Lenovo NetVista A22 Quick reference guide for NetVista 2256, 2257, 6339, 6341, - Page 59

SÜdafrika, Namibia, Botswana, Lesotho Und Swasiland, Haftungsbeschränkung, Vereinigtes KÖnigreich

Page 59 highlights

Der dritte Absatz dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt: Soweit durch zwingendes Recht nicht anders bestimmt, ist die Haftung des Wiederverkäufers und der IBM für folgende Schäden ausgeschlossen: (Ziffer 1 und 2 ungeändert). 3) Folgeschäden, auch wenn der Wiederverkäufer oder die IBM über ihr mögliches Entstehen informiert wurden. SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSWANA, LESOTHO UND SWASILAND Haftungsbeschränkung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Die IBM haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfüllung des Vertrages durch die IBM im Zusammenhang mit diesen Gewährleistungsbedingungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag, den Sie für die betroffene Maschine bezahlt haben. VEREINIGTES KÖNIGREICH Haftungsbeschränkung: Die Ziffern 1 und 2 des ersten Absatzes dieses Abschnitts werden wie folgt ersetzt: 1. 1. Die IBM haftet für Personenschäden und Tod sowie für materielle Schä- den an Immobilien nur, soweit die Schäden von der IBM fahrlässig verursacht wurden. 2. 2. Die IBM haftet für sonstige tatsächliche, direkte Schäden nur höchstens bis zu 125 % des Preises der betroffenen Maschine (oder, im Falle von wiederkehrenden Gebühren, 12 Monatsbeträge). Dieser Absatz wird wie folgt ergänzt: 3. Die IBM haftet für ihre Verpflichtungen aus der Ziffer 12 des ″Sale of Goods Act 1979″ oder aus der Ziffer 2 des ″Supply of Goods and Services Act 1982″. Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Wiederverkäufer (ungeändert). Das Ende dieses Abschnitts wird wie folgt ergänzt: Die IBM haftet insgesamt nur für Schäden aus Vertrag oder unerlaubter Handlung. Anhang. Gewährleistung und Bemerkungen 45

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Der dritte Absatz dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt:
Soweit durch zwingendes Recht nicht anders bestimmt, ist die Haftung des
Wiederverkäufers und der IBM für folgende Schäden ausgeschlossen:
(Ziffer 1
und 2 ungeändert)
. 3) Folgeschäden, auch wenn der Wiederverkäufer oder die
IBM über ihr mögliches Entstehen informiert wurden.
SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSWANA, LESOTHO UND SWASILAND
Haftungsbeschränkung:
Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Die IBM haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfül-
lung des Vertrages durch die IBM im Zusammenhang mit diesen
Gewährleistungsbedingungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag,
den Sie für die betroffene Maschine bezahlt haben.
VEREINIGTES KÖNIGREICH
Haftungsbeschränkung:
Die Ziffern 1 und 2 des ersten Absatzes dieses Abschnitts
werden wie folgt ersetzt:
1.
1. Die IBM haftet für Personenschäden und Tod sowie für materielle Schä-
den an Immobilien nur, soweit die Schäden von der IBM fahrlässig verur-
sacht wurden.
2.
2. Die IBM haftet für sonstige tatsächliche, direkte Schäden nur höchstens
bis zu 125 % des Preises der betroffenen Maschine (oder, im Falle von wie-
derkehrenden Gebühren, 12 Monatsbeträge).
Dieser Absatz wird wie folgt ergänzt:
3. Die IBM haftet für ihre Verpflichtungen aus der Ziffer 12 des
Sale of Goods
Act 1979
oder aus der Ziffer 2 des
Supply of Goods and Services Act 1982
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Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Wiederverkäufer (ungeändert).
Das Ende dieses Abschnitts wird wie folgt ergänzt:
Die IBM haftet insgesamt nur für Schäden aus Vertrag oder unerlaubter Hand-
lung.
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