Icom IC-M804 Basic Manual german/spanish/french/italian - Page 6
Betriebsvorschriften
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1 BETRIEBSVORSCHRIFTEN HINWEIS: Hören Sie vor dem Senden den Kanal ab, auf dem Sie senden wollen, um das Unterbrechen bereits laufender Kommunikation zu vermeiden. zz RUF-VERFAHREN Rufe müssen richtig identifiziert sein, und die Zeitbegrenzung muss respektiert werden. 1. Geben Sie immer Ihr Rufzeichen an, wenn Sie ein anderes Schiff oder eine Küstenwachstation rufen. Wenn Sie kein Rufzeichen haben, identifizieren Sie den Sender, indem Sie den Schiffsnamen und den Namen des Lizenzinhabers angeben. 2. Geben Sie Ihr Rufzeichen am Ende jeder Sendung an, die länger als 3 Minuten dauert. 3. Bei langen Schiff-zu-Küste-Rufen müssen sie mindestens einmal alle 15 Minuten die Sendung unterbrechen und Ihr Rufzeichen angeben. 4. Halten Sie nicht beantwortete Rufe kurz, nach Möglichkeit unter 30 Sekunden. Wiederholen Sie einen Ruf nicht vor Ablauf von 2 Minuten. 5. Unnötige Rufe sind nicht zulässig. zz PRIORITÄTEN 1. Lesen Sie alle Regeln und Vorschriften in Bezug auf Ruf-Prioritäten und halten Sie immer eine aktuelle Kopie griffbereit. Sicherheits- und Notrufe haben Vorrang vor jeglichen anderen Rufen. 2. Falsche oder betrügerische Notrufe sind gesetzlich verboten und strafbar. zz DATENSCHUTZ 1. Mitgehörte, jedoch nicht für Sie bestimmte Informationen dürfen auf keinen Fall verwendet werden. 2. Obszöne oder profane Sprache ist untersagt. zz PROTOKOLLE 1. Alle Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsrufe müssen vollständig aufgezeichnet werden. Protokolldaten-Aktivität wird normalerweise für 24 Stunden aufgezeichnet. Universal Time Coordinated (UTC) = koordinierte Weltzeit wird häufig verwendet. 2. Tragen Sie Justagen, Reparaturen, Kanalfrequenzänderungen und autorisierte Modifikationen, die die elektrische Funktion des Geräts beeinflussen, im Wartungsprotokoll ein. Die Einträge müssen von dem autorisierten lizenzierten Techniker, der die Arbeit ausführt oder überwacht, unterzeichnet werden. zz FUNKLIZENZEN (1) SCHIFFS-FUNKSENDELIZENZ Sie benötigen zum Betrieb des Transceivers eine aktuelle Schiffs-Funksendelizenz. Es ist rechtswidrig, einen Schiffs-Funksender zu betreiben, der lizenzpflichtig ist, aber keine Lizenz hat. Bei Bedarf kontaktieren Sie Ihren Händler oder die entsprechenden Regierungsbehörde bezüglich der Lizenzbeantragung für einen Schiff-Sender. Diese von der Regierung ausgestellte Lizenz definiert das Rufzeichen, das die Identifikation Ihres Wasserfahrzeugs für Funkkommunikations-Zwecke darstellt. (2) BETREIBER-LIZENZ Eine eingeschränkte Kurzwellen-Funklizenz ist die am häufigsten von Betreibern kleiner Wasserfahrzeuge besessene Lizenz, wenn eine Funkanlage nicht aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben ist. Wenn vorgeschrieben, muss die eingeschränkte Funklizenz sichtbar angebracht oder vom Betreiber aufbewahrt werden. Wenn vorgeschrieben, darf nur ein lizenzierter Funker den Transceiver betreiben. Jedoch können auch nicht-lizenzierte Personen über einen Transceiver sprechen, wenn ein lizenzierter Betreiber den Ruf beginnt, überwacht, beendet und die notwendigen Log-Einträge vornimmt. Eine aktuelle Kopie der geltenden gesetzlichen Regeln und Bestimmungen wird nur für Wasserfahrzeuge benötigt, bei denen eine Seefunkanlage vorgeschrieben ist. Aber auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, diese zur Hand zu haben, liegt es in Ihrer Verantwortung, sich gründlich mit allen zutreffenden Regeln und Vorschriften vertraut zu machen. 5