Lenovo ThinkPad T42 (German) Service and Troubleshooting guide for the ThinkPa - Page 100
Fälle, denen, Lenovo, nicht, haftbar, SLOWAKEI, Haftungsbegrenzung, SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSUANA,
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Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder Service-Provider in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst wenn Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder Service-Provider auf die Möglichkeit solcher Verluste hingewiesen wurden: 1. Verlust oder Beschädigung von Daten; 2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder 3. entgangene Gewinne, Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen. SLOWAKEI Haftungsbegrenzung: Der letzte Absatz wird wie folgt ergänzt: Die Einschränkungen gelten nur insoweit, als sie nicht durch §§ 373-386 des slowakischen Handelsrechts verboten sind. SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSUANA, LESOTHO UND SWASILAND Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Lenovo haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfüllung des Vertrags durch Lenovo im Zusammenhang mit diesen Gewährleistungsbestimmungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag, den der Kunde für die betreffende Maschine bezahlt hat. GROSSBRITANNIEN Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den folgenden Text vollständig ersetzt: Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet ″Verschulden″ jede Handlung, Erklärung, Unterlassung oder jedes Versäumnis durch Lenovo im Zusammenhang mit oder in Bezug auf den Inhalt dieser Gewährleistung, für die Lenovo dem Kunden gegenüber rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im Wesentlichen die gleichen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmaliges Verschulden betrachtet. Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo zu Schaden gekommen sind, hat er Anspruch auf Entschädigung durch Lenovo. Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang von Lenovo dem Kunden gegenüber. 1. Lenovo haftet unbegrenzt für: a. Tod oder Personenschäden, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo verursacht wurden; und b. Verletzung ihrer Verpflichtungen aus Ziffer 12 des ″Sale of Goods Act 1979″ oder aus Ziffer 2 des ″Supply of Goods and Services Act 1982″ oder gesetzlicher Änderung bzw. Neuverordnung dieser Ziffern. 76 ThinkPad T40 Service und Fehlerbehebung