Sanyo ICR-1000 Instruction Manual - Page 74

Warenzeichen, Urheberrechte, Patente oder anderem geistigen Eigentum

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• Vermieten, Überlassen oder Leihen ist verboten Der Lizenznehmer darf die Software einer anderen Partei oder mehreren weder vermieten, überlassen noch verleihen. • Benutzer-Unterstützungsservice durch den Lizenzgeber Der Lizenzgeber hat die Wahl, Benutzer-Unterstützungsservice (im weiteren "Unterstützungsservice" genannt) in Übereinstimmung mit den in den im Bedienungshandbuch, On-Line-Dokumenten oder anderen von Zeit zu Zeit vom Lizenzgeber herausgegebenen Drucksachen vorgeschriebenen Vorgehensweisen bereitzustellen. Alle zusätzliche Software, die dem Lizenznehmer als Teil des Unterstützungsservices überlassen wurden, sollten als Bestandteil der Software hierin erachtet werden, worauf alle Ausführungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung zutreffen sollen. Der Lizenzgeber sollte berechtigt sein, für den kommerzielle oder andere Zwecke irgendwelche und alle technischen Informationen (im weiteren "technische Informationen" genannt), die dem Lizenzgeber vom Lizenznehmer überlassen wurden zu verwenden. Hierbei hat der Lizenzgeber jedoch sicherzustellen, daß bei der Nutzung von all diesen technischen Informationen durch den Lizenzgeber die Identität des Lizenznehmer nicht preisgegeben wird. 3. Andere geistige Eigentumsrechte Der Lizenzgeber oder sein Lieferant besitzt alle Eigentumsrechte, -titel und -interessen an und zu der Software und seinen Dokumenten wie das Bedienungshandbuch und allen Kopien davon. Die Eigentumsrechte an allen Daten, die mit dieser Software verarbeitet wurden, verbleiben beim betreffenden Eigentümer und sind durch internationale Übereinkommen und Verträge und anderen geistigen Eigentumsrechten geschützt. Der Lizenznehmer sollte nicht dafür erachtet werden, für irgend etwas, was diese Vereinbarung beinhaltet oder gemäß dieser Vereinbarung getan wurde, irgendwelche Rechte, Titel oder Interessen an irgendwelchen Warenzeichen, Urheberrechte, Patente oder anderem geistigen Eigentum des Lizenzgebers zu erhalten und sollte nichts tun, um den Wert oder die Gültigkeit der Rechte des betreffenden Eigentümers darin oder das D-36 [DEUTSCH]

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D-36
Vermieten, Überlassen oder Leihen ist verboten
Der Lizenznehmer darf die Software einer anderen Partei oder mehreren
weder vermieten, überlassen noch verleihen.
Benutzer-Unterstützungsservice durch den Lizenzgeber
Der Lizenzgeber hat die Wahl, Benutzer-Unterstützungsservice (im weiteren
“Unterstützungsservice” genannt) in Übereinstimmung mit den in den im
Bedienungshandbuch, On-Line-Dokumenten oder anderen von Zeit zu Zeit
vom Lizenzgeber herausgegebenen Drucksachen vorgeschriebenen
Vorgehensweisen bereitzustellen. Alle zusätzliche Software, die dem
Lizenznehmer als Teil des Unterstützungsservices überlassen wurden,
sollten als Bestandteil der Software hierin erachtet werden, worauf alle
Ausführungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung zutreffen sollen.
Der Lizenzgeber sollte berechtigt sein, für den kommerzielle oder andere
Zwecke irgendwelche und alle technischen Informationen (im weiteren
“technische Informationen” genannt), die dem Lizenzgeber vom
Lizenznehmer überlassen wurden zu verwenden. Hierbei hat der
Lizenzgeber jedoch sicherzustellen, daß bei der Nutzung von all diesen
technischen Informationen durch den Lizenzgeber die Identität des
Lizenznehmer nicht preisgegeben wird.
3.
Andere geistige Eigentumsrechte
Der Lizenzgeber oder sein Lieferant besitzt alle Eigentumsrechte, -titel
und -interessen an und zu der Software und seinen Dokumenten wie das
Bedienungshandbuch und allen Kopien davon. Die Eigentumsrechte an
allen Daten, die mit dieser Software verarbeitet wurden, verbleiben beim
betreffenden Eigentümer und sind durch internationale Übereinkommen
und Verträge und anderen geistigen Eigentumsrechten geschützt. Der
Lizenznehmer sollte nicht dafür erachtet werden, für irgend etwas, was
diese Vereinbarung beinhaltet oder gemäß dieser Vereinbarung getan
wurde, irgendwelche Rechte, Titel oder Interessen an irgendwelchen
Warenzeichen, Urheberrechte, Patente oder anderem geistigen Eigentum
des Lizenzgebers zu erhalten und sollte nichts tun, um den Wert oder die
Gültigkeit der Rechte des betreffenden Eigentümers darin oder das