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Haftungsbeschränkung, Geltendes Recht, KAMBODSCHA, LAOS UND VIETNAM, Trade Practices Act 1994

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Haftungsbeschränkung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Wenn die IBM auf Grund der Anwendung des ″Trade Practices Act 1994″ oder ähnlicher Gesetze die Garantieverpflichtungen nicht erfüllt, ist die Haftung der IBM auf die Reparatur oder den Ersatz der Maschine oder die Lieferung einer gleichwertigen Ersatzmaschine begrenzt. Wenn die Produkte normalerweise für persönliche, Haushalts- oder Konsumzwecke benutzt werden oder die Voraussetzung oder Garantie zur Verschaffung von Eigentum, stillschweigendem Besitz oder das Recht zum Verkauf betroffen sind, finden die Haftungsbegrenzungen dieses Absatzes keine Anwendung. Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in der Sie die Maschine erworben haben" im ersten Satz: dass die Gesetze des Staates oder Territoriums zur Anwendung kommen. KAMBODSCHA, LAOS UND VIETNAM Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in der Sie die Maschine erworben haben" im ersten Satz: dass die Gesetze des Staates New York zur Anwendung kommen. Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden in Singapur durch Schiedsspruch in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) geregelt bzw. beigelegt. Der oder die Schiedsrichter, die in Übereinstimmung mit diesen Richtlinien bestimmt werden, sind befugt, nach eigenem Ermessen oder innerhalb der Gültigkeit dieser Vereinbarung einen Schiedsspruch zu unterbreiten. Der in Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Parteien ohne Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darlegung der Fakten sowie eine Begründung enthalten. Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Verfahren gehörenden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die Anzahl der Schiedsrichter ist drei, wobei jede Partei berechtigt ist, einen Schiedsrichter zu ernennen. Die von den Parteien ernannten Schiedsrichter bestimmen vor Beginn des Verfahrens den dritten Schiedsrichter. Der dritte Schiedsrichter übernimmt den Vorsitz. Bei Ausfall des Vorsitzenden kann der Vorsitz vom Präsidenten des ICC übernommen werden. Bei Ausfällen eines der beiden anderen Schiedsrichter kann dieser von der betreffenden Partei neu ernannt werden. Das Verfahren wird an dem Punkt fortgesetzt, an dem der jeweilige Schiedsrichter ausgetauscht wurde. 44 NetVista: Kurzübersicht

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Haftungsbeschränkung:
Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Wenn die IBM auf Grund der Anwendung des
Trade Practices Act 1994
oder
ähnlicher Gesetze die Garantieverpflichtungen nicht erfüllt, ist die Haftung der
IBM auf die Reparatur oder den Ersatz der Maschine oder die Lieferung einer
gleichwertigen Ersatzmaschine begrenzt. Wenn die Produkte normalerweise für
persönliche, Haushalts- oder Konsumzwecke benutzt werden oder die Voraus-
setzung oder Garantie zur Verschaffung von Eigentum, stillschweigendem
Besitz oder das Recht zum Verkauf betroffen sind, finden die Haftungs-
begrenzungen dieses Absatzes keine Anwendung.
Geltendes Recht:
Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur
Anwendung kommen, in der Sie die Maschine erworben haben” im ersten Satz:
dass die Gesetze des Staates oder Territoriums zur Anwendung kommen.
KAMBODSCHA, LAOS UND VIETNAM
Geltendes Recht:
Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur
Anwendung kommen, in der Sie die Maschine erworben haben” im ersten Satz:
dass die Gesetze des Staates New York zur Anwendung kommen.
Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder
damit in Zusammenhang stehen, werden in Singapur durch Schiedsspruch in
Übereinstimmung mit den Richtlinien der Internationalen Handelskammer
(International Chamber of Commerce, ICC) geregelt bzw. beigelegt. Der oder
die Schiedsrichter, die in Übereinstimmung mit diesen Richtlinien bestimmt
werden, sind befugt, nach eigenem Ermessen oder innerhalb der Gültigkeit
dieser Vereinbarung einen Schiedsspruch zu unterbreiten. Der in Schriftform
abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Parteien ohne
Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darlegung der Fakten sowie eine
Begründung enthalten.
Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Verfahren
gehörenden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die
Anzahl der Schiedsrichter ist drei, wobei jede Partei berechtigt ist, einen
Schiedsrichter zu ernennen.
Die von den Parteien ernannten Schiedsrichter bestimmen vor Beginn des Ver-
fahrens den dritten Schiedsrichter. Der dritte Schiedsrichter übernimmt den
Vorsitz. BeiAusfall des Vorsitzenden kann der Vorsitz vom Präsidenten des
ICC übernommen werden. Bei Ausfällen eines der beiden anderen Schiedsrich-
ter kann dieser von der betreffenden Partei neu ernannt werden. Das Verfahren
wird an dem Punkt fortgesetzt, an dem der jeweilige Schiedsrichter ausge-
tauscht wurde.
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