
dem
Kunden
die
Kosten
für
den
Hin-
und
Rücktransport
der
fehlerhaften
Maschine
zurückerstatten,
wenn
die
Reparatur
beim
IBM
Service
erfolgt.
Haftungsbegrenzung:
Der
folgende
Absatz
wird
diesem
Abschnitt
hinzugefügt:
Die
in
dieser
Gewährleistung
genannten
Haftungsbegrenzungen
und
-aus-
schlüsse
entfallen
bei
Vorsatz
und
grober
Fahrlässigkeit
von
Lenovo
sowie
bei
zugesicherten
Eigenschaften.
Ziffer
2
wird
durch
folgenden
Satz
ergänzt:
Lenovo
haftet
nur
bei
leicht
fahrlässiger
Verletzung
wesentlicher
Vertrags-
pflichten.
ÄGYPTEN
Haftungsbegrenzung:
Ziffer
2
dieses
Abschnitts
wird
wie
folgt
ersetzt:
Lenovo
haftet
für
sonstige
tatsächliche
direkte
Schäden
bis
zu
dem
Betrag,
den
der
Kunde
für
die
betreffende
Maschine
bezahlt
hat.
Anwendbarkeit
für
Lieferanten,
Reseller
und
Service-Provider
(unverändert).
FRANKREICH
Haftungsbegrenzung:
Der
zweite
Satz
des
ersten
Absatzes
dieses
Abschnitts
wird
wie
folgt
ersetzt:
Soweit
der
Kunde
aus
Verschulden
von
Lenovo
oder
aus
sonstigen
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von
Lenovo
Schadensersatz
verlangen
kann,
ist
Lenovo
unabhängig
von
der
Rechtsgrundlage,
auf
der
der
Schadensersatzanspruch
beruht,
höchstens
für
folgenden
Schadensersatz
haftbar:
(Ziffer
1
und
2
unverändert).
Anhang
B.
Lenovo
Gewährleistung
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