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Begrenzte Gewährleistung der IBM (Z125-4753-06 8/2000), Teil 1 - Allgemeine Bedingungen

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Begrenzte Gewährleistung der IBM (Z125-4753-06 8/2000) Teil 1 - Allgemeine Bedingungen Diese ″Begrenzte Gewährleistung″ umfasst Teil 1, Allgemeine Bedingungen, und Teil 2, Länderspezifische Bedingungen. Die Bedingungen in Teil 2 ersetzen oder ändern die Bedingungen in Teil 1. Die IBM erbringt die nachfolgend beschriebenen Garantieleistungen nur für Maschinen, die für den Eigenbedarf erworben wurden, und nicht für von IBM oder einem Wiederverkäufer zum Weiterverkauf erworbene Maschinen. Der Begriff „Maschine" steht für eine IBM Maschine, ihre Features, Typen- und Modelländerungen, Modellerweiterungen, Maschinenelemente oder Zubehör bzw. deren beliebige Kombination. Der Begriff „Maschine" umfasst weder vorinstallierte noch nachträglich auf der Maschine installierte Softwareprogramme. Sofern von IBM nichts anderes angegeben ist, gelten die folgenden Gewährleistungen nur in dem Land, in dem die Maschine erworben wurde. Gesetzlich unabdingbare Verbraucherschutzrechte gehen den nachfolgenden Bestimmungen vor. Bei Fragen wenden Sie sich an IBM oder den Wiederverkäufer. IBM Gewährleistung für Maschinen: IBM gewährleistet, dass jede Maschine 1) in Material und Ausführung fehlerfrei ist und 2) den veröffentlichten Spezifikationen der IBM (″Spezifikationen″) entspricht. Der Gewährleistungszeitraum ist für jede Maschine festgelegt und beginnt mit dem Datum der Installation. Sofern von IBM bzw. dem Wiederverkäufer nicht anders angegeben, ist das Datum auf Ihrem Kassenbeleg das Installationsdatum. Wenn eine Maschine im Gewährleistungszeitraum nicht wie beschrieben funktioniert und IBM bzw. der Wiederverkäufer nicht in der Lage ist, 1) diesen Zustand herzustellen oder 2) sie durch eine funktionell mindestens gleichwertige Maschine zu ersetzen, sind Sie berechtigt, die Maschine an Ihre Verkaufsstelle zurückzugeben und den bezahlten Kaufpreis zurückzuerhalten. Umfang der Gewährleistung: Nicht Bestandteil dieser Gewährleistung sind erforderliche Reparaturen und das Ersetzen von Maschinen infolge von Schäden, verursacht durch: nicht sachgerechte Verwendung, Unfälle, Änderungen, ungeeignete Betriebsumgebung, unsachgemäße Wartung oder Schäden, die von Produkten herbeigeführt wurden, für die IBM nicht verantwortlich ist. Bei Entfernung oder Veränderung der Typenschilder bzw. Teilenummern erlischt diese Gewährleistung. DIESE GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN SIND ABSCHLIESSEND UND ERSETZEN SÄMTLICHE ETWAIGE SONSTIGE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE. ZUSÄTZLICH KÖNNEN SIE JE NACH DEN IN DEM LAND DES ERWERBS GELTENDEN GESETZEN UND VERORDNUNGEN NOCH WEITERGEHENDE RECHTE GELTEND MACHEN. SOWEIT DIE IM LAND DES ERWERBS GELTENDEN RECHTE UND VERORDNUNGEN DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN EINSCHRÄNKUNGEN UND Anhang A. Informationen zur Gewährleistung 39

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Begrenzte Gewährleistung der IBM (Z125-4753-06 8/2000)
Teil 1 - Allgemeine Bedingungen
Diese
Begrenzte Gewährleistung
umfasst Teil 1, Allgemeine Bedingungen,
und Teil 2, Länderspezifische Bedingungen. Die Bedingungen in Teil 2 ersetzen
oder ändern die Bedingungen in Teil 1. Die IBM erbringt die nachfolgend
beschriebenen Garantieleistungen nur für Maschinen, die für den Eigenbedarf
erworben wurden, und nicht für von IBM oder einem Wiederverkäufer zum
Weiterverkauf erworbene Maschinen. Der Begriff „Maschine” steht für eine
IBM Maschine, ihre Features, Typen- und Modelländerungen, Modeller-
weiterungen, Maschinenelemente oder Zubehör bzw. deren beliebige Kombina-
tion. Der Begriff „Maschine” umfasst weder vorinstallierte noch nachträglich
auf der Maschine installierte Softwareprogramme. Sofern von IBM nichts ande-
res angegeben ist, gelten die folgenden Gewährleistungen nur in dem Land, in
dem die Maschine erworben wurde. Gesetzlich unabdingbare Verbraucher-
schutzrechte gehen den nachfolgenden Bestimmungen vor. Bei Fragen wenden
Sie sich an IBM oder den Wiederverkäufer.
IBM Gewährleistung für Maschinen:
IBM gewährleistet, dass jede Maschine
1) in Material und Ausführung fehlerfrei ist und 2) den veröffentlichten Spezi-
fikationen der IBM (
Spezifikationen
) entspricht. Der Gewährleistungs-
zeitraum ist für jede Maschine festgelegt und beginnt mit dem Datum der
Installation. Sofern von IBM bzw. dem Wiederverkäufer nicht anders angege-
ben, ist das Datum auf Ihrem Kassenbeleg das Installationsdatum.
Wenn eine Maschine im Gewährleistungszeitraum nicht wie beschrieben funk-
tioniert und IBM bzw. der Wiederverkäufer nicht in der Lage ist, 1) diesen
Zustand herzustellen oder 2) sie durch eine funktionell mindestens gleichwer-
tige Maschine zu ersetzen, sind Sie berechtigt, die Maschine an Ihre Verkaufs-
stelle zurückzugeben und den bezahlten Kaufpreis zurückzuerhalten.
Umfang der Gewährleistung:
Nicht Bestandteil dieser Gewährleistung sind
erforderliche Reparaturen und das Ersetzen von Maschinen infolge von Schä-
den, verursacht durch: nicht sachgerechte Verwendung, Unfälle, Änderungen,
ungeeignete Betriebsumgebung, unsachgemäße Wartung oder Schäden, die von
Produkten herbeigeführt wurden, für die IBM nicht verantwortlich ist. Bei Ent-
fernung oder Veränderung der Typenschilder bzw. Teilenummern erlischt diese
Gewährleistung.
DIESE GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN SIND ABSCHLIESSEND
UND ERSETZEN SÄMTLICHE ETWAIGE SONSTIGE GEWÄHRLEIS-
TUNGSANSPRÜCHE. ZUSÄTZLICH KÖNNEN SIE JE NACH DEN IN
DEM LAND DES ERWERBS GELTENDEN GESETZEN UND VERORD-
NUNGEN NOCH WEITERGEHENDE RECHTE GELTEND MACHEN.
SOWEIT DIE IM LAND DES ERWERBS GELTENDEN RECHTE UND VER-
ORDNUNGEN DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN EINSCHRÄNKUNGEN UND
Anhang A. Informationen zur Gewährleistung
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