Lenovo ThinkPad R50 German - Service and troubleshooting guide for ThinkPad R5 - Page 90
Fälle, denen, nicht, haftbar, SLOWAKEI, Haftungsbegrenzung, SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSWANA, LESOTHO,
View all Lenovo ThinkPad R50 manuals
Add to My Manuals
Save this manual to your list of manuals |
Page 90 highlights
Fälle, in denen IBM nicht haftbar ist Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind die IBM, ihre Unterlieferanten oder Reseller in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst wenn die IBM, ihre Unterlieferanten oder Reseller auf die Möglichkeit solcher Verluste hingewiesen wurden: 1. Verlust oder Beschädigung von Daten; 2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder 3. entgangene Gewinne, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen. SLOWAKEI Haftungsbegrenzung:Der letzte Absatz wird wie folgt ergänzt: Die Einschränkungen gelten nur insoweit, als sie nicht durch §§ 373-386 des slowakischen Handelsrechts verboten sind. SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSWANA, LESOTHO UND SWASILAND Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Die IBM haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfüllung dieser Vereinbarung durch die IBM im Zusammenhang mit diesen Gewährleistungsbedingungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag, den Sie für die betroffene Maschine bezahlt haben. GROSSBRITANNIEN Haftungsbegrenzung: Die Bedingungen in diesem Abschnitt werden durch den folgenden Text vollständig ersetzt: Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet ″Verschulden″ jede Handlung, Erklärung, Unterlassung oder jedes Versäumnis vonseiten der IBM im Zusammenhang mit oder in Bezug auf den Inhalt dieser Vereinbarung, für die IBM Ihnen gegenüber rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im Wesentlichen die gleichen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmaliges Verschulden betrachtet. Soweit Sie aus Verschulden der IBM zu Schaden gekommen sind, haben Sie Anspruch auf Entschädigung vonseiten der IBM. Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang der IBM Ihnen gegenüber. 1. IBM haftet unbegrenzt für: a. Tod oder Personenschäden, soweit die Schäden fahrlässig von der IBM verursacht wurden; und b. Verletzung ihrer Verpflichtungen aus Ziffer 12 des ″Sales of Goods Act 1979″ oder aus Ziffer 2 des ″Supply of Goods and Services Act 1982″ oder gesetzlicher Änderung bzw. Neuverordnung dieser Ziffern. 2. IBM haftet unbegrenzt, unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen IBM nicht haftbar ist, für materielle Schäden an beweglichen Sachen nur, soweit die Schäden fahrlässig von der IBM verursacht wurden. 78 ThinkPad R50 Service und Fehlerbehebung