Lenovo ThinkPad R50 German - Service and troubleshooting guide for ThinkPad R5 - Page 85

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liegen sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit deren Verletzung, Beendigung oder Unwirksamkeit ergeben, der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) durch die drei Schiedsrichter, die in Übereinstimmung mit diesen Richtlinien ernannt wurden. Das Schiedsspruchverfahren findet in Wien, Österreich, statt, und die offizielle Sprache der Verfahren ist Englisch. Die Entscheidung der Schiedsrichter ist endgültig und bindend für beide Parteien. Gemäß Paragraph 598 (2) der österreichischen Zivilprozessordnung verzichten die Parteien daher ausdrücklich auf die Anwendung von Paragraph 595 (1) Ziffer 7 der Zivilprozessordnung. IBM kann jedoch veranlassen, dass die Verfahren vor einem zuständigen Gericht im Land der Installation verhandelt werden. In Estland, Lettland und Litauen werden sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, in einem Schiedsspruchverfahren beigelegt, das in Helsinki, Finnland, gemäß den geltenden Schiedsspruchgesetzen Finnlands stattfindet. Jede Partei ernennt einen Schiedsrichter. Die Schiedsrichter bestimmen dann gemeinsam den Vorsitzenden. Können sich die Schiedsrichter nicht auf einen Vorsitzenden einigen, wird dieser von der zentralen Handelskammer (Central Chamber of Commerce) in Helsinki ernannt. EUROPÄISCHE UNION (EU) DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN GELTEN FÜR ALLE EU-LÄNDER: In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen in dieser Gewährleistung nicht betroffen. Gewährleistungsservice: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Um Gewährleistungsservice von IBM in EU-Ländern zu erhalten, rufen Sie die für das jeweilige Land in Teil 3 - Gewährleistungsinformationen angegebene Telefonnummer an. Sie können auch über die folgende Adresse mit IBM Kontakt aufnehmen: IBM Warranty & Service Quality Dept. PO Box 30 Spango Valley Greenock Scotland PA16 0AH ÖSTERREICH, DÄNEMARK, FINNLAND, GRIECHENLAND, ITALIEN, NIEDERLANDE, NORWEGEN, PORTUGAL, SPANIEN, SCHWEDEN UND SCHWEIZ Haftungsbegrenzung: Die Bedingungen in diesem Abschnitt werden durch den fol- Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken 73

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Zusammenhang
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erge-
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der
Schieds-
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Schlichtungsordnung
des
Internationalen
Schiedsge-
richts
der
Wirtschaftskammer
Österreich
in
Wien
(Wiener
Regeln)
durch
die
drei
Schiedsrichter,
die
in
Übereinstimmung
mit
diesen
Richtlinien
ernannt
wurden.
Das
Schiedsspruchverfahren
findet
in
Wien,
Österreich,
statt,
und
die
offizielle
Sprache
der
Verfahren
ist
Englisch.
Die
Entscheidung
der
Schieds-
richter
ist
endgültig
und
bindend
für
beide
Parteien.
Gemäß
Paragraph
598
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der
österreichischen
Zivilprozessordnung
verzichten
die
Parteien
daher
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drücklich
auf
die
Anwendung
von
Paragraph
595
(1)
Ziffer
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der
Zivilprozess-
ordnung.
IBM
kann
jedoch
veranlassen,
dass
die
Verfahren
vor
einem
zustän-
digen
Gericht
im
Land
der
Installation
verhandelt
werden.
In
Estland,
Lettland
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Litauen
werden
sämtliche
Rechtsstreitigkeiten,
die
sich
im
Zusammenhang
mit
dieser
Vereinbarung
ergeben,
in
einem
Schiedsspruchverfahren
beigelegt,
das
in
Helsinki,
Finnland,
gemäß
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gel-
tenden
Schiedsspruchgesetzen
Finnlands
stattfindet.
Jede
Partei
ernennt
einen
Schiedsrichter.
Die
Schiedsrichter
bestimmen
dann
gemeinsam
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Vorsitzen-
den.
Können
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Schiedsrichter
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von
der
zentralen
Handelskammer
(Central
Chamber
of
Com-
merce)
in
Helsinki
ernannt.
EUROPÄISCHE
UNION
(EU)
DIE
FOLGENDEN
BEDINGUNGEN
GELTEN
FÜR
ALLE
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In
der
Europäischen
Gemeinschaft
sind
für
Konsumenten
unter
den
geltenden
nationalen
rechtlichen
Bestimmungen
Rechte
für
den
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Konsumgü-
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definiert.
Diese
Rechte
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Bestimmungen
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dieser
Gewährleis-
tung
nicht
betroffen.
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Dieser
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ergänzt:
Um
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IBM
in
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Sie
die
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das
jeweilige
Land
in
Teil
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auch
über
die
folgende
Adresse
mit
IBM
Kontakt
aufnehmen:
IBM
Warranty
&
Service
Quality
Dept.
PO
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Spango
Valley
Greenock
Scotland
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DÄNEMARK,
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PORTUGAL,
SPANIEN,
SCHWEDEN
UND
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Haftungsbegrenzung:
Die
Bedingungen
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diesem
Abschnitt
werden
durch
den
fol-
Anhang
C.
Gewährleistungsbestimmungen,
Bemerkungen
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