Lenovo ThinkCentre A52 (German) Quick reference guide - Page 67

Länderspezifische, Bestimmungen

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Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für die Lieferanten und Reseller von Lenovo sowie den Service-Provider. Dies ist der maximale Betrag, für den Lenovo, die Lieferanten, Reseller und der Service-Provider insgesamt haftbar gemacht werden können. AUF KEINEN FALL SIND LENOVO, DIE LIEFERANTEN, RESELLER ODER SERVICE-PROVIDER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE: 1) ANSPRÜCHE DRITTER AUF SCHADENSERSATZ GEGENÜBER DEM KUNDEN (ANDERE ANSPRÜCHE ALS OBEN UNTER HAFTUNGSBEGRENZUNG, ZIFFER 1 ANGEGEBEN); 2) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; 3) SPEZIELLE, MITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN ODER ANDERE WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN; ODER 4) ENTGANGENE GEWINNE, GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE, SCHÄDIGUNG DES GUTEN NAMENS ODER VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN. EINIGE LÄNDER ODER RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN NICHT DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BEGRENZUNG VON FOLGESCHÄDEN, SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE MÖGLICHERWEISE NICHT ANWENDBAR SIND. Geltendes Recht Beide Vertragsparteien sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem die Maschine erworben wurde, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. DIESE GEWÄHRLEISTUNGEN ERMÖGLICHEN DEM KUNDEN DIE GELTENDMACHUNG BESTIMMTER RECHTE, DIE ABHÄNGIG VOM JEWEILIGEN LAND ODER DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG VONEINANDER ABWEICHEN KÖNNEN. Rechtsprechung Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Lenovo unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Maschine erworben wurde. Teil 2 - Länderspezifische Bestimmungen MITTEL- UND SÜDAMERIKA ARGENTINIEN Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt: Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch das Handelsgericht in Buenos Aires verhandelt. Anhang B. Lenovo Gewährleistung 47

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von
Lenovo
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Dies
ist
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maximale
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für
den
Lenovo,
die
Lieferanten,
Reseller
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können.
AUF
KEINEN
FALL
SIND
LENOVO,
DIE
LIEFERANTEN,
RESELLER
ODER
SERVICE-PROVIDER
IN
FOLGENDEN
FÄLLEN
HAFTBAR,
AUCH
WENN
AUF
DIE
MÖGLICHKEIT
SOLCHER
SCHÄDEN
HINGEWIESEN
WURDE:
1)
ANSPRÜCHE
DRITTER
AUF
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DEM
KUNDEN
(ANDERE
ANSPRÜCHE
ALS
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HAFTUNGSBEGRENZUNG,
ZIFFER
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ANGEGEBEN);
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VERLUST
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DATEN;
3)
SPEZIELLE,
MITTELBARE
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GESCHÄDEN
ODER
ANDERE
WIRTSCHAFTLICHE
FOLGESCHÄDEN;
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ENTGANGENE
GEWINNE,
GESCHÄFTSABSCHLÜSSE,
UMSÄTZE,
SCHÄDIGUNG
DES
GUTEN
NAMENS
ODER
VERLUST
ERWARTETER
EINSPARUNGEN.
EINIGE
LÄNDER
ODER
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NUNGEN
ERLAUBEN
NICHT
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ZUNG
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FOLGESCHÄDEN,
SO
DASS
OBIGE
EINSCHRÄNKUNGEN
UND
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MÖGLICHERWEISE
NICHT
ANWENDBAR
SIND.
Geltendes
Recht
Beide
Vertragsparteien
sind
damit
einverstanden,
dass
die
Gesetze
des
Landes
zur
Anwendung
kommen,
in
dem
die
Maschine
erworben
wurde,
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Rechte,
Pflichten
und
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die
sich
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dem
Inhalt
dieser
Vereinbarung
ergeben
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irgendeiner
Weise
damit
in
Zusam-
menhang
stehen,
zu
regeln,
zu
interpretieren
und
durchzuführen,
ungeachtet
unterschiedlicher
Rechtsgrundlagen.
DIESE
GEWÄHRLEISTUNGEN
ERMÖGLICHEN
DEM
KUNDEN
DIE
GEL-
TENDMACHUNG
BESTIMMTER
RECHTE,
DIE
ABHÄNGIG
VOM
JEWEI-
LIGEN
LAND
ODER
DER
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RECHTSORDNUNG
VONEINAN-
DER
ABWEICHEN
KÖNNEN.
Rechtsprechung
Alle
Rechte,
Pflichten
und
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von
Lenovo
unterliegen
der
Recht-
sprechung
des
Landes,
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dem
die
Maschine
erworben
wurde.
Teil
2
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Länderspezifische
Bestimmungen
MITTEL-
UND
SÜDAMERIKA
ARGENTINIEN
Rechtsprechung:
Der
Text
nach
dem
ersten
Satz
wird
wie
folgt
ergänzt:
Jeder
aus
dieser
Vereinbarung
entstehende
Rechtsstreit
wird
ausschließlich
durch
das
Handelsgericht
in
Buenos
Aires
verhandelt.
Anhang
B.
Lenovo
Gewährleistung
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