Lenovo ThinkPad R50 German - Service and troubleshooting guide for ThinkPad R5 - Page 86

GeschÄftsabschlÜsse

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genden Text vollständig ersetzt: Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten: 1. Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfül- lung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen für die Maschine bezahlten Gebühren. Im Rahmen dieser Haftungsbegrenzung umfasst der Begriff ″Maschine″ den Maschinencode und den lizenzierten internen Code (″LIC″). Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist. 2. AUF KEINEN FALL SIND IBM, IHRE LIEFERANTEN ODER RESELLER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE: 1) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; 2) BEILÄUFIGE ODER MITTELBARE SCHÄDEN ODER ANDERE WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN; 3) ENTGANGENE GEWINNE, AUCH WENN SIE ALS DIREKTE FOLGE DES EREIGNISSES ENTSTANDEN SIND, DAS ZU DEN SCHÄDEN GEFÜHRT HAT; ODER 4) ENTGANGENE GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE, SCHÄDIGUNG DES GUTEN NAMENS ODER VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN. FRANKREICH UND BELGIEN Haftungsbegrenzung: Die Bedingungen in diesem Abschnitt werden durch den folgenden Text vollständig ersetzt: Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten: 1. Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfül- lung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den Gebühren, die Sie für die Maschine bezahlt haben, die den Schaden verursacht hat. Im Rahmen dieser Haftungsbegrenzung umfasst der Begriff ″Maschine″ den Maschinencode und den lizenzierten internen Code (″LIC″). Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist. 74 ThinkPad R50 Service und Fehlerbehebung

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Vorausgesetzt,
dass
keine
anderweitigen
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Rechtsbestimmungen
gelten:
1.
Die
Haftung
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IBM
für
Schäden
und
Verluste,
die
als
Folge
der
Erfül-
lung
der
Bestimmungen
dieser
Vereinbarung
oder
in
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mit
dieser
Vereinbarung
verursacht
wurden
oder
die
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einem
anderen,
mit
dieser
Vereinbarung
in
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stehenden
Grund
beruhen,
ist
begrenzt
auf
die
Kompensation
der
Schäden
und
Verluste,
die
als
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telbare
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direkte
Folge
der
Nichterfüllung
solcher
Verpflichtungen
(bei
Verschulden
von
IBM)
oder
Gründe
entstanden
und
belegt
sind.
Der
Höchstbetrag
entspricht
hierbei
den
von
Ihnen
für
die
Maschine
bezahlten
Gebühren.
Im
Rahmen
dieser
Haftungsbegrenzung
umfasst
der
Begriff
Maschine
den
Maschinencode
und
den
lizenzierten
internen
Code
(
LIC
).
Die
obige
Einschränkung
gilt
nicht
für
Personenschäden
(einschließlich
Tod)
und
für
direkte
Schäden
an
Immobilien
und
beweglichen
Sachen,
für
die
IBM
rechtlich
haftbar
ist.
2.
AUF
KEINEN
FALL
SIND
IBM,
IHRE
LIEFERANTEN
ODER
RES-
ELLER
IN
FOLGENDEN
FÄLLEN
HAFTBAR,
AUCH
WENN
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DIE
MÖGLICHKEIT
SOLCHER
SCHÄDEN
HINGEWIESEN
WURDE:
1)
VERLUST
ODER
BESCHÄDIGUNG
VON
DATEN;
2)
BEILÄUFIGE
ODER
MITTELBARE
SCHÄDEN
ODER
ANDERE
WIRTSCHAFTLI-
CHE
FOLGESCHÄDEN;
3)
ENTGANGENE
GEWINNE,
AUCH
WENN
SIE
ALS
DIREKTE
FOLGE
DES
EREIGNISSES
ENTSTANDEN
SIND,
DAS
ZU
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SCHÄDEN
GEFÜHRT
HAT;
ODER
4)
ENTGANGENE
GESCHÄFTSABSCHLÜSSE,
UMSÄTZE,
SCHÄDIGUNG
DES
GUTEN
NAMENS
ODER
VERLUST
ERWARTETER
EINSPARUNGEN.
FRANKREICH
UND
BELGIEN
Haftungsbegrenzung:
Die
Bedingungen
in
diesem
Abschnitt
werden
durch
den
fol-
genden
Text
vollständig
ersetzt:
Vorausgesetzt,
dass
keine
anderweitigen
verbindlichen
Rechtsbestimmungen
gelten:
1.
Die
Haftung
von
IBM
für
Schäden
und
Verluste,
die
als
Folge
der
Erfül-
lung
der
Bestimmungen
dieser
Vereinbarung
oder
in
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mit
dieser
Vereinbarung
verursacht
wurden,
ist
begrenzt
auf
die
Kompensation
der
Schäden
und
Verluste,
die
als
unmittelbare
und
direkte
Folge
der
Nichterfüllung
solcher
Verpflichtungen
(bei
Verschulden
von
IBM)
entstan-
den
und
belegt
sind.
Der
Höchstbetrag
entspricht
hierbei
den
Gebühren,
die
Sie
für
die
Maschine
bezahlt
haben,
die
den
Schaden
verursacht
hat.
Im
Rahmen
dieser
Haftungsbegrenzung
umfasst
der
Begriff
Maschine
den
Maschinencode
und
den
lizenzierten
internen
Code
(
LIC
).
Die
obige
Einschränkung
gilt
nicht
für
Personenschäden
(einschließlich
Tod)
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für
direkte
Schäden
an
Immobilien
und
beweglichen
Sachen,
für
die
IBM
rechtlich
haftbar
ist.
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