Lenovo ThinkPad T42 (German) Service and Troubleshooting guide for the ThinkPa - Page 87

Rechtsprechung, Haftungsbegrenzung, URUGUAY, VENEZUELA, NORDAMERIKA, Gewährleistungsservice, KANADA

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PERU Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt: Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch die Richterschaft und Tribunale im Gerichtsbezirk von Lima, Cercado, verhandelt. Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: In Übereinstimmung mit Artikel 1328 des peruanischen Zivilrechts entfallen bei Vorsatz (″dolo″) oder grober Fahrlässigkeit (″culpa inexcusable″) von Lenovo die in diesem Abschnitt genannten Einschränkungen und Ausschlüsse. URUGUAY Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt: Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch das zuständige Gericht in Montevideo verhandelt. VENEZUELA Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt: Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch die Gerichte im Stadtgebiet von Caracas verhandelt. NORDAMERIKA Gewährleistungsservice: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Gewährleistungsservice vom IBM Service kann in Kanada oder den Vereinigten Staaten von Amerika über die folgenden Nummer angefordert werden: 1-800-IBM-SERV (426-7378). KANADA Haftungsbegrenzung: Ziffer 1 dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt: 1. Körperverletzung (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo verursacht wurden; und Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt "dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem die Maschine erworben wurde" im ersten Satz: dass die Gesetze der Provinz Ontario zur Anwendung kommen. VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt "dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem die Maschine erworben wurde" im ersten Satz: dass die Gesetze des Staates New York zur Anwendung kommen. Anhang B. Gewährleistungsbestimmungen 63

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Rechtsprechung:
Der
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dem
ersten
Satz
wird
wie
folgt
ergänzt:
Jeder
aus
dieser
Vereinbarung
entstehende
Rechtsstreit
wird
ausschließlich
durch
die
Richterschaft
und
Tribunale
im
Gerichtsbezirk
von
Lima,
Cercado,
verhandelt.
Haftungsbegrenzung:
Dieser
Abschnitt
wird
wie
folgt
ergänzt:
In
Übereinstimmung
mit
Artikel
1328
des
peruanischen
Zivilrechts
entfallen
bei
Vorsatz
(
dolo
)
oder
grober
Fahrlässigkeit
(
culpa
inexcusable
)
von
Lenovo
die
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diesem
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genannten
Einschränkungen
und
Ausschlüsse.
URUGUAY
Rechtsprechung:
Der
Text
nach
dem
ersten
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wird
wie
folgt
ergänzt:
Jeder
aus
dieser
Vereinbarung
entstehende
Rechtsstreit
wird
ausschließlich
durch
das
zuständige
Gericht
in
Montevideo
verhandelt.
VENEZUELA
Rechtsprechung:
Der
Text
nach
dem
ersten
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wird
wie
folgt
ergänzt:
Jeder
aus
dieser
Vereinbarung
entstehende
Rechtsstreit
wird
ausschließlich
durch
die
Gerichte
im
Stadtgebiet
von
Caracas
verhandelt.
NORDAMERIKA
Gewährleistungsservice:
Dieser
Abschnitt
wird
wie
folgt
ergänzt:
Gewährleistungsservice
vom
IBM
Service
kann
in
Kanada
oder
den
Vereinig-
ten
Staaten
von
Amerika
über
die
folgenden
Nummer
angefordert
werden:
1-800-IBM-SERV
(426-7378).
KANADA
Haftungsbegrenzung:
Ziffer
1
dieses
Abschnitts
wird
wie
folgt
ersetzt:
1.
Körperverletzung
(einschließlich
Tod)
und
Schäden
an
Immobilien
und
beweglichen
Sachen,
soweit
die
Schäden
fahrlässig
von
Lenovo
verursacht
wurden;
und
Geltendes
Recht:
Der
folgende
Text
ersetzt
"dass
die
Gesetze
des
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zur
Anwendung
kommen,
in
dem
die
Maschine
erworben
wurde"
im
ersten
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dass
die
Gesetze
der
Provinz
Ontario
zur
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kommen.
VEREINIGTE
STAATEN
VON
AMERIKA
Geltendes
Recht:
Der
folgende
Text
ersetzt
"dass
die
Gesetze
des
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zur
Anwendung
kommen,
in
dem
die
Maschine
erworben
wurde"
im
ersten
Satz:
dass
die
Gesetze
des
Staates
New
York
zur
Anwendung
kommen.
Anhang
B.
Gewährleistungsbestimmungen
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