Lenovo ThinkCentre E51 (English, French, German, Italian, Dutch) Multilingual - Page 246
BeilÄufige, FolgeschÄden
View all Lenovo ThinkCentre E51 manuals
Add to My Manuals
Save this manual to your list of manuals |
Page 246 highlights
Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Verfahren gehörenden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die englische Version dieser Vereinbarung ist die verbindliche und hat Vorrang vor allen anderen Sprachen. JAPAN Geltendes Recht: Dieser Abschnitt wird durch den folgenden Satz ergänzt: Bei Zweifelsfällen in Bezug auf diese Vereinbarung wird zunächst in gutem Glauben und in gegenseitigem Vertrauen eine Lösung gesucht. MALAYSIA Haftungsbegrenzung: Das Wort ″SPEZIELLE″ in Ziffer 3 des fünften Absatzes wird ersatzlos gestrichen. NEUSEELAND Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt: Die in diesem Abschnitt beschriebene Gewährleistung gilt zusätzlich zu den Ansprüchen, die der Kunde aus dem ″Consumer Guarantees Act 1993″ oder aus sonstigen Gesetzen herleiten kann, soweit diese weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden können. Der ″Consumer Guarantees Act 1993″ findet keine Anwendung, wenn die Produkte von Lenovo für Geschäftszwecke, wie sie in diesem Act definiert sind, verwendet werden. Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Wenn die Maschinen nicht für Geschäftszwecke, wie im ″Consumer Guarantees Act 1993″ definiert, verwendet werden, gelten die Haftungseinschränkungen in diesem Abschnitt nur insoweit, als sie im ″Consumer Guarantees Act 1993″ beschrieben sind. VOLKSREPUBLIK CHINA Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt ″dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem die Maschine erworben wurde″ im ersten Satz: dass die Gesetze des Staates New York, Vereinigte Staaten von Amerika, zur Anwendung kommen (sofern dies durch die Gesetzgebung des Landes nicht anders geregelt wird). PHILIPPINEN Haftungsbegrenzung: Ziffer 3 im fünften Absatz wird wie folgt ersetzt: SPEZIELLE (EINSCHLIESSLICH BEILÄUFIGE SCHÄDEN UND VERSCHÄRFTER SCHADENSERSATZ), MORALISCHE, BEILÄUFIGE ODER MITTELBARE SCHÄDEN ODER WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN; ODER Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzugefügt: 188 Kurzübersicht