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SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSWANA, LESOTHO UND SWASILAND, TÜRKEI: Produktionsstatus

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Betrag von 75.000 irischen Pfund für die betroffene Maschine oder darüber hinaus bis zu 125 % ihres Preises (oder, im Falle von wiederkehrenden Gebühren, mit 12 monatlichen Beträgen). Anwendbarkeit für Programmentwickler und Unterauftragnehmer (ungeändert). Das Ende dieses Abschnittes wird wie folgt ergänzt: IBM haftet insgesamt nur für Schäden aus Vertrag oder unerlaubter Handlung. ITALIEN: Haftungsbeschränkung: Der zweite Satz des ersten Absatzes dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt: Soweit nicht anders lautend gesetzlich zwingend vorgeschrieben, ist die Haftung der IBM in jedem dieser Fälle wie folgt begrenzt: 1) ungeändert. 2) IBM haftet für sonstige tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfüllung eines Vertrages durch die IBM oder in sonstiger Weise im Zusammenhang mit diesen Garantiebedingungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag, den Sie für die betroffene Maschine bezahlt haben. Anwendbarkeit für Programmentwickler und Unterauftragnehmer (ungeändert). Der zweite Absatz dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt: Soweit durch zwingendes Recht nicht anders bestimmt, ist die Haftung des Wiederverkäufers und der IBM für folgende Schäden ausgeschlossen: 1) und 2) ungeändert. 3) Folgeschäden, auch wenn der Wiederverkäufer oder die IBM über ihr mögliches Eintreten informiert wurden. SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSWANA, LESOTHO UND SWASILAND: Haftungsbeschränkung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Die IBM haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfüllung des Vertrages durch die IBM im Zusammenhang mit diesen Garantiebedingungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag, den Sie für die betroffene Maschine bezahlt haben. TÜRKEI: Produktionsstatus: Dieser Abschnitt wird wie folgt ersetzt: IBM erfüllt Kundenaufträge hinsichtlich IBM Maschinen mit IBM Maschinen, die entsprechend den Produktionsstandards der IBM neu hergestellt sind. GROSSBRITANNIEN: Haftungsbeschränkung: Die Unterziffern 1 und 2 des ersten Abschnitts werden wie folgt ersetzt: 1. 1. IBM haftet für Personenschäden und Tod sowie für materielle Schäden an Immobilien nur, soweit die Schäden von der IBM fahrlässig verursacht wurden. 34 Kurzübersicht

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Betrag von 75.000 irischen Pfund für die betroffene Maschine oder darüber hin-
aus bis zu 125 % ihres Preises (oder, im Falle von wiederkehrenden Gebühren,
mit 12 monatlichen Beträgen).
Anwendbarkeit für Programmentwickler und Unterauftragnehmer (ungeän-
dert).
Das Ende dieses Abschnittes wird wie folgt ergänzt:
IBM haftet insgesamt nur für Schäden aus Vertrag oder unerlaubter Handlung.
ITALIEN: Haftungsbeschränkung:
Der zweite Satz des ersten Absatzes dieses
Abschnitts wird wie folgt ersetzt:
Soweit nicht anders lautend gesetzlich zwingend vorgeschrieben, ist die Haf-
tung der IBM in jedem dieser Fälle wie folgt begrenzt: 1) ungeändert. 2) IBM
haftet für sonstige tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfüllung eines Ver-
trages durch die IBM oder in sonstiger Weise im Zusammenhang mit diesen
Garantiebedingungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag, den Sie
für die betroffene Maschine bezahlt haben.
Anwendbarkeit für Programmentwickler und Unterauftragnehmer (ungeän-
dert).
Der zweite Absatz dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt:
Soweit durch zwingendes Recht nicht anders bestimmt, ist die Haftung des
Wiederverkäufers und der IBM für folgende Schäden ausgeschlossen: 1) und 2)
ungeändert. 3) Folgeschäden, auch wenn der Wiederverkäufer oder die IBM
über ihr mögliches Eintreten informiert wurden.
SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSWANA, LESOTHO UND SWASILAND:
Haftungsbeschränkung:
Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Die IBM haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfül-
lung des Vertrages durch die IBM im Zusammenhang mit diesen Garantie-
bedingungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag, den Sie für die
betroffene Maschine bezahlt haben.
TÜRKEI: Produktionsstatus:
Dieser Abschnitt wird wie folgt ersetzt:
IBM erfüllt Kundenaufträge hinsichtlich IBM Maschinen mit IBM Maschinen,
die entsprechend den Produktionsstandards der IBM neu hergestellt sind.
GROSSBRITANNIEN: Haftungsbeschränkung:
Die Unterziffern 1 und 2 des
ersten Abschnitts werden wie folgt ersetzt:
1.
1. IBM haftet für Personenschäden und Tod sowie für materielle Schäden
an Immobilien nur, soweit die Schäden von der IBM fahrlässig verursacht
wurden.
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Kurzübersicht