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FRANKREICH, Haftungsbeschränkung, IRLAND, Umfang der Gewährleistung, ITALIEN

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FRANKREICH Haftungsbeschränkung: Der erste Absatz dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt: Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz verlangen können, ist die IBM höchstens für folgenden Schadensersatz haftbar: (Ziffern 1 und 2 ungeändert). IRLAND Umfang der Gewährleistung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Mit Ausnahme der in diesen Gewährleistungsbedingungen ausdrücklich genannten Ansprüche sind sämtliche gesetzlichen Ansprüche ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch stillschweigende Ansprüche, jedoch ohne ihre Präjudizwirkung auf die Allgemeingültigkeit des oben Gesagten. Ausgeschlossen sind weiterhin alle Ansprüche aus dem ″Sale of Goods Act 1893″ und dem ″Sale of Goods and Supply of Services Act 1980″. Haftungsbeschränkung: Die Ziffern 1 und 2 des ersten Absatzes dieses Abschnitts werden wie folgt ersetzt: 1. Die IBM haftet für Personenschäden und Tod sowie für materielle Schäden an Immobilien nur, soweit die Schäden von der IBM fahrlässig verursacht wurden. 2. Die IBM haftet für sonstige tatsächliche direkte Schäden nur höchstens bis zu 125 % des Preises der betroffenen Maschine (oder, im Falle von wiederkehrenden Gebühren, 12 Monatsbeträge). Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Wiederverkäufer (ungeändert). Der folgende Absatz wird am Ende dieses Abschnitts hinzugefügt: Die IBM haftet insgesamt nur für Schäden aus Vertrag oder unerlaubter Handlung. ITALIEN Haftungsbeschränkung: Der erste Absatz wird wie folgt ersetzt: Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz verlangen können, und nichts anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, ist die Haftung der IBM in jedem dieser Fälle wie folgt begrenzt: 1. (ungeändert) 2. Die IBM haftet für sonstige tatsächliche Schäden, die aus Nichterfüllung eines Vertrages durch die IBM oder in sonstiger Weise in Zusammenhand mit diesen Gewährleistungsbedingungen gegenüber der IBM entstanden sind, höchstens bis zu einem Betrag, den Sie für die betroffene Maschine bezahlt haben. Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Wiederverkäufer (ungeändert). 44 Kurzübersicht

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FRANKREICH
Haftungsbeschränkung:
Der erste Absatz dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt:
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM
Schadensersatz verlangen können, ist die IBM höchstens für folgenden Scha-
densersatz haftbar:
(Ziffern 1 und 2 ungeändert)
.
IRLAND
Umfang der Gewährleistung:
Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Mit Ausnahme der in diesen Gewährleistungsbedingungen ausdrücklich
genannten Ansprüche sind sämtliche gesetzlichen Ansprüche ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind auch stillschweigende Ansprüche, jedoch ohne ihre
Präjudizwirkung auf die Allgemeingültigkeit des oben Gesagten. Ausgeschlos-
sen sind weiterhin alle Ansprüche aus dem
Sale of Goods Act 1893
und dem
Sale of Goods and Supply of Services Act 1980
.
Haftungsbeschränkung:
Die Ziffern 1 und 2 des ersten Absatzes dieses Abschnitts
werden wie folgt ersetzt:
1. Die IBM haftet für Personenschäden und Tod sowie für materielle Schäden
an Immobilien nur, soweit die Schäden von der IBM fahrlässig verursacht wur-
den.
2. Die IBM haftet für sonstige tatsächliche direkte Schäden nur höchstens bis
zu 125 % des Preises der betroffenen Maschine (oder, im Falle von wiederkeh-
renden Gebühren, 12 Monatsbeträge).
Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Wiederverkäufer (ungeändert).
Der folgende Absatz wird am Ende dieses Abschnitts hinzugefügt:
Die IBM haftet insgesamt nur für Schäden aus Vertrag oder unerlaubter Hand-
lung.
ITALIEN
Haftungsbeschränkung:
Der erste Absatz wird wie folgt ersetzt:
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM
Schadensersatz verlangen können, und nichts anderes gesetzlich zwingend vor-
geschrieben ist, ist die Haftung der IBM in jedem dieser Fälle wie folgt
begrenzt:
1.
(ungeändert)
2. Die IBM haftet für sonstige tatsächliche Schäden, die aus Nichterfüllung
eines Vertrages durch die IBM oder in sonstiger Weise in Zusammenhand mit
diesen Gewährleistungsbedingungen gegenüber der IBM entstanden sind,
höchstens bis zu einem Betrag, den Sie für die betroffene Maschine bezahlt
haben.
Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Wiederverkäufer (ungeändert).
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