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Geltendes Recht, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen, MITTEL- UND SÜDAMERIKA

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Geltendes Recht Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen MITTEL- UND SÜDAMERIKA BRASILIEN Geltendes Recht: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt: Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch den Gerichtshof in Rio de Janeiro verhandelt. NORDAMERIKA Gewährleistungsservice: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Um IBM Gewährleistungsservice in Kanada oder den Vereinigten Staaten von Amerika zu erhalten, müssen Sie die folgende Nummer anrufen: 1-800-IBMSERV (426-7378). KANADA Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben" im ersten Satz: dass die Gesetze der Provinz Ontario zur Anwendung kommen. VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben" im ersten Satz: dass die Gesetze des Staates New York zur Anwendung kommen. ASIEN/PAZIFIK AUSTRALIEN IBM Gewährleistung für Maschinen: Dieser Abschnitt wird durch den folgenden Absatz ergänzt: Die in diesem Abschnitt beschriebenen Garantieleistungen werden zusätzlich zu den sonstigen Ansprüchen gewährt, die aus dem ″Trade Practices Act 1974″ oder der Rechtsprechung abgeleitet werden können, und sind nur insoweit eingeschränkt, als dies die entsprechenden Gesetze zulässt. Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken 65

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Geltendes Recht
Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Lan-
des zur Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben, um
die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus
dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in
Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, unge-
achtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.
Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen
MITTEL- UND SÜDAMERIKA
BRASILIEN
Geltendes Recht:
Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch den Gerichtshof in Rio de Janeiro verhandelt.
NORDAMERIKA
Gewährleistungsservice:
Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Um IBM Gewährleistungsservice in Kanada oder den Vereinigten Staaten von
Amerika zu erhalten, müssen Sie die folgende Nummer anrufen: 1-800-IBM-
SERV (426-7378).
KANADA
Geltendes Recht:
Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur
Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben” im ersten Satz:
dass die Gesetze der Provinz Ontario zur Anwendung kommen.
VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA
Geltendes Recht:
Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur
Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben” im ersten Satz:
dass die Gesetze des Staates New York zur Anwendung kommen.
ASIEN/PAZIFIK
AUSTRALIEN
IBM Gewährleistung für Maschinen:
Dieser Abschnitt wird durch den folgenden
Absatz ergänzt:
Die in diesem Abschnitt beschriebenen Garantieleistungen werden zusätzlich
zu den sonstigen Ansprüchen gewährt, die aus dem
Trade Practices Act
1974
oder der Rechtsprechung abgeleitet werden können, und sind nur inso-
weit eingeschränkt, als dies die entsprechenden Gesetze zulässt.
Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken
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