Lenovo ThinkPad R50 German - Service and troubleshooting guide for ThinkPad R5 - Page 75
Austausch, einer, Maschine, eines, Maschinenteils, Weitere, Zuständigkeiten, Kunden
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zugesagt und kann Ihr Problem per Telefon, durch Anlegen von Maschinencode oder Software-Updates oder durch eine CRU nicht behoben werden, wird IBM oder der Reseller, falls dieser von IBM zur Ausführung des Gewährleistungsservice autorisiert ist, nach eigenem Ermessen 1) die fehlerhafte Maschine reparieren, damit sie wieder entsprechend der Gewährleistung funktioniert, oder 2) durch eine funktionell mindestens gleichwertige Maschine ersetzen. Ist IBM nicht in der Lage, die Maschine zu reparieren oder eine Ersatzmaschine zu beschaffen, sind Sie berechtigt, die Maschine an Ihre Verkaufsstelle zurückzugeben und sich den bezahlten Kaufpreis zurückerstatten zu lassen. IBM oder der Reseller wird die für die jeweilige Maschine erforderlichen technischen Änderungen ausführen. Austausch einer Maschine oder eines Maschinenteils Muss eine Maschine oder ein Teil im Rahmen des Gewährleistungsservices ausgetauscht werden, geht die von IBM oder dem Reseller ersetzte Maschine bzw. das ersetzte Teil in das Eigentum von IBM oder des Resellers über, während die Ersatzmaschine oder das Ersatzteil in Ihr Eigentum übergeht. Sie gewährleisten, dass es sich bei allen entfernten Teilen um unveränderte Originalteile handelt. Die Ersatzmaschine oder die Ersatzteile sind unter Umständen nicht neu, befinden sich jedoch in einem einwandfreien Betriebszustand und sind dem ersetzten Teil funktionell mindestens gleichwertig. Die Ersatzmaschine oder das Ersatzteil erhält den Gewährleistungsservicestatus der ursprünglichen Maschine oder des entfernten Teils. Weitere Zuständigkeiten des Kunden Sie erklären sich damit einverstanden, alle nicht durch diesen Gewährleistungsservice abgedeckten Zusatzeinrichtungen, Teile, Optionen, Änderungen und Zubehörteile zu entfernen, bevor IBM oder der Reseller eine Maschine oder ein Teil ersetzt. Weiterhin erklären Sie sich damit einverstanden, 1. sicherzustellen, dass keine rechtlichen Verpflichtungen bzw. Einschränkun- gen bestehen, die dem Ersetzen der Maschine oder eines Teils entgegenstehen, 2. bei einer Maschine, die nicht Ihr Eigentum ist, die Genehmigung des Eigentümers für den Gewährleistungsservice dieser Maschine durch IBM oder den Reseller einzuholen und 3. soweit zutreffend, vor Erbringung des Gewährleistungsservices: a. die von IBM oder dem Reseller vorgegebene Vorgehensweise zur Serviceanforderung zu befolgen, b. alle auf der Maschine befindlichen Programme, Daten und Ressourcen zu sichern, c. IBM oder dem Reseller den für die Ausführung ihrer Aufgaben erfor- derlichen freien und sicheren Zugang zu Ihren Einrichtungen zu gewähren und Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken 63