Huawei Y6II Compact User Manual - Page 46
Explosionsfähige Atmosphäre, Verkehrssicherheit
View all Huawei Y6II Compact manuals
Add to My Manuals
Save this manual to your list of manuals |
Page 46 highlights
Explosionsfähige Atmosphäre Schalten Sie Ihr Gerät in Umgebungen mit explosionsfähiger Atmosphäre ab und halten Sie sich an alle Hinweisschilder und Anweisungen. Bereiche mit einer explosionsgefährdeten Atmosphäre sind zum Beispiel Bereiche, in denen Sie normalerweise den Motor Ihres Autos abschalten müssen. Das Auslösen eines Funkens könnte in solchen Bereichen eine Explosion oder einen Brand verursachen, was zu Körperverletzung oder gar zum Tod führen könnte. Schalten Sie Ihr Gerät nicht an Treibstoff- und Wartungsstützpunkten, wie Tankstellen ein. Halten Sie sich an die Beschränkungen bezüglich des Gebrauchs von Funkgeräten in Tanklagern, Depots, Vertriebsanlagen und Chemiewerken. Beachten Sie außerdem die Beschränkungen in Bereichen, in denen Sprengarbeiten durchgeführt werden. Bevor Sie das Gerät verwenden, achten Sie darauf, dass Sie sich nicht in Bereichen mit explosionsfähiger Atmosphäre befinden, da diese zwar oft, aber nicht immer klar gekennzeichnet sind. Solche Bereiche sind zum Beispiel unter Deck auf Schiffen zu finden, in Einrichtungen für chemische Transporte und Lagerung sowie an Orten, die Chemikalien oder Partikel wie Fasern, Staub oder Metallpulver enthalten. Fragen Sie die Hersteller von Fahrzeugen, die Autogas (wie zum Beispiel Propan oder Butan) verwenden, ob dieses Gerät in deren Nähe sicher verwendet werden kann. Verkehrssicherheit Beachten Sie beim Gebrauch des Mobiltelefons die örtlichen Gesetze und Vorschriften! Zur Verringerung von Unfällen sollten Sie Ihr Mobiltelefon nicht während der Fahrt benutzen. Konzentrieren Sie sich auf das Fahren! Ihre vorrangige Pflicht ist es, sicher zu fahren. Telefonieren Sie nicht während der Fahrt. Verwenden Sie Freisprech-Zubehör. Wenn Sie einen Anruf tätigen oder entgegennehmen müssen, fahren Sie rechts ran und stellen Sie das Fahrzeug zunächst ordnungsgemäß ab. 42