Lenovo ThinkPad R50 German - Service and troubleshooting guide for ThinkPad R5 - Page 87

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2. AUF KEINEN FALL SIND IBM, IHRE LIEFERANTEN ODER RESELLER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE: 1) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; 2) BEILÄUFIGE ODER MITTELBARE SCHÄDEN ODER ANDERE WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN; 3) ENTGANGENE GEWINNE, AUCH WENN SIE ALS DIREKTE FOLGE DES EREIGNISSES ENTSTANDEN SIND, DAS ZU DEN SCHÄDEN GEFÜHRT HAT; ODER 4) ENTGANGENE GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE, SCHÄDIGUNG DES GUTEN NAMENS ODER VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN. DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN GELTEN JEWEILS FÜR DIE GENANNTEN LÄNDER: ÖSTERREICH Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Satz ersetzt den ersten Satz im ersten Absatz dieses Abschnitts: Die Gewährleistung für eine IBM Maschine umfasst die Funktionalität einer Maschine bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung der Maschine mit ihren Spezifikationen. Folgende Absätze werden diesem Abschnitt hinzugefügt: Der Gewährleistungszeitraum für Maschinen beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer. Ist IBM oder der Reseller nicht in der Lage, die IBM Maschine zu reparieren, können Sie nach Ihrer Wahl die Herabsetzung des Preises entsprechend der Gebrauchsminderung der nicht reparierten Maschine oder die Rückgängigmachung des Vertrages hinsichtlich der betroffenen Maschine verlangen und sich den bezahlten Kaufpreis zurückerstatten lassen. Der zweite Absatz entfällt. Fehlerbehebung durch IBM: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Während des Gewährleistungszeitraums übernimmt IBM die Kosten für den Hin- und Rücktransport der Maschine, wenn sie bei der IBM repariert wird. Haftungsbegrenzung: Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt: Die in dieser Gewährleistung genannten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM sowie bei zugesicherten Eigenschaften. Ziffer 2 wird durch folgenden Satz ergänzt: IBM haftet nur bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken 75

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AUF
KEINEN
FALL
SIND
IBM,
IHRE
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RES-
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FÄLLEN
HAFTBAR,
AUCH
WENN
AUF
DIE
MÖGLICHKEIT
SOLCHER
SCHÄDEN
HINGEWIESEN
WURDE:
1)
VERLUST
ODER
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VON
DATEN;
2)
BEILÄUFIGE
ODER
MITTELBARE
SCHÄDEN
ODER
ANDERE
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CHE
FOLGESCHÄDEN;
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GEWINNE,
AUCH
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SIE
ALS
DIREKTE
FOLGE
DES
EREIGNISSES
ENTSTANDEN
SIND,
DAS
ZU
DEN
SCHÄDEN
GEFÜHRT
HAT;
ODER
4)
ENTGANGENE
GESCHÄFTSABSCHLÜSSE,
UMSÄTZE,
SCHÄDIGUNG
DES
GUTEN
NAMENS
ODER
VERLUST
ERWARTETER
EINSPARUNGEN.
DIE
FOLGENDEN
BEDINGUNGEN
GELTEN
JEWEILS
FÜR
DIE
GENANNTEN
LÄNDER:
ÖSTERREICH
Umfang
dieser
Gewährleistung:
Der
folgende
Satz
ersetzt
den
ersten
Satz
im
ers-
ten
Absatz
dieses
Abschnitts:
Die
Gewährleistung
für
eine
IBM
Maschine
umfasst
die
Funktionalität
einer
Maschine
bei
normalem
Gebrauch
und
die
Übereinstimmung
der
Maschine
mit
ihren
Spezifikationen.
Folgende
Absätze
werden
diesem
Abschnitt
hinzugefügt:
Der
Gewährleistungszeitraum
für
Maschinen
beträgt
zwölf
Monate
ab
dem
Datum
der
Lieferung.
Als
Begrenzungszeitraum
für
Kunden
mit
laufenden
Verfahren
wegen
Verstößen
gegen
die
Gewährleistungsbestimmungen
gilt
mindestens
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vereinbarte
Zeitdauer.
Ist
IBM
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Reseller
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die
IBM
Maschine
zu
reparieren,
können
Sie
nach
Ihrer
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die
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Preises
entsprechend
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nicht
reparierten
Maschine
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Rückgängigmachung
des
Vertrages
hinsichtlich
der
betroffenen
Maschine
verlangen
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sich
den
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Kauf-
preis
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lassen.
Der
zweite
Absatz
entfällt.
Fehlerbehebung
durch
IBM:
Dieser
Abschnitt
wird
wie
folgt
ergänzt:
Während
des
Gewährleistungszeitraums
übernimmt
IBM
die
Kosten
für
den
Hin-
und
Rücktransport
der
Maschine,
wenn
sie
bei
der
IBM
repariert
wird.
Haftungsbegrenzung:
Der
folgende
Absatz
wird
diesem
Abschnitt
hinzugefügt:
Die
in
dieser
Gewährleistung
genannten
Haftungsbegrenzungen
und
-aus-
schlüsse
entfallen
bei
Vorsatz
und
grober
Fahrlässigkeit
der
IBM
sowie
bei
zugesicherten
Eigenschaften.
Ziffer
2
wird
durch
folgenden
Satz
ergänzt:
IBM
haftet
nur
bei
leicht
fahrlässiger
Verletzung
wesentlicher
Vertrags-
pflichten.
Anhang
C.
Gewährleistungsbestimmungen,
Bemerkungen
und
Marken
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