Lenovo ThinkPad T42 (German) Service and Troubleshooting guide for the ThinkPa - Page 95
EuropÄische
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In Estland, Lettland und Litauen werden sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, in einem Schiedsspruchverfahren beigelegt, das in Helsinki, Finnland, gemäß den geltenden Schiedsspruchgesetzen Finnlands stattfindet. Jede Partei ernennt einen Schiedsrichter. Die Schiedsrichter bestimmen dann gemeinsam den Vorsitzenden. Können sich die Schiedsrichter nicht auf einen Vorsitzenden einigen, wird dieser von der zentralen Handelskammer (Central Chamber of Commerce) in Helsinki ernannt. EUROPÄISCHE UNION (EU) DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN GELTEN FÜR ALLE EU-LÄNDER: Die Gewährleistung für Maschinen, die in EU-Ländern erworben werden, hat in allen EU-Ländern Gültigkeit, vorausgesetzt, die Maschinen wurden in diesen Ländern angekündigt und zur Verfügung gestellt. Gewährleistungsservice: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Gewährleistungsservice vom IBM Service in EU-Ländern kann über die für das jeweilige Land in Teil 3 - Gewährleistungsinformationen angegebene Telefonnummer angefordert werden. Der Kunde kann auch über die folgende Adresse mit dem IBM Service Kontakt aufnehmen: IBM Warranty & Service Quality Dept. PO Box 30 Spango Valley Greenock Scotland PA16 0AH KONSUMENTEN In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen in dieser Gewährleistung nicht betroffen. ÖSTERREICH, DÄNEMARK, FINNLAND, GRIECHENLAND, ITALIEN, NIEDERLANDE, NORWEGEN, PORTUGAL, SPANIEN, SCHWEDEN UND SCHWEIZ Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den folgenden Text vollständig ersetzt: Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten: 1. Die Haftung von Lenovo für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einer anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Ursache beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als Anhang B. Gewährleistungsbestimmungen 71