Lenovo ThinkCentre M52 (German) Quick reference guide - Page 83

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IRLAND Umfang dieser Gewährleistung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Mit Ausnahme der in diesen Gewährleistungsbestimmungen ausdrücklich genannten Ansprüche sind sämtliche gesetzlichen Ansprüche ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch stillschweigende Ansprüche, jedoch ohne ihre Präjudizwirkung auf die Allgemeingültigkeit des oben Gesagten. Ausgeschlossen sind weiterhin alle Ansprüche aus dem ″Sale of Goods Act 1893″ und dem ″Sale of Goods and Supply of Services Act 1980″. Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den folgenden Text vollständig ersetzt: Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet ″Verschulden″ jede Handlung, Erklärung, Unterlassung oder jedes Versäumnis durch Lenovo im Zusammenhang mit oder in Bezug auf den Inhalt dieser Gewährleistung, für die Lenovo dem Kunden gegenüber rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im Wesentlichen die gleichen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmaliges Verschulden betrachtet, wobei als Datum für das Verschulden das letzte Verschulden gilt. Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo zu Schaden gekommen sind, hat er Anspruch auf Entschädigung durch Lenovo. Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang von Lenovo dem Kunden gegenüber. 1. Lenovo haftet unbegrenzt für Tod oder Personenschäden, soweit die Schä- den fahrlässig von Lenovo verursacht wurden. 2. Unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist, haftet Lenovo für materielle Schäden an beweglichen Sachen nur, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo verursacht wurden. 3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet Lenovo insgesamt für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu 125 % des Betrags, den der Kunde für die betreffende Maschine bezahlt hat. Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder Service-Provider in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst wenn Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder Service-Provider auf die Möglichkeit solcher Verluste hingewiesen wurden: 1. Verlust oder Beschädigung von Daten; 2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder 3. entgangene Gewinne, Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen. Anhang B. Lenovo Gewährleistung 63

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IRLAND
Umfang
dieser
Gewährleistung:
Dieser
Abschnitt
wird
wie
folgt
ergänzt:
Mit
Ausnahme
der
in
diesen
Gewährleistungsbestimmungen
ausdrücklich
genannten
Ansprüche
sind
sämtliche
gesetzlichen
Ansprüche
ausgeschlossen.
Ausgeschlossen
sind
auch
stillschweigende
Ansprüche,
jedoch
ohne
ihre
Präjudizwirkung
auf
die
Allgemeingültigkeit
des
oben
Gesagten.
Ausgeschlos-
sen
sind
weiterhin
alle
Ansprüche
aus
dem
Sale
of
Goods
Act
1893
und
dem
Sale
of
Goods
and
Supply
of
Services
Act
1980
.
Haftungsbegrenzung:
Die
Bestimmungen
in
diesem
Abschnitt
werden
durch
den
folgenden
Text
vollständig
ersetzt:
Im
Sinne
dieses
Abschnitts
bedeutet
Verschulden
jede
Handlung,
Erklärung,
Unterlassung
oder
jedes
Versäumnis
durch
Lenovo
im
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mit
oder
in
Bezug
auf
den
Inhalt
dieser
Gewährleistung,
für
die
Lenovo
dem
Kun-
den
gegenüber
rechtlich
haftbar
ist,
entweder
durch
Ansprüche
aus
dem
Ver-
trag
oder
auf
Grund
unerlaubter
Handlungen.
Mehrfaches
Verschulden,
das
im
Wesentlichen
die
gleichen
Verluste
oder
Schäden
verursacht,
wird
als
einmali-
ges
Verschulden
betrachtet,
wobei
als
Datum
für
das
Verschulden
das
letzte
Verschulden
gilt.
Soweit
der
Kunde
aus
Verschulden
von
Lenovo
zu
Schaden
gekommen
sind,
hat
er
Anspruch
auf
Entschädigung
durch
Lenovo.
Dieser
Abschnitt
regelt
insgesamt
den
Haftungsumfang
von
Lenovo
dem
Kun-
den
gegenüber.
1.
Lenovo
haftet
unbegrenzt
für
Tod
oder
Personenschäden,
soweit
die
Schä-
den
fahrlässig
von
Lenovo
verursacht
wurden.
2.
Unter
Ausschluss
der
folgenden
Fälle,
in
denen
Lenovo
nicht
haftbar
ist
,
haftet
Lenovo
für
materielle
Schäden
an
beweglichen
Sachen
nur,
soweit
die
Schäden
fahrlässig
von
Lenovo
verursacht
wurden.
3.
Mit
Ausnahme
der
Regelungen
oben
unter
Ziffer
1
und
2
haftet
Lenovo
insgesamt
für
tatsächliche
Schäden
pro
Verschulden
höchstens
bis
zu
125
%
des
Betrags,
den
der
Kunde
für
die
betreffende
Maschine
bezahlt
hat.
Fälle,
in
denen
Lenovo
nicht
haftbar
ist
Mit
Ausnahme
der
Regelungen
oben
unter
Ziffer
1
sind
Lenovo,
die
Lieferan-
ten,
Reseller
oder
Service-Provider
in
keinem
Fall
haftbar
für
folgende
Verluste,
selbst
wenn
Lenovo,
die
Lieferanten,
Reseller
oder
Service-Provider
auf
die
Möglichkeit
solcher
Verluste
hingewiesen
wurden:
1.
Verlust
oder
Beschädigung
von
Daten;
2.
spezielle,
mittelbare
oder
Folgeschäden;
oder
3.
entgangene
Gewinne,
Geschäftsabschlüsse,
Umsätze,
Schädigung
des
guten
Namens
oder
Verlust
erwarteter
Einsparungen.
Anhang
B.
Lenovo
Gewährleistung
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