Lenovo ThinkPad R40 German - Service and Troubleshooting Guide for R40, R40e - Page 79

Gewährleistungsservices, an IBM oder den Reseller. Wenn Sie Ihre Maschine nicht bei IBM registrieren

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Technische oder andere Unterstützung, die für eine Maschine im Rahmen der Gewährleistung zur Verfügung gestellt wird, wie z. B. Unterstützung per Telefon bei Fragen zu Vorgehensweisen und solchen Fragen, die sich auf die Einrichtung und Installation der Maschine beziehen, wird OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG bereitgestellt. Gewährleistungsservices Um Gewährleistungsservice für eine Maschine zu erhalten, wenden Sie sich an IBM oder den Reseller. Wenn Sie Ihre Maschine nicht bei IBM registrieren lassen, werden Sie eventuell zur Vorlage eines Kaufnachweises aufgefordert. Im Gewährleistungszeitraum stellt IBM bzw. der Reseller, falls dieser von IBM zur Ausführung des Gewährleistungsservice autorisiert ist, bestimmte Reparatur- bzw. Ersatzservices zur Verfügung, damit die Maschinen in einem Zustand bleiben bzw. den Zustand wiedererlangen, der den technischen Daten entspricht. Welche Dienstleistungen für eine Maschine in dem Land, in dem die Installation erfolgt, zur Verfügung stehen, können Sie von IBM oder dem Reseller erfahren. Es steht IBM oder dem Reseller frei, nach eigenem Ermessen 1) die fehlerhafte Maschine entweder zu reparieren oder zu ersetzen und 2) den Service direkt bei Ihnen vor Ort oder in einem Servicecenter bereitzustellen. IBM oder der Reseller führt außerdem die für die jeweilige Maschine erforderlichen technischen Änderungen aus. Einige Teile der IBM Maschinen sind durch den Kunden austauschbare Funktionseinheiten (so genannte „CRUs"), z. B. Tastaturen, Speicher oder Festplattenlaufwerke. IBM liefert Ihnen CRUs, damit Sie den Austausch selbst vornehmen können. Sie sind verpflichtet, alle fehlerhaften CRUs innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ersatz-CRU an IBM zurückzugeben. Ferner sind Sie selbst für das Herunterladen von Updates zum Maschinencode und zum lizenzierten internen Code von einer IBM Internet-Website oder von anderen elektronischen Medien verantwortlich und müssen dabei die Anweisungen von IBM beachten. Muss eine Maschine oder ein Teil im Rahmen des Gewährleistungsservices ersetzt werden, geht die von IBM oder dem Reseller ersetzte Maschine bzw. das ersetzte Teil in das Eigentum von IBM oder des Resellers über, während die Ersatzmaschine oder das Ersatzteil in Ihr Eigentum übergeht. Sie gewährleisten, dass es sich bei allen entfernten Teilen um unveränderte Originalteile handelt. Die Ersatzmaschine oder das Ersatzteil ist unter Umständen nicht neu, befindet sich jedoch in einem einwandfreien Betriebszustand und ist dem ersetzten Teil funktionell mindestens gleichwertig. Die Ersatzmaschine oder das Ersatzteil erhält den Garantieservicestatus der ursprünglichen Maschine oder des entfernten Teils. Bei vielen Zusatzeinrichtungen, Modellumwandlungen oder -erweiterungen müssen Teile der Maschine entfernt und an IBM zurückgegeben werden. Ein Ersatzteil erhält den Garantiestatus des entfernten Teils. Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken 65

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Gewährleistung zur Verfügung gestellt wird, wie z. B. Unterstützung per Tele-
fon bei Fragen zu Vorgehensweisen und solchen Fragen, die sich auf die Ein-
richtung und Installation der Maschine beziehen, wird
OHNE JEGLICHE
GEWÄHRLEISTUNG bereitgestellt.
Gewährleistungsservices
Um Gewährleistungsservice für eine Maschine zu erhalten, wenden Sie sich
an IBM oder den Reseller. Wenn Sie Ihre Maschine nicht bei IBM registrieren
lassen, werden Sie eventuell zur Vorlage eines Kaufnachweises aufgefordert.
Im Gewährleistungszeitraum stellt IBM bzw. der Reseller, falls dieser von IBM
zur Ausführung des Gewährleistungsservice autorisiert ist, bestimmte Repa-
ratur- bzw. Ersatzservices zur Verfügung, damit die Maschinen in einem
Zustand bleiben bzw. den Zustand wiedererlangen, der den technischen Daten
entspricht. Welche Dienstleistungen für eine Maschine in dem Land, in dem
die Installation erfolgt, zur Verfügung stehen, können Sie von IBM oder dem
Reseller erfahren. Es steht IBM oder dem Reseller frei, nach eigenem Ermessen
1) die fehlerhafte Maschine entweder zu reparieren oder zu ersetzen und
2) den Service direkt bei Ihnen vor Ort oder in einem Servicecenter bereitzu-
stellen. IBM oder der Reseller führt außerdem die für die jeweilige Maschine
erforderlichen technischen Änderungen aus.
Einige Teile der IBM Maschinen sind durch den Kunden austauschbare
Funktionseinheiten (so genannte „CRUs”), z. B. Tastaturen, Speicher oder
Festplattenlaufwerke. IBM liefert Ihnen CRUs, damit Sie den Austausch selbst
vornehmen können. Sie sind verpflichtet, alle fehlerhaften CRUs innerhalb
von 30 Tagen nach Erhalt der Ersatz-CRU an IBM zurückzugeben. Ferner sind
Sie selbst für das Herunterladen von Updates zum Maschinencode und zum
lizenzierten internen Code von einer IBM Internet-Website oder von anderen
elektronischen Medien verantwortlich und müssen dabei die Anweisungen
von IBM beachten.
Muss eine Maschine oder ein Teil im Rahmen des Gewährleistungsservices
ersetzt werden, geht die von IBM oder dem Reseller ersetzte Maschine bzw.
das ersetzte Teil in das Eigentum von IBM oder des Resellers über, während
die Ersatzmaschine oder das Ersatzteil in Ihr Eigentum übergeht. Sie gewähr-
leisten, dass es sich bei allen entfernten Teilen um unveränderte Originalteile
handelt. Die Ersatzmaschine oder das Ersatzteil ist unter Umständen nicht
neu, befindet sich jedoch in einem einwandfreien Betriebszustand und ist dem
ersetzten Teil funktionell mindestens gleichwertig. Die Ersatzmaschine oder
das Ersatzteil erhält den Garantieservicestatus der ursprünglichen Maschine
oder des entfernten Teils. Bei vielen Zusatzeinrichtungen, Modellumwand-
lungen oder -erweiterungen müssen Teile der Maschine entfernt und an IBM
zurückgegeben werden. Ein Ersatzteil erhält den Garantiestatus des entfernten
Teils.
Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken
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