Lenovo ThinkPad R40 German - Service and Troubleshooting Guide for R40, R40e - Page 78

Die IBM Gewährleistung für Maschinen, Umfang der Garantieleistungen, Haftungsausschluss

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Der Begriff „Maschine" umfasst weder vorinstallierte noch nachträglich auf der Maschine installierte Softwareprogramme. Sofern von IBM nichts anderes angegeben ist, gelten die folgenden Garantieleistungen nur in dem Land, in dem die Maschine erworben wurde. Keine Bestimmung in dieser Gewährleistung betrifft Verbraucherschutzrechte, die gesetzlich unabdingbar sind. Bei Fragen wenden Sie sich an IBM oder den Reseller. Die IBM Gewährleistung für Maschinen IBM gewährleistet, dass jede Maschine 1) in Material und Ausführung fehlerfrei ist und 2) den veröffentlichten technischen Daten entspricht. Der Gewährleistungszeitraum ist für jede Maschine festgelegt und beginnt mit dem Datum der Installation. Sofern von IBM bzw. dem Reseller nicht anders angegeben, ist das Datum auf Ihrem Kassenbeleg das Installationsdatum. Wenn eine Maschine im Gewährleistungszeitraum nicht wie beschrieben funktioniert und IBM bzw. der Reseller nicht in der Lage ist, 1) diesen Zustand herzustellen oder 2) sie durch eine funktionell mindestens gleichwertige Maschine zu ersetzen, sind Sie berechtigt, die Maschine an Ihre Verkaufsstelle zurückzugeben und den bezahlten Kaufpreis zurückzuerhalten. Umfang der Garantieleistungen Nicht Bestandteil dieser Gewährleistung sind erforderliche Reparaturen und das Ersetzen von Maschinen infolge von Schäden, verursacht durch: nicht sachgerechte Verwendung, Unfälle, Veränderungen, ungeeignete Betriebsumgebungen, unsachgemäße Wartung durch den Kunden oder Schäden, die von Produkten herbeigeführt wurden, für die IBM nicht verantwortlich ist. Bei Entfernung oder Veränderung der Typenschilder bzw. Teilenummern erlischt diese Gewährleistung. DIESE GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN SIND ABSCHLIESSEND UND ERSETZEN SÄMTLICHE ETWAIGE SONSTIGE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE. ZUSÄTZLICH KÖNNEN SIE JE NACH DEN IN DEM LAND DES ERWERBS GELTENDEN GESETZEN UND VERORDNUNGEN NOCH WEITERGEHENDE RECHTE GELTEND MACHEN. SOWEIT DIE IM LAND DES ERWERBS GELTENDEN RECHTE UND VERORDNUNGEN DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE NICHT ZULASSEN, TREFFEN DIESE FÜR SIE NICHT ZU. DIE DANN NICHT EINGESCHRÄNKTEN ODER AUSGESCHLOSSENEN GARANTIELEISTUNGEN WERDEN DANN NUR WÄHREND DER GEWÄHRLEISTUNGSZEIT ERBRACHT. NACH ABLAUF DER GEWÄHRLEISTUNGSZEIT WERDEN KEINERLEI GARANTIELEISTUNGEN MEHR ERBRACHT. Haftungsausschluss IBM garantiert nicht den unterbrechungsfreien oder fehlerfreien Betrieb einer Maschine. 64 ThinkPad R40 Service und Fehlerbehebung

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Der Begriff „Maschine” umfasst weder vorinstallierte noch nachträglich auf
der Maschine installierte Softwareprogramme. Sofern von IBM nichts anderes
angegeben ist, gelten die folgenden Garantieleistungen nur in dem Land, in
dem die Maschine erworben wurde. Keine Bestimmung in dieser Gewährleis-
tung betrifft Verbraucherschutzrechte, die gesetzlich unabdingbar sind. Bei
Fragen wenden Sie sich an IBM oder den Reseller.
Die IBM Gewährleistung für Maschinen
IBM gewährleistet, dass jede Maschine 1) in Material und Ausführung fehler-
frei ist und 2) den veröffentlichten technischen Daten entspricht. Der
Gewährleistungszeitraum ist für jede Maschine festgelegt und beginnt mit
dem Datum der Installation. Sofern von IBM bzw. dem Reseller nicht anders
angegeben, ist das Datum auf Ihrem Kassenbeleg das Installationsdatum.
Wenn eine Maschine im Gewährleistungszeitraum nicht wie beschrieben funk-
tioniert und IBM bzw. der Reseller nicht in der Lage ist, 1) diesen Zustand
herzustellen oder 2) sie durch eine funktionell mindestens gleichwertige
Maschine zu ersetzen, sind Sie berechtigt, die Maschine an Ihre Verkaufsstelle
zurückzugeben und den bezahlten Kaufpreis zurückzuerhalten.
Umfang der Garantieleistungen
Nicht Bestandteil dieser Gewährleistung sind erforderliche Reparaturen und
das Ersetzen von Maschinen infolge von Schäden, verursacht durch: nicht
sachgerechte Verwendung, Unfälle, Veränderungen, ungeeignete Betriebs-
umgebungen, unsachgemäße Wartung durch den Kunden oder Schäden, die
von Produkten herbeigeführt wurden, für die IBM nicht verantwortlich ist. Bei
Entfernung oder Veränderung der Typenschilder bzw. Teilenummern erlischt
diese Gewährleistung.
DIESE GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN SIND ABSCHLIESSEND
UND ERSETZEN SÄMTLICHE ETWAIGE SONSTIGE GEWÄHRLEIS-
TUNGSANSPRÜCHE. ZUSÄTZLICH KÖNNEN SIE JE NACH DEN IN
DEM LAND DES ERWERBS GELTENDEN GESETZEN UND VERORD-
NUNGEN NOCH WEITERGEHENDE RECHTE GELTEND MACHEN.
SOWEIT DIE IM LAND DES ERWERBS GELTENDEN RECHTE UND
VERORDNUNGEN DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN EINSCHRÄNKUNGEN
UND AUSSCHLÜSSE NICHT ZULASSEN, TREFFEN DIESE FÜR SIE
NICHT ZU. DIE DANN NICHT EINGESCHRÄNKTEN ODER AUSGE-
SCHLOSSENEN GARANTIELEISTUNGEN WERDEN DANN NUR WÄH-
REND DER GEWÄHRLEISTUNGSZEIT ERBRACHT. NACH ABLAUF DER
GEWÄHRLEISTUNGSZEIT WERDEN KEINERLEI GARANTIE-
LEISTUNGEN MEHR ERBRACHT.
Haftungsausschluss
IBM garantiert nicht den unterbrechungsfreien oder fehlerfreien Betrieb einer
Maschine.
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