Lenovo ThinkPad R50 German - Service and troubleshooting guide for ThinkPad R5 - Page 79

KAMBODSCHA, VIETNAM, Geltendes, Recht, INDONIESIEN, Schiedsspruchverfahren, HONGKONG, MACAU,

Page 79 highlights

KAMBODSCHA, LAOS UND VIETNAM Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt "dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben" im ersten Satz: dass die Gesetze des Staates New York, Vereinigte Staaten von Amerika, zur Anwendung kommen. KAMBODSCHA, INDONIESIEN, LAOS UND VIETNAM Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzugefügt: Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden in Singapur durch Schiedsspruch in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt des Streitfalls geltenden Richtlinien des Singapore International Arbitration Center (″SIAC-Richtlinien″) geregelt bzw. beigelegt. Der in Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Parteien ohne Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darlegung der Fakten sowie eine Begründung enthalten. Es müssen drei Schiedsrichter bestellt werden, wobei jede Partei berechtigt ist, einen Schiedsrichter zu ernennen. Die von den Parteien ernannten Schiedsrichter bestimmen vor Beginn des Verfahrens den dritten Schiedsrichter. Dieser übernimmt den Vorsitz. Bei Ausfall des Vorsitzenden kann der Vorsitz vom Präsidenten des SIAC übernommen werden. Bei Ausfall eines der beiden anderen Schiedsrichter kann dieser von der betreffenden Partei neu ernannt werden. Das Verfahren wird an dem Punkt fortgesetzt, an dem der jeweilige Schiedsrichter ausgetauscht wurde. Verweigert oder unterlässt eine der Parteien die Ernennung eines Schiedsrichters innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab dem Datum, zu dem die andere Partei ihren Schiedsrichter ernannt hat, wird der zuerst ernannte Schiedsrichter zum alleinigen Schiedsrichter, vorausgesetzt, dass er rechtmäßig und ordnungsgemäß ernannt wurde. Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Verfahren gehörenden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die englische Version dieser Vereinbarung ist die verbindliche und hat Vorrang vor allen anderen Sprachen. HONGKONG UND MACAU (SONDERVERWALTUNGSREGIONEN VON CHINA) Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt "dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben" im ersten Satz: dass die Gesetze der chinesischen Sonderverwaltungsregion Hongkong zur Anwendung kommen. Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken 67

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
  • 19
  • 20
  • 21
  • 22
  • 23
  • 24
  • 25
  • 26
  • 27
  • 28
  • 29
  • 30
  • 31
  • 32
  • 33
  • 34
  • 35
  • 36
  • 37
  • 38
  • 39
  • 40
  • 41
  • 42
  • 43
  • 44
  • 45
  • 46
  • 47
  • 48
  • 49
  • 50
  • 51
  • 52
  • 53
  • 54
  • 55
  • 56
  • 57
  • 58
  • 59
  • 60
  • 61
  • 62
  • 63
  • 64
  • 65
  • 66
  • 67
  • 68
  • 69
  • 70
  • 71
  • 72
  • 73
  • 74
  • 75
  • 76
  • 77
  • 78
  • 79
  • 80
  • 81
  • 82
  • 83
  • 84
  • 85
  • 86
  • 87
  • 88
  • 89
  • 90
  • 91
  • 92
  • 93
  • 94
  • 95
  • 96
  • 97
  • 98
  • 99
  • 100
  • 101
  • 102
  • 103
  • 104

KAMBODSCHA,
LAOS
UND
VIETNAM
Geltendes
Recht:
Der
folgende
Text
ersetzt
"dass
die
Gesetze
des
Landes
zur
Anwendung
kommen,
in
dem
Sie
die
Maschine
erworben
haben"
im
ersten
Satz:
dass
die
Gesetze
des
Staates
New
York,
Vereinigte
Staaten
von
Amerika,
zur
Anwendung
kommen.
KAMBODSCHA,
INDONIESIEN,
LAOS
UND
VIETNAM
Schiedsspruchverfahren:
Der
folgende
Text
wird
unter
dieser
Überschrift
hinzuge-
fügt:
Verfahren
und
Streitigkeiten,
die
sich
aus
dieser
Vereinbarung
ergeben
oder
damit
in
Zusammenhang
stehen,
werden
in
Singapur
durch
Schiedsspruch
in
Übereinstimmung
mit
den
zum
Zeitpunkt
des
Streitfalls
geltenden
Richtlinien
des
Singapore
International
Arbitration
Center
(
SIAC-Richtlinien
)
geregelt
bzw.
beigelegt.
Der
in
Schriftform
abzufassende
Schiedsspruch
ist
endgültig
und
bindend
für
alle
Parteien
ohne
Einspruchsmöglichkeit
und
muss
eine
Darlegung
der
Fakten
sowie
eine
Begründung
enthalten.
Es
müssen
drei
Schiedsrichter
bestellt
werden,
wobei
jede
Partei
berechtigt
ist,
einen
Schiedsrichter
zu
ernennen.
Die
von
den
Parteien
ernannten
Schieds-
richter
bestimmen
vor
Beginn
des
Verfahrens
den
dritten
Schiedsrichter.
Die-
ser
übernimmt
den
Vorsitz.
Bei
Ausfall
des
Vorsitzenden
kann
der
Vorsitz
vom
Präsidenten
des
SIAC
übernommen
werden.
Bei
Ausfall
eines
der
beiden
anderen
Schiedsrichter
kann
dieser
von
der
betreffenden
Partei
neu
ernannt
werden.
Das
Verfahren
wird
an
dem
Punkt
fortgesetzt,
an
dem
der
jeweilige
Schiedsrichter
ausgetauscht
wurde.
Verweigert
oder
unterlässt
eine
der
Parteien
die
Ernennung
eines
Schiedsrich-
ters
innerhalb
von
30
Tagen,
gerechnet
ab
dem
Datum,
zu
dem
die
andere
Partei
ihren
Schiedsrichter
ernannt
hat,
wird
der
zuerst
ernannte
Schiedsrich-
ter
zum
alleinigen
Schiedsrichter,
vorausgesetzt,
dass
er
rechtmäßig
und
ord-
nungsgemäß
ernannt
wurde.
Die
Verkehrssprache
für
sämtliche
Verfahren
ist
Englisch
(die
zum
Verfahren
gehörenden
Dokumente
müssen
ebenfalls
in
Englisch
abgefasst
sein).
Die
eng-
lische
Version
dieser
Vereinbarung
ist
die
verbindliche
und
hat
Vorrang
vor
allen
anderen
Sprachen.
HONGKONG
UND
MACAU
(SONDERVERWALTUNGSREGIONEN
VON
CHINA)
Geltendes
Recht:
Der
folgende
Text
ersetzt
"dass
die
Gesetze
des
Landes
zur
Anwendung
kommen,
in
dem
Sie
die
Maschine
erworben
haben"
im
ersten
Satz:
dass
die
Gesetze
der
chinesischen
Sonderverwaltungsregion
Hongkong
zur
Anwendung
kommen.
Anhang
C.
Gewährleistungsbestimmungen,
Bemerkungen
und
Marken
67