Sanyo ICR-1000 Instruction Manual - Page 75

Dass Sich Durch Die Benutzung Oder Die Leistung Des

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Eigentum daran anzuzweifeln. Der Lizenzgeber hält sich die Eigentumsrechte irgendwelcher und aller Rechte und Titel an der Software vor, die hierin nicht spezifiziert wurden. 4. Sicherungskopien Nachdem eine Kopie der Software entsprechend dieser Vereinbarung installiert wurde, kann der Lizenznehmer eine einzelne Kopie der Software nur für den Zweck der Datensicherung oder Archivierung erstellen, vorausgesetzt, daß jede Kopie alle Eigentumshinweise des Originals enthält. Wenn ein anderes Originalmedium notwendig macht, die Software an einem Computer unter dieser Vereinbarung zu benutzen, kann der Lizenzgeber eine einzelne Kopie der Software erstellen. Ausgenommen als speziell hierin aufgeführt, sollte der Lizenzgeber es unterlassen, von der Software oder den dazugehörigen Dokumenten, wie das Bedienungshandbuch, irgendwelche Kopien auf irgendwelche Art und Weise wie auch immer zu erstellen. 5. GARANTIEVERZICHTSERKLÄRUNG: ES WIRD ERACHTET, DASS DIE SOFTWARE VOM LIZENZNEHMER ENTSPRECHEND DER BENUTZUNG DURCH DEN LIZENZNEHMER AKZEPTIERT WIRD. DIE SOFTWARE WIRD DEM LIZENZNEHMER ÜBERLASSEN, SO WIE SIE IST UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG IRGENDWELCHER ART BIS ZUR MAXIMALEN AUSLEGUNG, DIE ANWENDBARE GESETZE ERLAUBEN. DER LIZENZGEBER LEHNT JEDE GEWÄHRLEISTUNG AB, INKLUSIVE UND OHNE EINSCHRÄNKUNG FÜR IRGENDWELCHE ENTHALTENE HANDELSGARANTIEN, DIE EINSETZBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND FÜR KEINE VERTRAGSVERLETZUNGEN. DAS GESAMTE RISIKO, DASS SICH DURCH DIE BENUTZUNG ODER DIE LEISTUNG DES PRODUKTES UND DER DOKUMENTATION ERGIBT, VERBLEIBT BEIM LIZENZNEHMER. IN KEINEM FALL DARF DER LIZENZGEBER FÜR FOLGESCHÄDEN UND IRGENDWELCHE UNABSICHTLICHE, DIREKTE, INDIREKTE, SPEZIELLE, UNZUMUTBARE UND ANDERE SCHÄDEN (INKLUSIVE UND OHNE EINSCHRÄNKUNG FÜR [DEUTSCH] D-37

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Eigentum daran anzuzweifeln. Der Lizenzgeber hält sich die
Eigentumsrechte irgendwelcher und aller Rechte und Titel an der Software
vor, die hierin nicht spezifiziert wurden.
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Sicherungskopien
Nachdem eine Kopie der Software entsprechend dieser Vereinbarung
installiert wurde, kann der Lizenznehmer eine einzelne Kopie der Software
nur für den Zweck der Datensicherung oder Archivierung erstellen,
vorausgesetzt, daß jede Kopie alle Eigentumshinweise des Originals
enthält. Wenn ein anderes Originalmedium notwendig macht, die Software
an einem Computer unter dieser Vereinbarung zu benutzen, kann der
Lizenzgeber eine einzelne Kopie der Software erstellen. Ausgenommen
als speziell hierin aufgeführt, sollte der Lizenzgeber es unterlassen, von
der Software oder den dazugehörigen Dokumenten, wie das
Bedienungshandbuch, irgendwelche Kopien auf irgendwelche Art und
Weise wie auch immer zu erstellen.
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GARANTIEVERZICHTSERKLÄRUNG:
ES WIRD ERACHTET, DASS DIE SOFTWARE VOM LIZENZNEHMER
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AKZEPTIERT WIRD. DIE SOFTWARE WIRD DEM LIZENZNEHMER
ÜBERLASSEN, SO WIE SIE IST UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG
IRGENDWELCHER ART BIS ZUR MAXIMALEN AUSLEGUNG, DIE
ANWENDBARE GESETZE ERLAUBEN. DER LIZENZGEBER LEHNT
JEDE GEWÄHRLEISTUNG AB, INKLUSIVE UND OHNE EIN-
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GARANTIEN, DIE EINSETZBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK
UND FÜR KEINE VERTRAGSVERLETZUNGEN. DAS GESAMTE RISIKO,
DASS SICH DURCH DIE BENUTZUNG ODER DIE LEISTUNG DES
PRODUKTES UND DER DOKUMENTATION ERGIBT, VERBLEIBT BEIM
LIZENZNEHMER. IN KEINEM FALL DARF DER LIZENZGEBER FÜR
FOLGESCHÄDEN UND IRGENDWELCHE UNABSICHTLICHE,
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