Lenovo NetVista A20 (German) Quick reference - Page 44

Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen, ANDERE ANSPRÜCHE ALS OBEN UNTER DEM ERSTEN PUNKT ANGE

Page 44 highlights

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für alle Unterlieferanten von IBM und den Wiederverkäufer. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM, die Unterlieferanten und der Wiederverkäufer insgesamt haftbar gemacht werden können. AUF KEINEN FALL IST IBM IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR: 1) ANSPRUCH DRITTER AUF SCHADENSERSATZ GEGENÜBER IHNEN (ANDERE ANSPRÜCHE ALS OBEN UNTER DEM ERSTEN PUNKT ANGEGEBEN), 2) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG IHRER DATEN ODER 3) FOLGESCHÄDEN ODER MITTELBARE SCHÄDEN ODER WIRTSCHAFTLICHER MITTELBARER SCHADEN (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENEN GEWINNS ODER NICHT ERZIELTER EINSPARUNGEN), AUCH WENN IBM, DIE UNTERLIEFERANTEN ODER DER WIEDERVERKÄUFER ÜBER DAS EINTRETEN SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WAREN. SOWEIT DIE RECHTSPRECHUNG IM LANDE DES ERWERBS DER MASCHINE EINSCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE BEI SCHADENSERSATZ FÜR AUFWENDUNGEN BEI VERTRAGSERFÜLLUNG ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSST, ENTFALLEN DIESE EINSCHRÄNKUNGEN BZW. AUSSCHLÜSSE. Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen ASIEN/PAZIFIK AUSTRALIEN: IBM Garantie für Maschinen: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Die in diesem Abschnitt beschriebenen Garantieleistungen werden zusätzlich zu den sonstigen Ansprüchen gewährt, die aus dem ″Trade Practices Act 1974″ oder der Rechtsprechung hergeleitet werden können, und sind nur insoweit eingeschränkt, als die entsprechende Rechtsprechung zulässt. Umfang der Garantieleistungen: Der erste und der zweite Satz dieses Abschnitts werden wie folgt ersetzt: Der Umfang der Garantieleistungen umfasst nicht die Reparatur oder den Ersatz der Maschine, wenn Schäden verursacht wurden durch: unsachgemäße Benutzung, Unfall, Maschinenänderung, unzureichende physikalische Umgebungseinflüsse, Betrieb in einer anderen als der angegebenen Anwendungsumgebung, nicht fachgerechte Wartung oder durch Fehler, die durch Maschinen verursacht wurden, für die die IBM nicht verantwortlich zeichnet. Haftungsbeschränkung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Wenn die IBM auf Grund der Anwendung des ″Trade Practices Act 1994″ die Garantieverpflichtungen nicht erfüllt, ist die Haftung der IBM auf die Reparatur oder den Ersatz der Maschine oder der Ersatzlieferung mit einer gleichwertigen Maschine begrenzt. Wenn die Maschine normalerweise für persönliche, Haushalts- oder Konsumzwecke benutzt wird oder die Voraussetzung oder 30 Kurzübersicht

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
  • 19
  • 20
  • 21
  • 22
  • 23
  • 24
  • 25
  • 26
  • 27
  • 28
  • 29
  • 30
  • 31
  • 32
  • 33
  • 34
  • 35
  • 36
  • 37
  • 38
  • 39
  • 40
  • 41
  • 42
  • 43
  • 44
  • 45
  • 46
  • 47
  • 48
  • 49
  • 50
  • 51
  • 52
  • 53
  • 54
  • 55
  • 56
  • 57
  • 58
  • 59
  • 60
  • 61
  • 62

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für alle Unterlieferanten von IBM und
den Wiederverkäufer. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM, die Unter-
lieferanten und der Wiederverkäufer insgesamt haftbar gemacht werden
können.
AUF KEINEN FALL IST IBM IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR: 1)
ANSPRUCH DRITTER AUF SCHADENSERSATZ GEGENÜBER IHNEN
(ANDERE ANSPRÜCHE ALS OBEN UNTER DEM ERSTEN PUNKT ANGE-
GEBEN), 2) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG IHRER DATEN ODER 3)
FOLGESCHÄDEN ODER MITTELBARE SCHÄDEN ODER WIRTSCHAFT-
LICHER MITTELBARER SCHADEN (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENEN
GEWINNS ODER NICHT ERZIELTER EINSPARUNGEN), AUCH WENN
IBM, DIE UNTERLIEFERANTEN ODER DER WIEDERVERKÄUFER ÜBER
DAS EINTRETEN SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WAREN. SOWEIT
DIE RECHTSPRECHUNG IM LANDE DES ERWERBS DER MASCHINE
EINSCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE BEI SCHADENSERSATZ
FÜR AUFWENDUNGEN BEI VERTRAGSERFÜLLUNG ODER FOLGE-
SCHÄDEN NICHT ZULÄSST, ENTFALLEN DIESE EINSCHRÄNKUNGEN
BZW. AUSSCHLÜSSE.
Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen
ASIEN/PAZIFIK
AUSTRALIEN: IBM Garantie für Maschinen:
Dieser Abschnitt wird wie folgt
ergänzt:
Die in diesem Abschnitt beschriebenen Garantieleistungen werden zusätzlich
zu den sonstigen Ansprüchen gewährt, die aus dem
Trade Practices Act 1974
oder der Rechtsprechung hergeleitet werden können, und sind nur insoweit
eingeschränkt, als die entsprechende Rechtsprechung zulässt.
Umfang der Garantieleistungen:
Der erste und der zweite Satz dieses
Abschnitts werden wie folgt ersetzt:
Der Umfang der Garantieleistungen umfasst nicht die Reparatur oder den
Ersatz der Maschine, wenn Schäden verursacht wurden durch: unsachgemäße
Benutzung, Unfall, Maschinenänderung, unzureichende physikalische
Umgebungseinflüsse, Betrieb in einer anderen als der angegebenen
Anwendungsumgebung, nicht fachgerechte Wartung oder durch Fehler, die
durch Maschinen verursacht wurden, für die die IBM nicht verantwortlich
zeichnet.
Haftungsbeschränkung:
Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Wenn die IBM auf Grund der Anwendung des
Trade Practices Act 1994
die
Garantieverpflichtungen nicht erfüllt, ist die Haftung der IBM auf die Repara-
tur oder den Ersatz der Maschine oder der Ersatzlieferung mit einer gleichwer-
tigen Maschine begrenzt. Wenn die Maschine normalerweise für persönliche,
Haushalts- oder Konsumzwecke benutzt wird oder die Voraussetzung oder
30
Kurzübersicht