Lenovo ThinkPad T43p (German) Service and Troubleshooting guide for the ThinkP - Page 94

Großbritannien

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Benin, Burkina Faso, Kamerun, Kap Verde, der Zentralafrikanischen Republik, im Tschad, auf den Komoren, im Kongo, Dschibuti, der Demokratischen Republik Kongo, Äquatorialguinea, Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien, Gabun, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Elfenbeinküste, Libanon, Madagaskar, Mali, Mauretanien, Mauritius, Mayotte, Marokko, Neukaledonien, Niger, Réunion, Senegal, Seychellen, Togo, Tunesien, auf Vanuatu und Wallis und Futuna unterliegen sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit deren Verletzung oder Ausführung ergeben, einschließlich der abgekürzten Verfahren, ausschließlich der Rechtsprechung des Handelsgerichts (Commercial Court) in Paris; 5) in Russland unterliegen sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit deren Auslegung, Verletzung, Beendigung und Unwirksamkeit ergeben, dem Schiedsspruchgericht (Arbitration Court) in Moskau; 6) in Südafrika, Namibia, Lesotho und Swasiland stimmen beide Parteien überein, dass sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, in die Zuständigkeit des hohen Gerichts (High Court) in Johannesburg fallen; 7) in der Türkei unterliegen sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, den Zentralgerichten (Sultanahmet) und den Execution Directorates in Istanbul, Türkei; 8) in den folgenden genannten Ländern werden sämtliche Rechtsansprüche aus dieser Gewährleistung vor dem zuständigen Gericht in a) Athen für Griechenland, b) Tel Aviv-Jaffa für Israel, c) Mailand für Italien, d) Lissabon für Portugal und e) Madrid für Spanien verhandelt; und 9) in Großbritannien stimmen beide Parteien überein, dass sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, in die Zuständigkeit der englischen Gerichte fallen. Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzugefügt: In Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Georgien, Ungarn, Kasachstan, Kirgisien, der früheren jugoslawischen Republik Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien, Russland, der Slowakei, Slowenien, Tadschikistan, Turkmenistan, in der Ukraine, Usbekistan und der Bundesrepublik Jugoslawien unterliegen sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit deren Verletzung, Beendigung oder Unwirksamkeit ergeben, der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) durch die drei Schiedsrichter, die in Übereinstimmung mit diesen Richtlinien ernannt wurden. Das Schiedsspruchverfahren findet in Wien, Österreich, statt, und die offizielle Sprache der Verfahren ist Englisch. Die Entscheidung der Schiedsrichter ist endgültig und bindend für beide Parteien. Gemäß Paragraph 598 (2) des österreichischen Zivilprozesscodes verzichten die Parteien daher ausdrücklich auf die Anwendung von Paragraph 595 (1) Ziffer 7 des Codes. Lenovo kann jedoch veranlassen, dass die Verfahren vor einem zuständigen Gericht im Land der Installation verhandelt werden. 70 ThinkPad T40 Service und Fehlerbehebung

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Benin,
Burkina
Faso,
Kamerun,
Kap
Verde,
der
Zentralafrikanischen
Repub-
lik,
im
Tschad,
auf
den
Komoren,
im
Kongo,
Dschibuti,
der
Demokrati-
schen
Republik
Kongo,
Äquatorialguinea,
Französisch-Guayana,
Franzö-
sisch-Polynesien,
Gabun,
Gambia,
Guinea,
Guinea-Bissau,
Elfenbeinküste,
Libanon,
Madagaskar,
Mali,
Mauretanien,
Mauritius,
Mayotte,
Marokko,
Neukaledonien,
Niger,
Réunion,
Senegal,
Seychellen,
Togo,
Tunesien,
auf
Vanuatu
und
Wallis
und
Futuna
unterliegen
sämtliche
Rechtsstreitigkeiten,
die
sich
aus
dieser
Vereinbarung
oder
im
Zusammenhang
mit
deren
Verlet-
zung
oder
Ausführung
ergeben,
einschließlich
der
abgekürzten
Verfahren,
aus-
schließlich
der
Rechtsprechung
des
Handelsgerichts
(Commercial
Court)
in
Paris;
5)
in
Russland
unterliegen
sämtliche
Rechtsstreitigkeiten,
die
sich
aus
dieser
Vereinbarung
oder
im
Zusammenhang
mit
deren
Auslegung,
Verlet-
zung,
Beendigung
und
Unwirksamkeit
ergeben,
dem
Schiedsspruchgericht
(Arbitration
Court)
in
Moskau;
6)
in
Südafrika,
Namibia,
Lesotho
und
Swasi-
land
stimmen
beide
Parteien
überein,
dass
sämtliche
Rechtsstreitigkeiten,
die
sich
aus
dieser
Vereinbarung
ergeben,
in
die
Zuständigkeit
des
hohen
Gerichts
(High
Court)
in
Johannesburg
fallen;
7)
in
der
Türkei
unterliegen
sämtliche
Rechtsstreitigkeiten,
die
sich
aus
dieser
Vereinbarung
ergeben
oder
damit
in
Zusammenhang
stehen,
den
Zentralgerichten
(Sultanahmet)
und
den
Execu-
tion
Directorates
in
Istanbul,
Türkei;
8)
in
den
folgenden
genannten
Ländern
werden
sämtliche
Rechtsansprüche
aus
dieser
Gewährleistung
vor
dem
zuständigen
Gericht
in
a)
Athen
für
Griechenland
,
b)
Tel
Aviv-Jaffa
für
Israel
,
c)
Mailand
für
Italien
,
d)
Lissabon
für
Portugal
und
e)
Madrid
für
Spanien
verhandelt;
und
9)
in
Großbritannien
stimmen
beide
Parteien
überein,
dass
sämtliche
Rechtsstreitigkeiten,
die
sich
aus
dieser
Vereinbarung
ergeben,
in
die
Zuständigkeit
der
englischen
Gerichte
fallen.
Schiedsspruchverfahren:
Der
folgende
Text
wird
unter
dieser
Überschrift
hinzuge-
fügt:
In
Albanien,
Armenien,
Aserbaidschan,
Weißrussland,
Bosnien-Herzego-
wina,
Bulgarien,
Kroatien,
Georgien,
Ungarn,
Kasachstan,
Kirgisien,
der
frü-
heren
jugoslawischen
Republik
Mazedonien,
Moldawien,
Polen,
Rumänien,
Russland,
der
Slowakei,
Slowenien,
Tadschikistan,
Turkmenistan,
in
der
Ukraine,
Usbekistan
und
der
Bundesrepublik
Jugoslawien
unterliegen
sämt-
liche
Rechtsstreitigkeiten,
die
sich
aus
dieser
Vereinbarung
oder
im
Zusam-
menhang
mit
deren
Verletzung,
Beendigung
oder
Unwirksamkeit
ergeben,
der
Schieds-
und
Schlichtungsordnung
des
Internationalen
Schiedsgerichts
der
Wirtschaftskammer
Österreich
in
Wien
(Wiener
Regeln)
durch
die
drei
Schiedsrichter,
die
in
Übereinstimmung
mit
diesen
Richtlinien
ernannt
wur-
den.
Das
Schiedsspruchverfahren
findet
in
Wien,
Österreich,
statt,
und
die
offizielle
Sprache
der
Verfahren
ist
Englisch.
Die
Entscheidung
der
Schieds-
richter
ist
endgültig
und
bindend
für
beide
Parteien.
Gemäß
Paragraph
598
(2)
des
österreichischen
Zivilprozesscodes
verzichten
die
Parteien
daher
aus-
drücklich
auf
die
Anwendung
von
Paragraph
595
(1)
Ziffer
7
des
Codes.
Lenovo
kann
jedoch
veranlassen,
dass
die
Verfahren
vor
einem
zuständigen
Gericht
im
Land
der
Installation
verhandelt
werden.
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ThinkPad
T40
Service
und
Fehlerbehebung