Lenovo ThinkPad R50 German - Service and troubleshooting guide for ThinkPad R5 - Page 75

Austausch, einer, Maschine, eines, Maschinenteils, Weitere, Zuständigkeiten, Kunden

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zugesagt und kann Ihr Problem per Telefon, durch Anlegen von Maschinencode oder Software-Updates oder durch eine CRU nicht behoben werden, wird IBM oder der Reseller, falls dieser von IBM zur Ausführung des Gewährleistungsservice autorisiert ist, nach eigenem Ermessen 1) die fehlerhafte Maschine reparieren, damit sie wieder entsprechend der Gewährleistung funktioniert, oder 2) durch eine funktionell mindestens gleichwertige Maschine ersetzen. Ist IBM nicht in der Lage, die Maschine zu reparieren oder eine Ersatzmaschine zu beschaffen, sind Sie berechtigt, die Maschine an Ihre Verkaufsstelle zurückzugeben und sich den bezahlten Kaufpreis zurückerstatten zu lassen. IBM oder der Reseller wird die für die jeweilige Maschine erforderlichen technischen Änderungen ausführen. Austausch einer Maschine oder eines Maschinenteils Muss eine Maschine oder ein Teil im Rahmen des Gewährleistungsservices ausgetauscht werden, geht die von IBM oder dem Reseller ersetzte Maschine bzw. das ersetzte Teil in das Eigentum von IBM oder des Resellers über, während die Ersatzmaschine oder das Ersatzteil in Ihr Eigentum übergeht. Sie gewährleisten, dass es sich bei allen entfernten Teilen um unveränderte Originalteile handelt. Die Ersatzmaschine oder die Ersatzteile sind unter Umständen nicht neu, befinden sich jedoch in einem einwandfreien Betriebszustand und sind dem ersetzten Teil funktionell mindestens gleichwertig. Die Ersatzmaschine oder das Ersatzteil erhält den Gewährleistungsservicestatus der ursprünglichen Maschine oder des entfernten Teils. Weitere Zuständigkeiten des Kunden Sie erklären sich damit einverstanden, alle nicht durch diesen Gewährleistungsservice abgedeckten Zusatzeinrichtungen, Teile, Optionen, Änderungen und Zubehörteile zu entfernen, bevor IBM oder der Reseller eine Maschine oder ein Teil ersetzt. Weiterhin erklären Sie sich damit einverstanden, 1. sicherzustellen, dass keine rechtlichen Verpflichtungen bzw. Einschränkun- gen bestehen, die dem Ersetzen der Maschine oder eines Teils entgegenstehen, 2. bei einer Maschine, die nicht Ihr Eigentum ist, die Genehmigung des Eigentümers für den Gewährleistungsservice dieser Maschine durch IBM oder den Reseller einzuholen und 3. soweit zutreffend, vor Erbringung des Gewährleistungsservices: a. die von IBM oder dem Reseller vorgegebene Vorgehensweise zur Serviceanforderung zu befolgen, b. alle auf der Maschine befindlichen Programme, Daten und Ressourcen zu sichern, c. IBM oder dem Reseller den für die Ausführung ihrer Aufgaben erfor- derlichen freien und sicheren Zugang zu Ihren Einrichtungen zu gewähren und Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken 63

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per
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durch
eine
CRU
nicht
behoben
werden,
wird
IBM
oder
der
Reseller,
falls
dieser
von
IBM
zur
Ausführung
des
Gewährleistungsservice
autorisiert
ist,
nach
eigenem
Ermessen
1)
die
fehler-
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Maschine
reparieren,
damit
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entsprechend
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funktioniert,
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Maschine
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Ist
IBM
nicht
in
der
Lage,
die
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zu
reparieren
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zu
beschaffen,
sind
Sie
berechtigt,
die
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an
Ihre
Verkaufsstelle
zurückzugeben
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Kaufpreis
zurückerstat-
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lassen.
IBM
oder
der
Reseller
wird
die
für
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jeweilige
Maschine
erforderlichen
tech-
nischen
Änderungen
ausführen.
Austausch
einer
Maschine
oder
eines
Maschinenteils
Muss
eine
Maschine
oder
ein
Teil
im
Rahmen
des
Gewährleistungsservices
ausgetauscht
werden,
geht
die
von
IBM
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dem
Reseller
ersetzte
Maschine
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Eigentum
von
IBM
oder
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Resellers
über,
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Ersatzmaschine
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das
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in
Ihr
Eigentum
übergeht.
Sie
gewährleisten,
dass
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allen
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Teilen
um
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Originalteile
handelt.
Die
Ersatzmaschine
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die
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sind
unter
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neu,
befinden
sich
jedoch
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einem
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zustand
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dem
ersetzten
Teil
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Die
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Ersatzteil
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Teils.
Weitere
Zuständigkeiten
des
Kunden
Sie
erklären
sich
damit
einverstanden,
alle
nicht
durch
diesen
Gewährleistungsservice
abgedeckten
Zusatzeinrichtungen,
Teile,
Optionen,
Änderungen
und
Zubehörteile
zu
entfernen,
bevor
IBM
oder
der
Reseller
eine
Maschine
oder
ein
Teil
ersetzt.
Weiterhin
erklären
Sie
sich
damit
einverstanden,
1.
sicherzustellen,
dass
keine
rechtlichen
Verpflichtungen
bzw.
Einschränkun-
gen
bestehen,
die
dem
Ersetzen
der
Maschine
oder
eines
Teils
entgegenste-
hen,
2.
bei
einer
Maschine,
die
nicht
Ihr
Eigentum
ist,
die
Genehmigung
des
Eigentümers
für
den
Gewährleistungsservice
dieser
Maschine
durch
IBM
oder
den
Reseller
einzuholen
und
3.
soweit
zutreffend,
vor
Erbringung
des
Gewährleistungsservices:
a.
die
von
IBM
oder
dem
Reseller
vorgegebene
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zur
Serviceanforderung
zu
befolgen,
b.
alle
auf
der
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befindlichen
Programme,
Daten
und
Ressourcen
zu
sichern,
c.
IBM
oder
dem
Reseller
den
für
die
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ihrer
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erfor-
derlichen
freien
und
sicheren
Zugang
zu
Ihren
Einrichtungen
zu
gewähren
und
Anhang
C.
Gewährleistungsbestimmungen,
Bemerkungen
und
Marken
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