Sanyo ICR-1000 Instruction Manual - Page 74
Warenzeichen, Urheberrechte, Patente oder anderem geistigen Eigentum
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Page 74 highlights
• Vermieten, Überlassen oder Leihen ist verboten Der Lizenznehmer darf die Software einer anderen Partei oder mehreren weder vermieten, überlassen noch verleihen. • Benutzer-Unterstützungsservice durch den Lizenzgeber Der Lizenzgeber hat die Wahl, Benutzer-Unterstützungsservice (im weiteren "Unterstützungsservice" genannt) in Übereinstimmung mit den in den im Bedienungshandbuch, On-Line-Dokumenten oder anderen von Zeit zu Zeit vom Lizenzgeber herausgegebenen Drucksachen vorgeschriebenen Vorgehensweisen bereitzustellen. Alle zusätzliche Software, die dem Lizenznehmer als Teil des Unterstützungsservices überlassen wurden, sollten als Bestandteil der Software hierin erachtet werden, worauf alle Ausführungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung zutreffen sollen. Der Lizenzgeber sollte berechtigt sein, für den kommerzielle oder andere Zwecke irgendwelche und alle technischen Informationen (im weiteren "technische Informationen" genannt), die dem Lizenzgeber vom Lizenznehmer überlassen wurden zu verwenden. Hierbei hat der Lizenzgeber jedoch sicherzustellen, daß bei der Nutzung von all diesen technischen Informationen durch den Lizenzgeber die Identität des Lizenznehmer nicht preisgegeben wird. 3. Andere geistige Eigentumsrechte Der Lizenzgeber oder sein Lieferant besitzt alle Eigentumsrechte, -titel und -interessen an und zu der Software und seinen Dokumenten wie das Bedienungshandbuch und allen Kopien davon. Die Eigentumsrechte an allen Daten, die mit dieser Software verarbeitet wurden, verbleiben beim betreffenden Eigentümer und sind durch internationale Übereinkommen und Verträge und anderen geistigen Eigentumsrechten geschützt. Der Lizenznehmer sollte nicht dafür erachtet werden, für irgend etwas, was diese Vereinbarung beinhaltet oder gemäß dieser Vereinbarung getan wurde, irgendwelche Rechte, Titel oder Interessen an irgendwelchen Warenzeichen, Urheberrechte, Patente oder anderem geistigen Eigentum des Lizenzgebers zu erhalten und sollte nichts tun, um den Wert oder die Gültigkeit der Rechte des betreffenden Eigentümers darin oder das D-36 [DEUTSCH]