Lenovo ThinkPad X30 German - Service and Troubleshooting Guide for ThinkPad X3 - Page 85

ÄGYPTEN, Haftungsbeschränkung, FRANKREICH, IRLAND, Umfang der Gewährleistung

Page 85 highlights

ÄGYPTEN Haftungsbeschränkung: Absatz 2 dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt: Die IBM haftet für sonstige tatsächliche, direkte Schäden bis zu dem Betrag, den Sie für die betreffende Maschine bezahlt haben. Im Rahmen dieser Haftungsbeschränkung umfasst der Begriff „Maschine" den Maschinencode und den lizenzierten internen Code. Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Reseller (ungeändert). FRANKREICH Haftungsbeschränkung: Der erste Absatz dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt: Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz verlangen können, ist die IBM höchstens für folgenden Schadensersatz haftbar: (Ziffern 1 und 2 ungeändert). IRLAND Umfang der Gewährleistung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Mit Ausnahme der in diesen Gewährleistungsbedingungen ausdrücklich genannten Ansprüche sind sämtliche gesetzlichen Ansprüche ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch stillschweigende Ansprüche, jedoch ohne ihre Präjudizwirkung auf die Allgemeingültigkeit des oben Gesagten. Ausgeschlossen sind weiterhin alle Ansprüche aus dem ″Sale of Goods Act 1893″ und dem ″Sale of Goods and Supply of Services Act 1980″. Haftungsbeschränkung: Die Ziffern 1 und 2 des ersten Absatzes dieses Abschnitts werden wie folgt ersetzt: 1. Die IBM haftet für Personenschäden und Tod sowie für materielle Schäden an Immobilien nur, soweit die Schäden von der IBM fahrlässig verursacht wurden. 2. Die IBM haftet für sonstige tatsächliche direkte Schäden nur höchstens bis zu 125 % des Preises der betroffenen Maschine (oder, im Falle von wiederkehrenden Gebühren, 12 Monatsbeträge). Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Reseller (ungeändert). Der folgende Absatz wird am Ende dieses Abschnitts hinzugefügt: Die IBM haftet insgesamt nur für Schäden aus Vertrag oder unerlaubter Handlung. Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken 71

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
  • 19
  • 20
  • 21
  • 22
  • 23
  • 24
  • 25
  • 26
  • 27
  • 28
  • 29
  • 30
  • 31
  • 32
  • 33
  • 34
  • 35
  • 36
  • 37
  • 38
  • 39
  • 40
  • 41
  • 42
  • 43
  • 44
  • 45
  • 46
  • 47
  • 48
  • 49
  • 50
  • 51
  • 52
  • 53
  • 54
  • 55
  • 56
  • 57
  • 58
  • 59
  • 60
  • 61
  • 62
  • 63
  • 64
  • 65
  • 66
  • 67
  • 68
  • 69
  • 70
  • 71
  • 72
  • 73
  • 74
  • 75
  • 76
  • 77
  • 78
  • 79
  • 80
  • 81
  • 82
  • 83
  • 84
  • 85
  • 86
  • 87
  • 88
  • 89
  • 90
  • 91
  • 92
  • 93
  • 94
  • 95
  • 96
  • 97
  • 98
  • 99
  • 100

ÄGYPTEN
Haftungsbeschränkung:
Absatz 2 dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt:
Die IBM haftet für sonstige tatsächliche, direkte Schäden bis zu dem Betrag,
den Sie für die betreffende Maschine bezahlt haben. Im Rahmen dieser
Haftungsbeschränkung umfasst der Begriff „Maschine” den Maschinencode
und den lizenzierten internen Code.
Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Reseller (ungeändert).
FRANKREICH
Haftungsbeschränkung:
Der erste Absatz dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt:
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM
Schadensersatz verlangen können, ist die IBM höchstens für folgenden Scha-
densersatz haftbar:
(Ziffern 1 und 2 ungeändert)
.
IRLAND
Umfang der Gewährleistung:
Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Mit Ausnahme der in diesen Gewährleistungsbedingungen ausdrücklich
genannten Ansprüche sind sämtliche gesetzlichen Ansprüche ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind auch stillschweigende Ansprüche, jedoch ohne ihre
Präjudizwirkung auf die Allgemeingültigkeit des oben Gesagten. Ausgeschlos-
sen sind weiterhin alle Ansprüche aus dem
Sale of Goods Act 1893
und dem
Sale of Goods and Supply of Services Act 1980
.
Haftungsbeschränkung:
Die Ziffern 1 und 2 des ersten Absatzes dieses Abschnitts
werden wie folgt ersetzt:
1.
Die IBM haftet für Personenschäden und Tod sowie für materielle Schäden
an Immobilien nur, soweit die Schäden von der IBM fahrlässig verursacht
wurden.
2.
Die IBM haftet für sonstige tatsächliche direkte Schäden nur höchstens bis
zu 125 % des Preises der betroffenen Maschine (oder, im Falle von wieder-
kehrenden Gebühren, 12 Monatsbeträge).
Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Reseller (ungeändert).
Der folgende Absatz wird am Ende dieses Abschnitts hinzugefügt:
Die IBM haftet insgesamt nur für Schäden aus Vertrag oder unerlaubter
Handlung.
Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken
71