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Kambodscha, Laos Und Vietnam, Geltendes Recht, Hongkong Und Macau

Page 83 highlights

KAMBODSCHA, LAOS UND VIETNAM Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben" im ersten Satz: dass die Gesetze des Staates New York zur Anwendung kommen. Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden in Singapur durch Schiedsspruch in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) geregelt bzw. beigelegt. Der oder die Schiedsrichter, die in Übereinstimmung mit diesen Richtlinien bestimmt werden, sind befugt, nach eigenem Ermessen oder innerhalb der Gültigkeit dieser Vereinbarung einen Schiedsspruch zu unterbreiten. Der in Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Parteien ohne Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darlegung der Fakten sowie eine Begründung enthalten. Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Verfahren gehörenden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die Anzahl der Schiedsrichter ist drei, wobei jede Partei berechtigt ist, einen Schiedsrichter zu ernennen. Die von den Parteien ernannten Schiedsrichter bestimmen vor Beginn des Verfahrens den dritten Schiedsrichter. Der dritte Schiedsrichter übernimmt den Vorsitz. Bei Ausfall des Vorsitzenden kann der Vorsitz vom Präsidenten des ICC übernommen werden. Bei Ausfällen eines der beiden anderen Schiedsrichter kann dieser von der betreffenden Partei neu ernannt werden. Das Verfahren wird an dem Punkt fortgesetzt, an dem der jeweilige Schiedsrichter ausgetauscht wurde. Verweigert oder unterlässt eine der Parteien die Ernennung eines Schiedsrichters innerhalb von 30 Tagen gerechnet ab dem Datum, zu dem die andere Partei ihren Schiedsrichter ernannt hat, wird der zuerst genannte Schiedsrichter zum alleinigen Schiedsrichter, vorausgesetzt, dass er rechtmäßig und ordnungsgemäß ernannt wurde. Die englische Version dieser Vereinbarung ist die verbindliche und hat Vorrang vor allen anderen Sprachen. HONGKONG UND MACAU Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben" im ersten Satz: dass die Gesetze des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong zur Anwendung kommen. Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken 69

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KAMBODSCHA, LAOS UND VIETNAM
Geltendes Recht:
Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur
Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben” im ersten Satz:
dass die Gesetze des Staates New York zur Anwendung kommen.
Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder
damit in Zusammenhang stehen, werden in Singapur durch Schiedsspruch in
Übereinstimmung mit den Richtlinien der Internationalen Handelskammer
(International Chamber of Commerce, ICC) geregelt bzw. beigelegt. Der oder
die Schiedsrichter, die in Übereinstimmung mit diesen Richtlinien bestimmt
werden, sind befugt, nach eigenem Ermessen oder innerhalb der Gültigkeit
dieser Vereinbarung einen Schiedsspruch zu unterbreiten. Der in Schriftform
abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Parteien ohne
Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darlegung der Fakten sowie eine
Begründung enthalten.
Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Verfahren
gehörenden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die
Anzahl der Schiedsrichter ist drei, wobei jede Partei berechtigt ist, einen
Schiedsrichter zu ernennen.
Die von den Parteien ernannten Schiedsrichter bestimmen vor Beginn des Ver-
fahrens den dritten Schiedsrichter. Der dritte Schiedsrichter übernimmt den
Vorsitz. BeiAusfall des Vorsitzenden kann der Vorsitz vom Präsidenten des
ICC übernommen werden. Bei Ausfällen eines der beiden anderen Schieds-
richter kann dieser von der betreffenden Partei neu ernannt werden. Das Ver-
fahren wird an dem Punkt fortgesetzt, an dem der jeweilige Schiedsrichter
ausgetauscht wurde.
Verweigert oder unterlässt eine der Parteien die Ernennung eines Schiedsrich-
ters innerhalb von 30 Tagen gerechnet ab dem Datum, zu dem die andere Par-
tei ihren Schiedsrichter ernannt hat, wird der zuerst genannte Schiedsrichter
zum alleinigen Schiedsrichter, vorausgesetzt, dass er rechtmäßig und ord-
nungsgemäß ernannt wurde.
Die englische Version dieser Vereinbarung ist die verbindliche und hat Vor-
rang vor allen anderen Sprachen.
HONGKONG UND MACAU
Geltendes Recht:
Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur
Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben” im ersten Satz:
dass die Gesetze des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong zur Anwendung
kommen.
Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken
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