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INDIEN, Haftungsbeschränkung, JAPAN, Geltendes Recht, NEUSEELAND, IBM Gewährleistung für Maschinen

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INDIEN Haftungsbeschränkung: Die Ziffern 1 und 2 des ersten Absatzes dieses Abschnitts werden wie folgt ersetzt: 1. Die IBM haftet für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und nicht immateriellen beweglichen Sachen nur bei Fahrlässigkeit der IBM. 2. Die IBM haftet für sonstige tatsächliche Schäden, die durch Nichterfüllung von Lieferungen oder Leistungen hinsichtlich der begrenzten Gewährleistungsbedingungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag, den Sie für die Maschine bezahlt haben, die Gegenstand des Anspruchs ist. JAPAN Geltendes Recht: Dieser Abschnitt wird durch den folgenden Satz ergänzt: Bei Zweifelsfällen in Bezug auf diese Vereinbarung wird zunächst in gutem Glauben und in gegenseitigem Vertrauen eine Lösung gesucht. NEUSEELAND IBM Gewährleistung für Maschinen: Dieser Abschnitt wird durch den folgenden Absatz ergänzt: Die in diesem Abschnitt beschriebenen Gewährleistungen werden zusätzlich zu den sonstigen Ansprüchen gewährt, die der Kunde aus dem ″Consumer Guarantee Act 1993″ oder aus sonstigen Gesetzen herleiten kann, soweit diese weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden können. Der ″Consumer Guarantee Act 1993″ findet keine Anwendung, wenn die Lieferungen der IBM für Geschäftszwecke, wie sie in diesem Act definiert sind, verwendet werden. Haftungsbeschränkung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Wenn die Maschinen nicht für Geschäftszwecke, wie im ″Consumer Guarantee Act 1993″ definiert, verwendet werden, gelten die Haftungseinschränkungen dieses Abschnitts nur insoweit, als sie im ″Consumer Guarantee Act 1993″ beschrieben sind. VOLKSREPUBLIK CHINA Geltendes Recht: Dieser Abschnitt wird wie folgt ersetzt: Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Staates New York zur Anwendung kommen (sofern dies durch die Gesetzgebung des Landes nicht anders geregelt wird), um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung 70 ThinkPad R40 Service und Fehlerbehebung

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Haftungsbeschränkung:
Die Ziffern 1 und 2 des ersten Absatzes dieses Abschnitts
werden wie folgt ersetzt:
1.
Die IBM haftet für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte
Schäden an Immobilien und nicht immateriellen beweglichen Sachen nur
bei Fahrlässigkeit der IBM.
2.
Die IBM haftet für sonstige tatsächliche Schäden, die durch Nichterfüllung
von Lieferungen oder Leistungen hinsichtlich der begrenzten
Gewährleistungsbedingungen entstanden sind, höchstens bis zu dem
Betrag, den Sie für die Maschine bezahlt haben, die Gegenstand des
Anspruchs ist.
JAPAN
Geltendes Recht:
Dieser Abschnitt wird durch den folgenden Satz ergänzt:
Bei Zweifelsfällen in Bezug auf diese Vereinbarung wird zunächst in gutem
Glauben und in gegenseitigem Vertrauen eine Lösung gesucht.
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IBM Gewährleistung für Maschinen:
Dieser Abschnitt wird durch den folgenden
Absatz ergänzt:
Die in diesem Abschnitt beschriebenen Gewährleistungen werden zusätzlich
zu den sonstigen Ansprüchen gewährt, die der Kunde aus dem
Consumer
Guarantee Act 1993
oder aus sonstigen Gesetzen herleiten kann, soweit diese
weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden können. Der
Consumer
Guarantee Act 1993
findet keine Anwendung, wenn die Lieferungen der IBM
für Geschäftszwecke, wie sie in diesem Act definiert sind, verwendet werden.
Haftungsbeschränkung:
Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Wenn die Maschinen nicht für Geschäftszwecke, wie im
Consumer Guarantee
Act 1993
definiert, verwendet werden, gelten die Haftungseinschränkungen
dieses Abschnitts nur insoweit, als sie im
Consumer Guarantee Act 1993
beschrieben sind.
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Geltendes Recht:
Dieser Abschnitt wird wie folgt ersetzt:
Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Staa-
tes New York zur Anwendung kommen (sofern dies durch die Gesetzgebung
des Landes nicht anders geregelt wird), um die Rechte, Pflichten und Ver-
pflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung
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