Lenovo ThinkPad R40 German - Service and Troubleshooting Guide for R40, R40e - Page 89
SÜdafrika, Namibia, Botswana, Lesotho Und Swasiland, Haftungsbeschränkung, Grossbritannien
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Page 89 highlights
Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Reseller (ungeändert). Der dritte Absatz dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt: Soweit durch zwingendes Recht nicht anders bestimmt, ist die Haftung des Resellers und der IBM für folgende Schäden ausgeschlossen: (Ziffer 1 und 2 ungeändert). 3) Folgeschäden, auch wenn der Reseller oder die IBM über ihr mögliches Entstehen informiert waren. SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSWANA, LESOTHO UND SWASILAND Haftungsbeschränkung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Die IBM haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfüllung des Vertrages durch die IBM im Zusammenhang mit diesen Gewährleistungsbedingungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag, den Sie für die betroffene Maschine bezahlt haben. GROSSBRITANNIEN Haftungsbeschränkung: Die Ziffern 1 und 2 des ersten Absatzes dieses Abschnitts werden wie folgt ersetzt: 1. Die IBM haftet für Personenschäden und Tod sowie für materielle Schäden an Immobilien nur, soweit die Schäden von der IBM fahrlässig verursacht wurden. 2. Die IBM haftet für sonstige tatsächliche, direkte Schäden nur höchstens bis zu 125 % des Preises der betroffenen Maschine (oder, im Falle von wiederkehrenden Gebühren, 12 Monatsbeträge). Dieser Absatz wird wie folgt ergänzt: 3. Die IBM haftet für ihre Verpflichtungen aus der Ziffer 12 des ″Sale of Goods Act 1979″ oder aus der Ziffer 2 des ″Supply of Goods and Services Act 1982″. Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Reseller (ungeändert). Das Ende dieses Abschnitts wird wie folgt ergänzt: Die IBM haftet insgesamt nur für Schäden aus Vertrag oder unerlaubter Handlung. Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken 75