Lenovo ThinkPad X30 German - Service and Troubleshooting Guide for ThinkPad X3 - Page 79
Geltendes Recht, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen, MITTEL- UND SÜDAMERIKA
View all Lenovo ThinkPad X30 manuals
Add to My Manuals
Save this manual to your list of manuals |
Page 79 highlights
Geltendes Recht Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen MITTEL- UND SÜDAMERIKA BRASILIEN Geltendes Recht: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt: Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch den Gerichtshof in Rio de Janeiro verhandelt. NORDAMERIKA Gewährleistungsservice: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Um IBM Gewährleistungsservice in Kanada oder den Vereinigten Staaten von Amerika zu erhalten, müssen Sie die folgende Nummer anrufen: 1-800-IBMSERV (426-7378). KANADA Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben" im ersten Satz: dass die Gesetze der Provinz Ontario zur Anwendung kommen. VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben" im ersten Satz: dass die Gesetze des Staates New York zur Anwendung kommen. ASIEN/PAZIFIK AUSTRALIEN IBM Gewährleistung für Maschinen: Dieser Abschnitt wird durch den folgenden Absatz ergänzt: Die in diesem Abschnitt beschriebenen Garantieleistungen werden zusätzlich zu den sonstigen Ansprüchen gewährt, die aus dem ″Trade Practices Act 1974″ oder der Rechtsprechung abgeleitet werden können, und sind nur insoweit eingeschränkt, als dies die entsprechenden Gesetze zulässt. Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken 65