Lenovo NetVista A22 Quick reference guide for NetVista 2256, 2257, 6339, 6341, - Page 55

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA EMEA, Garantieservice

Page 55 highlights

Bei sämtlichen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, wird zunächst versucht, diese einvernehmlich beizulegen. Ist dies nicht möglich, haben Sie oder IBM das Recht, sich mit diesem Rechtsstreit an die International Economic and Trade Arbitration Commission in Peking (Volksrepublik China) zu wenden und zur Schlichtung nach den zum betreffenden Zeitpunkt geltenden Richtlinien zu unterbreiten. Das Schiedsgericht setzt sich aus drei Schiedsrichtern zusammen. Die Sprachen des Schiedsgerichts sind Englisch und Chinesisch. Der Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Parteien und wird im Rahmen der ″Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards (1958)″ angewendet. Die unterlegene Partei übernimmt die Kosten für das Schiedsspruchverfahren, sofern im Schiedsspruch keine andere Regelung getroffen wurde. Für die Dauer des Schiedsspruchverfahrens bleibt diese Vereinbarung in Kraft, mit Ausnahme des strittigen Teils, der im Schiedsspruchverfahren verhandelt wird. EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA) DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN GELTEN FÜR ALLE EMEA-LÄNDER: Die ″Begrenzte Gewährleistung″ gilt für Maschinen, die Sie bei IBM oder IBM Wiederverkäufern erworben haben. Garantieservice: Wenn Sie eine IBM Maschine in Österreich, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, der Schweiz oder Großbritannien erwerben, können Sie für diese Maschine Garantieservices in jedem der genannten Länder von (1) einem zum Ausführen von Garantieserviceleistungen autorisierten IBM Wiederverkäufer oder (2) IBM in Anspruch nehmen. Wenn Sie einen IBM Personal Computer in Albanien, Armenien, Weißrussland, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Georgien, Ungarn, Kasachstan, Kirgisien, Jugoslawien, in der früheren jugoslawischen Republik Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien, Russland, der Slowakei, Slowenien oder der Ukraine erwerben, können Sie für diese Maschine Garantieserviceleistungen in jedem der genannten Länder von (1) einem zum Ausführen von Garantieserviceleistungen autorisierten IBM Wiederverkäufer oder (2) IBM in Anspruch nehmen. Wenn Sie eine IBM Maschine in einem Land des Mittleren Ostens oder in einem afrikanischen Land erwerben, können Sie für diese Maschine Garantieserviceleistungen von der IBM Außenstelle im jeweiligen Land oder von einem zum Ausführen von Garantieserviceleistungen autorisierten IBM Wiederver- Anhang. Gewährleistung und Bemerkungen 41

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Bei sämtlichen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben
oder damit in Zusammenhang stehen, wird zunächst versucht, diese einver-
nehmlich beizulegen. Ist dies nicht möglich, haben Sie oder IBM das Recht,
sich mit diesem Rechtsstreit an die International Economic and Trade Arbitra-
tion Commission in Peking (Volksrepublik China) zu wenden und zur Schlich-
tung nach den zum betreffenden Zeitpunkt geltenden Richtlinien zu unterbrei-
ten. Das Schiedsgericht setzt sich aus drei Schiedsrichtern zusammen. Die
Sprachen des Schiedsgerichts sind Englisch und Chinesisch. Der Schiedsspruch
ist endgültig und bindend für alle Parteien und wird im Rahmen der
Conven-
tion on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards (1958)
angewendet.
Die unterlegene Partei übernimmt die Kosten für das Schiedsspruchverfahren,
sofern im Schiedsspruch keine andere Regelung getroffen wurde.
Für die Dauer des Schiedsspruchverfahrens bleibt diese Vereinbarung in Kraft,
mit Ausnahme des strittigen Teils, der im Schiedsspruchverfahren verhandelt
wird.
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN GELTEN FÜR ALLE EMEA-LÄNDER:
Die
Begrenzte Gewährleistung
gilt für Maschinen, die Sie bei IBM oder IBM
Wiederverkäufern erworben haben.
Garantieservice:
Wenn Sie eine IBM Maschine in Österreich, Belgien, Dänemark, Estland, Finn-
land, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Italien, Lettland,
Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Spanien, Schwe-
den, der Schweiz oder Großbritannien erwerben, können Sie für diese
Maschine Garantieservices in jedem der genannten Länder von (1) einem zum
Ausführen von Garantieserviceleistungen autorisierten IBM Wiederverkäufer
oder (2) IBM in Anspruch nehmen. Wenn Sie einen IBM Personal Computer in
Albanien, Armenien, Weißrussland, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kro-
atien, Tschechien, Georgien, Ungarn, Kasachstan, Kirgisien, Jugoslawien, in der
früheren jugoslawischen Republik Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien,
Russland, der Slowakei, Slowenien oder der Ukraine erwerben, können Sie für
diese Maschine Garantieserviceleistungen in jedem der genannten Länder von
(1) einem zum Ausführen von Garantieserviceleistungen autorisierten IBM
Wiederverkäufer oder (2) IBM in Anspruch nehmen.
Wenn Sie eine IBM Maschine in einem Land des Mittleren Ostens oder in
einem afrikanischen Land erwerben, können Sie für diese Maschine Garantie-
serviceleistungen von der IBM Außenstelle im jeweiligen Land oder von einem
zum Ausführen von Garantieserviceleistungen autorisierten IBM Wiederver-
Anhang. Gewährleistung und Bemerkungen
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