Lenovo ThinkPad R50 German - Service and troubleshooting guide for ThinkPad R5 - Page 73

Gewährleistung, Allgemeine, Bestimmungen

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Gewährleistung Z125-4753-07 11/2002 Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen Diese ″Gewährleistung″ umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bestimmungen und Teil 3 - Gewährleistungsinformationen. Die Bedingungen in Teil 2 ersetzen oder ändern die Bedingungen in Teil 1. Die IBM erbringt die nachfolgend beschriebenen Garantieleistungen nur für Maschinen, die für den Eigenbedarf erworben wurden, und nicht für zum Weiterverkauf erworbene Maschinen. Der Begriff "Maschine" steht für eine IBM Maschine, ihre Features, Typen- und Modelländerungen, Modellerweiterungen, Maschinenelemente oder Zubehör bzw. bzw. deren beliebige Kombination. Der Begriff "Maschine" umfasst weder vorinstallierte noch nachträglich auf der Maschine installierte Softwareprogramme. Gesetzlich unabdingbare Verbraucherschutzrechte gehen den nachfolgenden Bestimmungen vor. Umfang dieser Gewährleistung IBM gewährleistet, dass jede Maschine 1) in Material und Ausführung fehlerfrei ist und 2) den veröffentlichten Spezifikationen der IBM ("Specifications") entspricht. Der Gewährleistungszeitraum für jede Maschine beginnt mit dem Datum der ersten Installation und ist in Teil 3 - Gewährleistungsinformationen angegeben. Sofern von IBM bzw. dem Reseller nicht anders angegeben, ist das Datum auf Ihrem Kassenbeleg das Installationsdatum. Bei vielen Features, Modellumwandlungen oder -erweiterungen müssen Teile der Maschine entfernt und an IBM zurückgegeben werden. Ein Ersatzteil erhält den Gewährleistungsservicestatus des entfernten Teils. Sofern von IBM nichts anderes angegeben ist, gelten die folgenden Gewährleistungen nur in dem Land oder der Region, in der die Maschine erworben wurde. DIESE GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN SIND ABSCHLIESSEND UND ERSETZEN SÄMTLICHE ETWAIGE SONSTIGE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE. EINIGE LÄNDER ODER RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN NICHT DEN AUSSCHLUSS VERÖFFENTLICHTER ODER STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN, SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE NICHT ANWENDBAR SIND. IN DIESEM FALL SIND DERARTIGE GEWÄHRLEISTUNGEN AUF DIE ZEITDAUER DES GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUMS BEGRENZT. NACH ABLAUF DES GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUMS WIRD KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG MEHR ERBRACHT. EINIGE LÄNDER ODER RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN NICHT DIE BEGRENZUNG DER ZEITDAUER EINER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG, SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE NICHT ANWENDBAR SIND. Gewährleistungsausschluss Folgendes ist nicht Bestandteil dieser Gewährleistung: v Vorinstallierte oder nachträglich installierte Softwareprogramme oder Softwareprogramme, die mit der Maschine geliefert werden; Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken 61

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Gewährleistung
Z125-4753-07
11/2002
Teil
1
-
Allgemeine
Bestimmungen
Diese
Gewährleistung
umfasst
Teil
1
-
Allgemeine
Bestimmungen,
Teil
2
-
Länder-
spezifische
Bestimmungen
und
Teil
3
-
Gewährleistungsinformationen.
Die
Bedingun-
gen
in
Teil
2
ersetzen
oder
ändern
die
Bedingungen
in
Teil
1.
Die
IBM
erbringt
die
nachfolgend
beschriebenen
Garantieleistungen
nur
für
Maschinen,
die
für
den
Eigen-
bedarf
erworben
wurden,
und
nicht
für
zum
Weiterverkauf
erworbene
Maschinen.
Der
Begriff
”Maschine"
steht
für
eine
IBM
Maschine,
ihre
Features,
Typen-
und
Modelländerungen,
Modellerweiterungen,
Maschinenelemente
oder
Zubehör
bzw.
bzw.
deren
beliebige
Kombination.
Der
Begriff
”Maschine"
umfasst
weder
vorinstallierte
noch
nachträglich
auf
der
Maschine
installierte
Softwareprogramme.
Gesetzlich
unabdingbare
Verbraucherschutzrechte
gehen
den
nachfolgenden
Bestim-
mungen
vor.
Umfang
dieser
Gewährleistung
IBM
gewährleistet,
dass
jede
Maschine
1)
in
Material
und
Ausführung
fehler-
frei
ist
und
2)
den
veröffentlichten
Spezifikationen
der
IBM
("Specifications")
entspricht.
Der
Gewährleistungszeitraum
für
jede
Maschine
beginnt
mit
dem
Datum
der
ersten
Installation
und
ist
in
Teil
3
-
Gewährleistungsinformationen
angegeben.
Sofern
von
IBM
bzw.
dem
Reseller
nicht
anders
angegeben,
ist
das
Datum
auf
Ihrem
Kassenbeleg
das
Installationsdatum.
Bei
vielen
Features,
Modellumwandlungen
oder
-erweiterungen
müssen
Teile
der
Maschine
ent-
fernt
und
an
IBM
zurückgegeben
werden.
Ein
Ersatzteil
erhält
den
Gewährleistungsservicestatus
des
entfernten
Teils.
Sofern
von
IBM
nichts
anderes
angegeben
ist,
gelten
die
folgenden
Gewährleistungen
nur
in
dem
Land
oder
der
Region,
in
der
die
Maschine
erworben
wurde.
DIESE
GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN
SIND
ABSCHLIESSEND
UND
ERSETZEN
SÄMTLICHE
ETWAIGE
SONSTIGE
GEWÄHRLEIS-
TUNGSANSPRÜCHE.
EINIGE
LÄNDER
ODER
RECHTSORDNUNGEN
ERLAUBEN
NICHT
DEN
AUSSCHLUSS
VERÖFFENTLICHTER
ODER
STILLSCHWEIGENDER
GEWÄHRLEISTUNGEN,
SO
DASS
OBIGE
EIN-
SCHRÄNKUNGEN
MÖGLICHERWEISE
NICHT
ANWENDBAR
SIND.
IN
DIESEM
FALL
SIND
DERARTIGE
GEWÄHRLEISTUNGEN
AUF
DIE
ZEITDAUER
DES
GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUMS
BEGRENZT.
NACH
ABLAUF
DES
GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUMS
WIRD
KEINERLEI
GEWÄHRLEISTUNG
MEHR
ERBRACHT.
EINIGE
LÄNDER
ODER
RECHTSORDNUNGEN
ERLAUBEN
NICHT
DIE
BEGRENZUNG
DER
ZEITDAUER
EINER
STILLSCHWEIGENDEN
GEWÄHRLEISTUNG,
SO
DASS
OBIGE
EINSCHRÄNKUNGEN
MÖGLICHERWEISE
NICHT
ANWENDBAR
SIND.
Gewährleistungsausschluss
Folgendes
ist
nicht
Bestandteil
dieser
Gewährleistung:
v
Vorinstallierte
oder
nachträglich
installierte
Softwareprogramme
oder
Softwareprogramme,
die
mit
der
Maschine
geliefert
werden;
Anhang
C.
Gewährleistungsbestimmungen,
Bemerkungen
und
Marken
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