Lenovo NetVista A30 (German) Quick reference - Page 64

SÜdafrika, Namibia, Botswana, Lesotho Und Swasiland, Haftungsbeschränkung, Vereinigtes KÖnigreich

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Schadensersatz verlangen können, und nichts anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, ist die Haftung der IBM in jedem dieser Fälle wie folgt begrenzt: 1. (ungeändert) 2. Die IBM haftet für sonstige tatsächliche Schäden, die aus Nichterfüllung eines Vertrages durch die IBM oder in sonstiger Weise in Zusammenhang mit diesen Gewährleistungsbedingungen gegenüber der IBM entstanden sind, höchstens bis zu einem Betrag, den Sie für die betroffene Maschine bezahlt haben. Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Wiederverkäufer (ungeändert). Der dritte Absatz dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt: Soweit durch zwingendes Recht nicht anders bestimmt, ist die Haftung des Wiederverkäufers und der IBM für folgende Schäden ausgeschlossen: (Ziffer 1 und 2 ungeändert). 3) Folgeschäden, auch wenn der Wiederverkäufer oder die IBM über ihr mögliches Entstehen informiert wurden. SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSWANA, LESOTHO UND SWASILAND Haftungsbeschränkung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Die IBM haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfüllung des Vertrages durch die IBM im Zusammenhang mit diesen Gewährleistungsbedingungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag, den Sie für die betroffene Maschine bezahlt haben. VEREINIGTES KÖNIGREICH Haftungsbeschränkung: Die Ziffern 1 und 2 des ersten Absatzes dieses Abschnitts werden wie folgt ersetzt: 1. Die IBM haftet für Personenschäden und Tod sowie für materielle Schäden an Immobilien nur, soweit die Schäden von der IBM fahrlässig verursacht wurden. 2. Die IBM haftet für sonstige tatsächliche, direkte Schäden nur höchstens bis zu 125 % des Preises der betroffenen Maschine (oder, im Falle von wiederkehrenden Gebühren, 12 Monatsbeträge). Dieser Absatz wird wie folgt ergänzt: 3. Die IBM haftet für ihre Verpflichtungen aus der Ziffer 12 des ″Sale of Goods Act 1979″ oder aus der Ziffer 2 des ″Supply of Goods and Services Act 1982″. Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Wiederverkäufer (ungeändert). Das Ende dieses Abschnitts wird wie folgt ergänzt: Die IBM haftet insgesamt nur für Schäden aus Vertrag oder unerlaubter Handlung. 50 NetVista: Kurzübersicht

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Schadensersatz verlangen können, und nichts anderes gesetzlich zwingend vor-
geschrieben ist, ist die Haftung der IBM in jedem dieser Fälle wie folgt
begrenzt:
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(ungeändert)
2. Die IBM haftet für sonstige tatsächliche Schäden, die aus Nichterfüllung
eines Vertrages durch die IBM oder in sonstiger Weise in Zusammenhang mit
diesen Gewährleistungsbedingungen gegenüber der IBM entstanden sind,
höchstens bis zu einem Betrag, den Sie für die betroffene Maschine bezahlt
haben.
Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Wiederverkäufer (ungeändert).
Der dritte Absatz dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt:
Soweit durch zwingendes Recht nicht anders bestimmt, ist die Haftung des
Wiederverkäufers und der IBM für folgende Schäden ausgeschlossen:
(Ziffer 1
und 2 ungeändert)
. 3) Folgeschäden, auch wenn der Wiederverkäufer oder die
IBM über ihr mögliches Entstehen informiert wurden.
SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSWANA, LESOTHO UND SWASILAND
Haftungsbeschränkung:
Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Die IBM haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfül-
lung des Vertrages durch die IBM im Zusammenhang mit diesen Gewähr-
leistungsbedingungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag, den Sie
für die betroffene Maschine bezahlt haben.
VEREINIGTES KÖNIGREICH
Haftungsbeschränkung:
Die Ziffern 1 und 2 des ersten Absatzes dieses Abschnitts
werden wie folgt ersetzt:
1.
Die IBM haftet für Personenschäden und Tod sowie für materielle Schäden
an Immobilien nur, soweit die Schäden von der IBM fahrlässig verursacht
wurden.
2.
Die IBM haftet für sonstige tatsächliche, direkte Schäden nur höchstens bis
zu 125 % des Preises der betroffenen Maschine (oder, im Falle von wieder-
kehrenden Gebühren, 12 Monatsbeträge).
Dieser Absatz wird wie folgt ergänzt:
3. Die IBM haftet für ihre Verpflichtungen aus der Ziffer 12 des
Sale of Goods
Act 1979
oder aus der Ziffer 2 des
Supply of Goods and Services Act 1982
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Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Wiederverkäufer (ungeändert).
Das Ende dieses Abschnitts wird wie folgt ergänzt:
Die IBM haftet insgesamt nur für Schäden aus Vertrag oder unerlaubter Hand-
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